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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reform Medizinstudium - keine Vergabe mehr über Wartezeit?



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Marienkaeferchen
20.11.2015, 19:25
Hallo an alle!

Bin schon seit längerem stille Mitleserin, mittlerweile im 2. LJ Krankenpflege, habe aber trotzdem noch mind. 6 Jahre Warten vor mir. So weit, so gut.
Nachdem ich gestern folgenden Artikel in der FAZ gelesen habe, bin ich ein bisschen erschrocken und möchte unheimlich gerne mal Eure Meinungen zu der Thematik und (möglicherweise?) bevorstehenden Veränderungen hören:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/reform-des-medizinstudiums-angehende-aerzte-13916320.html

Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass ich eben einfach lange warten muss, bis ich studieren kann - aber wenn die Wartezeitquote abgeschafft werden würde, stünde ich wirklich ziemlich doof da.

Was denkt ihr darüber? :-?

Shizr
20.11.2015, 21:00
Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass ich eben einfach lange warten muss, bis ich studieren kann - aber wenn die Wartezeitquote abgeschafft werden würde, stünde ich wirklich ziemlich doof da.

Was denkt ihr darüber? :-?
In der Form (dreimal Losverfahren, danach raus) dürfte das verfassungswidrig sein. (Beleg: BVerfGE 33, 303, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033303.html)

EVT
20.11.2015, 21:30
Warum glauben eigentlich immer alle, dass solche Vorschläge ohne vorherige juristische Prüfung veröffentlicht werden? ;-)
Der Geschftsführer von HSS hat da mitgearbeitet und der ist promovierter Jurist.
Nirgendwo steht was von einer Garantie auf eine Zulassung.

http://www.mft-online.de/files/10.00_fr_omft2013_thews.pdf

hoppel228
20.11.2015, 22:06
Innerhalb von 6 Jahren kann viel passieren. Als Wartezeitler würde ich mir auch andere Optionen offen halten.

Könnt mir schon vorstellen, dass die das in abgewandelter Weise durchbringen.

Shizr
20.11.2015, 22:32
Warum glauben eigentlich immer alle, dass solche Vorschläge ohne vorherige juristische Prüfung veröffentlicht werden? ;-)
Ähm. Ja. Ich weiß, dass die das vorher juristisch prüfen lassen.

Und diese Juristen wissen auch absolut perfekt, was sie tun. Hat beim Luftsicherheitsgesetz und bei der Vorratsdatenspeicherung auch toll geklappt.


Jetzt mal ehrlich. Ich denke nicht, dass das MFT-Modell in Karlsruhe scheitern würde, [i]weil sie losen.
Ich denke, es würde scheitern, weil sie nur in der Wartezeitquote losen. Weil dieses System grob unfair ist für alle diejenigen, die nicht ihren sicheren Platz in der Abiturbestenquote oder dem AdH haben.

Stephan0815
21.11.2015, 13:35
Das käme einem Berufsverbot gleich, welches nur noch über Losglück abgewendet werden kann. Eine derart enge Auswahlgrenze dürfte ziemlich sicher verfassungswidrig sein.

WhiteHaven
21.11.2015, 14:00
Erstmal heißt es abwarten und Tee trinken!
Denn letzendlich mahlen die Mühlen der Gesetzgebung bei solchen Themen extrem langsam ;)

Ich denke bis hier alles in trockenen Tüchern ist, wird noch viel Zeit vergehen und wer weiß schon, was dann wirklich entschieden wird? Immerhin handelt es sich hierbei nur um Vorschläge und Reformvorschläge im Vergabeverfahren gab es ziemlich oft. Mal abwarten.

Allerdings ist es nie verkehrt einen Plan B zu haben :) Aber deine Ängste nicht mehr über die Wartezeit reinkommen zu können, kann ich nachvollziehen. Ich denke jedem der wartet erging es mal so bzw. ergeht es so.

medizin93
21.11.2015, 14:06
das Thema kam ja in einem anderen thread auch schon auf, daher hab ich mal an die entsprechenden stellen (hartmannbund, BVerfG etc.) ne nette mail geschrieben und gefragt wie das denn so läuft und wie der stand der dinge ist aber vor allem, was aus den Leuten wird, die schon ein paar jährchen gewartet haben. falls ich eine Antwort bekomme, sag ich bescheid.

