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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstplan/Überstunden



SusiSorgenlos
21.11.2015, 12:44
Hallo,
hier sind doch viele, die sich mit Dienstplänen und Überstunden auskennen.
Ich habe schon versucht, aus dem Tarivverträg schlau zu werden, aber so richtig ist mir das nicht gelungen.
Ich arbeite an einem kommunalen Krankenhaus in Teilzeit (60%) auf einer Normalstation (nicht intensiv, kein Schichtdienst).
Bei uns herrescht mittlerweie mal wieder Personalmangel bzw. stehen jetzt auch Stellenkürzungen an.
Ich arbeite 5h pro Tag. Wieviele Stunden darf ich pro Woche/Monat überplant werden? Irgendwer sagte mal 5h/Woche. Stimmt das? Rechnet man das dann auf 1 Monat hoch? Ich bin auch noch in Elternzeit. Wie sieht es da aus. Offiziell darf ich ja nicht mehr als 30h pro Woche arbeiten. Arbeite mit geplanten und ungeplanten Überstunden im Schnitt bestimmt 30-35h/Woche.
Müssen Teilzeitkräfte eigentlich an Wochenend-/Spät- und Nachtdiensten teilnehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Solara
21.11.2015, 12:47
Zu letzter Frage: ja.

Relaxometrie
21.11.2015, 12:51
Müssen Teilzeitkräfte eigentlich an Wochenend-/Spät- und Nachtdiensten teilnehmen?
Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden, und nach dem, was ich bisher bei Kollegen, die in Teilzeit arbeiten, mitbekommen habe: ja.
Teilzeit bedeutet ja nicht "Ich darf mir die Rosinen der Arbeitszeit herauspicken", sondern "Ich mache von allen anfallenden Diensten weniger."

Muriel
21.11.2015, 13:05
Du darfst in der Elternzeit nicht mehr als 30h arbeiten, schon gar nicht geplantermaßen. Ansonsten gelten für Teilzeitkräfte die gleichen Wochenarbeitszeithöchstgrenzen wie für Vollzektkräfte, sie dürften also ansonsten, wenn nicht in Elternzeit, deutlich mehr Überstunden machen, bis sie arbeitszeitrechtliche Probleme bekämen.

SusiSorgenlos
21.11.2015, 13:44
Es geht auch nicht darum, dass ich keine Dienste machen will. Ich mache aber genauso viele Dienste wie eine Vollzeitkraft und das finde ich halt auch nicht gerecht.

Reflex
21.11.2015, 14:15
Arbeitet ihr mit 24h Diensten? Wenn ja dürftest du in der Elternzeit noch maximal einen Tag regulär arbeiten in der Woche. Ich würde das mal schnellst möglich mit deinem Arbeitgeber klären... Das muss ja organisatorisch so geregelt sein, dass du keine Probleme mit den Elternzeitbestimmungen bekommst...

Wobei ich mich frage, warum du in Elternzeit 60% arbeitest. Lohnt sich das überhaupt? Oder geht es um die reine Befristete Arbeitszeitverkürzung?

Solara
21.11.2015, 14:20
Susi, das hast du initial aber nicht geschrieben, du hattest gefragt, ob Teilzeitkräfte an Wochenend-/Spät-/Nachtdiensten teilnehmen müssen - und das müssen sie. Ansonsten wären ja die VZ-Menschen die Deppen. Und die Zeit der Dienste wird doch in die monatliche Arbeitszeit eingerechnet - meiner Erfahrung nach. Du arbeitest doch so nicht mehr?

SusiSorgenlos
21.11.2015, 15:29
Wieso sollte es sich nicht lohnen, in Elternzeit zu arbeiten? Bekomme ja kein Elterngeld mehr, ist ja schon das 2. Jahr. Wir haben keine 24h Dienste. Wenn ich Spät Dienste oder We Dienste machen, dann sind das einfach geplante Überstunden, bekomme dafür ja nicht an einem anderen Tag frei. Irgendwer hat mir mal gesagt, dass Teilzeitkräfte nicht an den Diensten teilnehmen müssen. Das ist aber nicht das, worauf ich hinaus will. Mich nervt es nur, dass ich durch die Dienste ständig über plant bin.

Solara
21.11.2015, 15:38
Deine geleisteten Dienste fallen doch mit in deine monatliche Arbeitszeit rein. Lass dir das doch von eurem Personalmenschen zeigen und erklären.
Aus dem Dienstsystem fallen Teilzeitkräfte natürlich nicht raus, wäre das anders, würde sofort jeder TZ arbeiten.

John Silver
21.11.2015, 17:09
Wenn Deine wöchentliche Arbeitszeit durch den Vertrag auf 30 Stunden begrenzt ist, dann gilt diese Grenze. Geplante Überstunden muss der Chefarzt weit im Voraus anmelden, und die Personalabteilung sowie der Betriebsrat müssen zustimmen; andernfalls ist die Anordnung nicht rechtens. Außerdem müssen Überstunden, zumal geplante, innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen werden. Es ist jedenfalls sicher nicht rechtens, wenn Du ständig planmäßig mehr arbeitest, als in Deinem Vertrag steht, ohne dass es hierzu irgendwelche Sondervereinbarungen oder -regelungen gibt.

