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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung auf höhere Fachsemester - generell möglich...?



AlbinoBlackSheep
23.11.2015, 14:24
Hallo ihr Lieben,

derzeit befinde ich mich in einer ziemlich verzwickten Situation und konnte bisher weder von offizieller Seite noch online irgendwie adäquate Antworten finden.
Wo drückt der Schuh? Eine kurze Zusammenfassung: 2009 habe ich mit 1,9 Abitur gemacht, zwischenzeitlich eine Ausbildung zur MTA absolviert und zu Beginn (WS 2009/10, SS10) blöder Weise aus Frust zwei Wartesemester verschenkt. Nach dem Ende meiner Ausbildung war ich erst einmal im Ausland und habe währendessen überlegt wie es weiter gehen soll - wie lang muss ich noch warten, gibt es andere Möglichkeiten etc. Dadurch bin ich dann auf die Studienplatzklage aufmerksam geworden. Ich hatte tatsächlich Glück und habe auf diesem Weg auf Anhieb einen Platz erhalten, diesen leider auf demselben Wege nach 2 Semestern und 8 Scheinen wieder verloren.

Natürlich würde ich nun gerne weiter machen - allerdings gibt es da das ein oder andere Problem:
- Kann ich mich an den Unis als Ortswechsler bewerben? Die meisten Unis möchten dann eine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis, allerdings wurde ich durch den Beschluss exmatrikuliert. Als Quereinsteiger werde ich laut LPA aber auch nicht gewertet.
- Ist eine Bewerbung auch in niedrigere Fachsemester möglich, zB ins 2. statt ins 3.?
- Hier und da lese ich von Anrechnungsbescheiden - brauch ich sowas und woher bekommt man einen solchen? Auf Nachfrage beim zuständigen LPA habe ich nur die Antwort erhalten, dass sie keinen Anrechnungsbescheid erstellen für Leute die im selben Studiengang weiter machen wollen, nur eben für Quereinsteiger oder Leute die im Ausland studiert haben.
> Gibts da noch andere Möglichkeiten
- Könnte man sich auf mehrere Semester gleichzeitig bewerben? zB an der Uni XY für das 2. und das 3. um die Chancen zu erhöhen
- ...einfach mal alles versuchen oder besser warten bis man (hoffentlich) nach 12 Wartesemestern zugelassen wird -__-*

Das wäre es fürs erste - ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, vielleicht war ja jemand in ähnlicher Situation? Bin dankbar für jede Hilfe, auch gerne per PN!


- ABS


P.S.: Es wäre nett wenn man auf so Kommentare wie "Kläger sind kacke", "haste jetzt davon" etc. verzichten könnte, es ist schon bescheiden genug - Danke!

Rockstah
23.11.2015, 14:57
Natürlich würde ich nun gerne weiter machen - allerdings gibt es da das ein oder andere Problem:
- Kann ich mich an den Unis als Ortswechsler bewerben? Die meisten Unis möchten dann eine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis, allerdings wurde ich durch den Beschluss exmatrikuliert. Als Quereinsteiger werde ich laut LPA aber auch nicht gewertet.

Wenn du bereits exmatrikuliert bist, gilts du als Quereinsteiger. Du wärst so viel ich weiß nur Ortswechsler, wenn du einen dauerhaften Platz hast und keinen vorläufigen durch eine Gerichtsentscheidung. Das heißt du musst dich genauso wie Wechsler aus dem Ausland in der gleichen Kategorie bewerben.



- Ist eine Bewerbung auch in niedrigere Fachsemester möglich, zB ins 2. statt ins 3.?

Soll wohl gehen, kann ich dir aber leider auch nichts dazu sagen, hab es noch nicht probiert.



> Gibts da noch andere Möglichkeiten

Tja du könntest natürlich versuchen nochmal zu klagen oder versuchst dein Glück an einer Universität im Ausland, die ein paar deiner Scheine annerkennt. Dazu müsstest du die Unis direkt anschreiben ob die so etwas machen.



- Könnte man sich auf mehrere Semester gleichzeitig bewerben? zB an der Uni XY für das 2. und das 3. um die Chancen zu erhöhen


Die meisten Unis lassen nur eine Bewerbung(sprich für ein Semster) pro Studiengang zu. Du musst dich also entscheiden.