allerdings möchte ich dazu sagen, dass es in der beschreibung des verfahrens des BVerfG ausdrücklich heißt:

Vorlagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Frage, ob die §§ 31, 32 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung des Siebten HRG-Änderungsgesetzes vom 28. August 2004 sowie die Vorschriften der Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie für den Studiengang Humanmedizin ein Vergabeverfahren vorsehen, bei dem nach Abzug einiger Vorabquoten 20 % der Studienplätze allein nach dem Grad der Qualifikation (unter Bildung von Länderquoten), 60 % der Studienplätze maßgeblich nach dem Grad der Qualifikation (ohne Bildung von Länderquoten) und 20 % der Studienplätze nach Wartezeit (ohne Beschränkung auf Bewerbungssemester) vergeben werden und bei dem die für eine Zulassung in der Wartezeitquote erforderliche Anzahl an Wartesemestern regelmäßig die Dauer eines normalen Studiums übersteigt.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2015/vorausschau_2015_node.html

also vorsichtshalber immer bewerben. hab aber auch letztes jahr keine Bewerbung abgeschickt :-nix

ich könnt mir eben auch vorstellen, dass gesagt wird, dass nur bewerbungssemester zählen, was die Wartezeit vllt schlagartig senkt, weil die meisten zwischendurch mal ein Jahr auslassen, weil es ja eh nicht zur Zulassung kommen würde... die frage wäre: rechtmäßig? und wenn ja, wie lange bleibt die Wartezeit niedrig... etc.

also abwarten und sich nicht verrückt machen

EVT
21.11.2015, 14:34
Das käme einem Berufsverbot gleich, welches nur noch über Losglück abgewendet werden kann. Eine derart enge Auswahlgrenze dürfte ziemlich sicher verfassungswidrig sein.

In andere Berufe kommt man auch nie rein, wenn man an der Auswahl scheitert. Wie ist das denn da geregelt?

Das Verfahren über die Wartezeit könnte schon optimiert werden. Das Interesse am Studium könnte man über eine jährliche Bewerbung nachweisen und so aktiv Wartesemester sammeln. Die Leute, die die Abbrecherquote unter den Wartezeitlern hochtreiben, sind ja die Spontanentscheider.
Solche Entscheidungen hätten wahrscheinlich sowieso eine Übergangsfrist. Aber ich würde mich zur Sicherheit immer bewerben, allein schon wegen der Teilplätze und als Bescheinigung für die Krankenkasse.

Am liebsten hätten alle sofort einen Platz. Aber da man das nie erreichen wird, wird es immer unzufriedene Leute geben.

medizin93
21.11.2015, 15:05
@EVT: :-meinung

Migole
21.11.2015, 17:41
Auch wenn ich dem zustimme, dass es sicherlich extrem ärgerlich wäre, wenn die Wartezeit von heute auf morgen abgeschafft würde, was ich allerdings eh nicht glaube und dann erst recht nicht über Nacht.

Aber ich kann zum Beispiel auch kein Pilot werden, weil ich eine Brille trage und kein Polizist, weil ich zu klein bin. Also kann ich diese Berufe nie ausüben, aufgrund von Dingen, für die ich nichts kann. Wäre es also, böse gesagt, etwas anderes, wenn man kein Medizin studieren kann, wenn man ein zu schlechtes Abitur hat, was ja nun etwas ist, auf das man mehr Einfluss hat, als auf seine Körpergröße?
Das ist jetzt auch nicht als Vorwurf gemeint, sondern es würde mich ersthaft interessieren, wie die Gesetzeslage da ist.

Ich habe die Übersicht des Hartmannbundes auch irgendwann mal überflogen und meine mich zu errinern, dass da auch ein Rechenbeispiel war, wie man trotz 3,x Abiturs über die "normale" Quote einen Platz bekommen kann, indem man dann eben in den anderen Kategorien mehr Punkte bekam. Nichts mit Losen oder so. Das habe ich jetzt auch zum ersten mal in dem FAZ Artikel gesehen. Habe ich da jetzt etwas falsch verstanden oder wurde es nachträglich noch mal abgeändert?

medizin93
21.11.2015, 18:01
Ganz so einfach sehe ich die Sache nicht. Du hast genau den Punkt angesprochen. Für körperliche Defizite kann keiner was, aber das Abitur ist ein variables Auswahlkriterium. Zumal ja auch hier zumindest vor der Zeit des Zentralabiturs vllt die Vergleichbarkeit fehlen könnte.
Wie auch immer, ein Abitur ab der Note 2 ist für mich kein absolut ausschließendes Kriterium, wie Blindheit oder sowas.