SusiSorgenlos
21.11.2015, 18:20
Deine geleisteten Dienste fallen doch mit in deine monatliche Arbeitszeit rein. Lass dir das doch von eurem Personalmenschen zeigen und erklären.
Aus dem Dienstsystem fallen Teilzeitkräfte natürlich nicht raus, wäre das anders, würde sofort jeder TZ arbeiten.

Also, es ist so:
Ich habe einen Vertrag über 25h/Woche. Ich arbeite M0-FR. mindestens 5h/Tag (+x als ungeplante Überstunden). Dann habe ich pro Woche ca. 1 Spätdienst. Das heisst ich arbeite ca. 10h. Dann noch ca. 1 Visitendienst am Samstag (4-5h) und 1 Tagdienst Sa oder So (12h). Aber, ich habe dafür nie einen Tag in der Woche frei oder verkürzte Arbeitszeit. Das heisst ich werde fast jede Woche überplant. Das mit der Teilnahme am Schichtsystem war eher interessenhalber. Das ist nicht das, worauf ich hinaus will. Mir geht es eher darum, dass ich jeden Monat geplant mehr als 25h/Woche habe und sich dies nie ausgeglichen wird. Man sammelt Überstunden und alles über 60h Überstunden wird dann ausgezahlt.

Solara
21.11.2015, 18:38
Du hast also 100h/Monat und wirst jedes Mal mit deutlich mehr Stunden auf dem offiziellen Dienstplan eingeplant? Jeden Monat? Und was sagen Chef und Betriebsrat dazu? Das geht natürlich nicht.

Sammel dir das schriftlich und dann ran an die verantwortlichen Stellen.

John Silver
22.11.2015, 15:29
Die Sache ist so, wie ich sagte. 30 Stunden und Schluss. Es kann nicht sein, dass die Arbeitszeit durch Dienste regelmäßig überzogen wird. Selbst wenn Du 100% arbeitest, beträgt Deine reguläre Arbeitszeit 40 Wochenstunden, und nicht etwa 60 oder 80. Die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit kann nur mit opt-out ausgeweitet werden; opt-out darf aber nur zur Anwendung kommen, wenn in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst geleistet wird. Ihr habt, wenn ich es richtig verstehe, nur Schichtdienst. In einem solchen Dienstsystem darf es kein opt-out geben, und es darf auch nicht regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wenn die Zahl 30 im Vertrag steht. Wenn Du Dienste machst, wird die Arbeitszeit eben für Dienste verbraten, und das muss unter der Woche ausgeglichen werden, und zwar innerhalb weniger Wochen. Die durchschnittliche Summe der Wochenstunden darf nicht über 30 hinausgehen. Ende der Geschichte. Dein Dienstplan ist, wenn Deine Schilderung korrekt ist, illegal, und somit ungültig. Ich würde an Deiner Stelle mir die Argumente und Beispielrechnungen aufschreiben, und den Dienstplaner ansprechen. Blockiert er, gehst Du zum Chef. Blockiert der Chef, gehst Du halt zur Personalabteilung, und die haut dem Chef ein Paar um die Ohren. (Ehrlich gesagt, glaube ich aber nicht, dass der Chef, wenn man ihn mit den Fakten konfrontiert, blockieren wird, weil es sich damit eine Grube gräbt, denn wenn ein Kopf wegen illegaler Dienstpläne rollen wird, dann zuerst seiner).

Muriel
22.11.2015, 20:03
Ganz unabhängig von dem ganzen Ärger des ständigen Überplantseins ist es ja auch absolut unverständlich, dass man 35h arbeitet, die Weiterbildung aber nur für 25h zählt.

Grombühlerin
22.11.2015, 20:26
Hm, ich bin auch seit Jahren Teilzeit und kenne es eigentlich nicht anders, als dass man eben deutlich mehr als die 50% oder was auch immer arbeitet. Überstunden fallen bei mir wenige an, aber wenn man Dienste macht kommt man natürlich drüber.
Vollzeit-Kollegen haben ja auch einen 42h-Vertrag und wenn sie am Wochenende noch 2X12h machen sind sie diese Woche schon mindestens bei 66h.

Ob man in gleichem Umfang Dienste machen muss wie bei Vollzeit wird unterschiedlich gehandhabt.
Ich habe mich mal beschwert, da hatte ich mit einer halben Stelle mehr Dienste als andere mit voller Stelle. Dann wurde es geändert, seit dem habe ich immer weniger aber trotzdem noch mehr als halb so viele.

Gallilei
22.11.2015, 21:05
Aber nur, wenn sie opt out zugestimmt haben, ansonsten sollten es nicht so deutlich mehr werden dürfen. Und ich fände es nicht richtig, wenn die Halbtagskraft, weil sie ja mehr Spielraum bis zu den magischen 48 Stunden hat, entsprechend mehr Dienste machen muss. Das widerspricht doch dann deutlich der wahrscheinlich vorhandenen Intention, eine Halbtagsstelle zu machen.