Wie die Gesetzeslage da aber genau aussieht ist schwer zu sagen. Viele Berufen sich da ja auf das Grundgesetz... Warten wirs ab

An sich wäre es nur schön, wenn einmal zentral geregelt wird, wie das zB im ADH aussieht und nicht jede Uni ihr eigenes Süppchen kocht... (Also zB überall Hamnat... etc. ähnlich, wie in Österreich, aber mit Gewichtung der DN)

Migole
21.11.2015, 18:12
Ja, im Endeffekt kann man wahrscheinlich nur abwarten und Tee trinken und sehen wie es sich entwickelt ;)
Wobei ich das Ganze mit 2 oder 3 Wartesemesern verständlicherweise wohl nicht so entspannt sehen würde.

Genau das fand ich beim Masterplan 2020 eigentlich so gut. Dass es dann EIN einheitliches Verfahren unäbhängig der Unis gibt, an dem alle teilnehmen, ähnlich dem TMS. Dass man im Moment für sämtliche Unis seine Chancen mühsam zusammensuchen darf, wäre dann jedenfalls vorbei.

Hier, das auf S.6 meinte ich übrigens: http://www.hartmannbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Themen/Studierende/Medizinstudium-2020/2015-07-31_MasterplanMedizinstudium2020_Stellungnahme.pdf
Da finde ich das ganze auch wesentlich schöner erklärt, als in diesen reißerischen 5 Zeilen Facebook Posts :)

medizin93
21.11.2015, 18:38
hmm habs nochmal durchgelesen und es klingt eigentlich ganz ok. die befürchtung wäre halt, dass leute mit DN 2,5+ (von denen es ja doch einige gibt) exorbitante Ergebnisse in den Tests bräuchten. habs nur kurz überflogen aber wie ist das dann?
also die ADH-quote läuft nach diesem 1/3 Schema ab und in der Wartezeit wird gelost und man darf nur 3 mal teilnehmen?

Migole
21.11.2015, 19:07
Ob sehr gute Testergebnisse möglich sind oder nicht hängt sicherlich maßgeblich davon ab, wie die Tests dann nachher real konzipiert sein werden. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit durch z.B Ausbildungen Zusatzpunkte zu erlangen. Solche Dinge würden also wesentlich mehr Beachtung erhalten als im jetzigen System. Die Wartezeitquote wird es gar nicht mehr geben und von dem Losen kann ich in dem pdf nichts finden. Wie gesagt, das habe ich auf Facebook das erste mal gelesen. :-nix

Ich zitiere:
"Bewerbern mit einer schlechteren Abiturnote (7,4,5) ist es möglich, sich durch Test und AC
(plus ggf. Zusatzqualifikationen) gegenüber Kandidaten mit überdurchschnittlichem Abitur (1,2,3) „durchzusetzen“, selbst wenn diese in einem weiteren der Verfahrensteile ebenfalls sehr gut abschneiden. Die Chancengleichheit wird somit verbessert und das Auswahlverfahren insgesamt ausgeglichener in Bezug auf die Fähigkeiten der Bewerber gestaltet"

sowie

"Dieses Verfahren soll nach Abzug der Quoten für Ausländer, Sanitätsdienst, besondere Hochschulberechtigung, Zweitstudium und Härtefälle Anwendung finden, wobei 20 Prozent aller dann zu vergebenden Studienplätze durch individuelle Auswahlverfahren der Universitäten besetzt werden können, um eine individuelle Schwerpunktsetzung der Hochschulen auch bei diesem Thema zu ermöglichen.Die bisherige Wartezeitenregelung sollte es aus Sicht der
Medizinstudierenden im Hartmannbund nicht mehr geben. Bewerber mit schlechteren Abiturergebnissen
haben im vorgeschlagenen Modell „33,3 Prozent“ die Möglichkeit , durch zusätzliche Qualifikationen und zu wiederholende Assessmentverfahren ihren Endwert zu erhöhen und damit ihre Chance zuverbessern, einen Studienplatz zu erhalten."

und

"Das Assessmentverfahren kann alle drei Jahre einmalig durchlaufen werden, um Bewerbern mit Auslands-, Ausbildungs-
und/oder Berufserfahrung die Möglichkeit zu geben, ihren EW auch in Gesprächen und Tests zu verbessern. Der
schriftliche standardisierte Test kann jährlich durchgeführt werden. Die Bewerbung auf den Studienplatz kann jedes Semerster erfolgen. In diesem Zusammenhang wünschen sich die Medizinstudierenden im Hartmannbund eine höhere
Transparenz für die potentiellen Studienplatzbewerber durch die verpflichtende Veröffentlichung der „Punktgrenzen“ der letzten Semester."

medizin93
21.11.2015, 19:15
Hmm klingt fair. Danke, dass du es nochmal gepostet hast. Hab's nur kurz überflogen.
Na dann schauen wir mal, was draus wird. Vllt antworten die Leute beim Hartmannbund und ich kann nächste Woche mal posten, was die noch zu sagen haben. :)

vitani
21.11.2015, 19:34
Umfasst der Plan eigentlich "nur" das Humanmedizinstudium, oder auch Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie?

ccrusher
21.11.2015, 19:51
Hi.

Wie schnell kann so eine Umstellung kommen? Reden wir hier von 2 Jahren oder 2020?
Besonders falls zusätzlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet dass die 14 Semester Wartezeit nicht Verfassungskonform sind.

Danke

Migole
21.11.2015, 20:10
Hmm klingt fair. Danke, dass du es nochmal gepostet hast. Hab's nur kurz überflogen.
Na dann schauen wir mal, was draus wird. Vllt antworten die Leute beim Hartmannbund und ich kann nächste Woche mal posten, was die noch zu sagen haben. :)

Kein Problem :) Wenn es richtig umgesetzt wird, finde ich auch, dass es sich im Kern eigentlich gut anhört. Aber man muss natürlich sehen, wie es dann in der Realität tatsächlich aussehen wird. Aber zum Beispiel beim HamNat bekommen ja durchaus auch Leute im "schlechteren" Notenbereich Studienplätze und es ist nicht so, dass diese einfach nur eingeladen werden und die Plätze dann doch an die 1,0/1,1er gehen (an anderen Unis mit eigenem Verfahren und/oder TMS sieht es ja ähnlich aus).


Umfasst der Plan eigentlich "nur" das Humanmedizinstudium, oder auch Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie?

Gute Frage :-notify bisher ist immer nur die Rede von Humanmedizin. Aber der Hartmannbund besteht doch auch nur aus Humanis oder?


Hi.

Wie schnell kann so eine Umstellung kommen? Reden wir hier von 2 Jahren oder 2020?
Besonders falls zusätzlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet dass die 14 Semester Wartezeit nicht Verfassungskonform sind.

Danke

Da kann man denke ich nicht mehr machen als grob zu spekulieren :-? der Plan hier jetzt ist auf das Jahr 2020 ausgelegt aber ist natürlich auch nur erstmal ein Vorschlag. Das letzte Wort haben da sowieso die Gesetzgeber. Aber dass die Wartezeit in Zukunft wahrscheinlich weiter steigen wird und dass das irgendwann einfach nicht mehr zumutbar ist, liegt ja auf der Hand, also irgendwas wird sich sicherlich ändern. Ob es dann genauso wie hier vorgeschlagen verlaufen wird und wann ... :-nix

medizin93
21.11.2015, 20:44
Wenn das BVerfG sich jetzt wirklich im kommenden Jahr zu einer Entscheidung durchringen sollte, wie es in dem einen Artikel heisst, gäbe es ja mehrere Möglichkeiten. Sie könnten sagen, dass 12 Semester Höchstgrenze ist und dann...? Die können ja dann nicht auf einmal alle Leute zulassen, die 12 WS aufm Buckel haben. Vllt wird dann gelost.
Oder Sie sagen, es ist rechtmäßig. Man darf ja die beiden Sachen auch nicht vermischen. Der "Masterplan 2020" hat ja an sich nichts mit einer Entscheidung des Gerichts zu tun oder? :-nix