*milkakuh*
23.11.2015, 16:25
Wenn du bereits exmatrikuliert bist, gilts du als Quereinsteiger. Du wärst so viel ich weiß nur Ortswechsler, wenn du einen dauerhaften Platz hast und keinen vorläufigen durch eine Gerichtsentscheidung. Das heißt du musst dich genauso wie Wechsler aus dem Ausland in der gleichen Kategorie bewerben.

Quelle? Bei den meisten Unis gilt man meiner Meinung nach als Ortswechsler, wenn man im selben Studiengang in Deutschland immatrikuliert ist oder war. Steht zumindest so in vielen Auswahlsatzungen. Enfach mal dort direkt nachschaue. Oft muss man angeben, wie die erste Zulassung erfolgt ist. Ob du dan Nachteile dadurch hast, dass du den Platz per einstweilige Verfügung bekommen hast weiß ich nicht. Denke aber eher nicht!



- Ist eine Bewerbung auch in niedrigere Fachsemester möglich, zB ins 2. statt ins 3.?
Wenn man die Universität z.B. zum SS kein 3. Semeser anbietet kann man sich zum Beispiel selbstverständlich ins 2. Semester bewerben. Ansonsten musst du dich normalerweise ins nächst höhere Semester bewerben. Also wenn du 2 Semester eingeschrieben warst musst du dich ins 3. FS bewerben.



> Gibts da noch andere Möglichkeiten
a) Zum höheren FS klagen.
b) Bei HSS weiter bewerben um die Möglichkeit auf einen Teilstudienplatz zum 1. FS zu haben.
c) Ins Ausland gehen - allerdings wird man dort erfahrungsgemäß nicht hochgestuft sondern bekommt nur die Fächer anerkannt, muss aber trotzdem im 1. Semester anfangen und dann nur die Fächer belegen, die man noch nicht hat.
d) Am Losverfahren fürs 1. FS teilnehmen - Geringe Chancen aber man sollte nichts unversucht lassen.
e) In Magdeburg über HSS bewerben und hoffen noch zum HamNat eingeladen zu werden.
f) Warten (die schlechteste Alternative meiner Meinung nach!)
Hast du den TMS denn schon geschrieben?



- Könnte man sich auf mehrere Semester gleichzeitig bewerben? zB an der Uni XY für das 2. und das 3. um die Chancen zu erhöhen

An vielen Unis geht das nicht. Einfach mal in den Satzungen nachlesen. Im Zweifel zuerst für das unwahrscheinlichere Semester bewerben und dann für das, in das eine Zulassung wahrscheinlicher ist. Der letzteingegange Antrag zählt im Fall, dass man sich an der Uni nur in ein Semester bewerben darf. Allerdings gilt das auch eher für Quereinsteiger....Bei Ortswechslern muss man sich ja normalerweise ins nächst höhere Semester bewerben.

Viel Erfolg!

AlbinoBlackSheep
23.11.2015, 17:25
Zitat Zitat von Rockstah Beitrag anzeigen
Wenn du bereits exmatrikuliert bist, gilts du als Quereinsteiger. Du wärst so viel ich weiß nur Ortswechsler, wenn du einen dauerhaften Platz hast und keinen vorläufigen durch eine Gerichtsentscheidung. Das heißt du musst dich genauso wie Wechsler aus dem Ausland in der gleichen Kategorie bewerben.
Quelle? Bei den meisten Unis gilt man meiner Meinung nach als Ortswechsler, wenn man im selben Studiengang in Deutschland immatrikuliert ist oder war. Steht zumindest so in vielen Auswahlsatzungen. Enfach mal dort direkt nachschaue. Oft muss man angeben, wie die erste Zulassung erfolgt ist. Ob du dan Nachteile dadurch hast, dass du den Platz per einstweilige Verfügung bekommen hast weiß ich nicht. Denke aber eher nicht!

Genau das ist nämlich der Knackpunkt. Wie gesagt, laut LPA bin ich als Ortswechsler zu werten :-?
Ich denke ich werde es wohl auch als Ortswechsler versuchen. Bis zur Bewerbungsfrist muss ich dann eben die Unis anschreiben und fragen was die anstelle einer Immatrikulationsbescheinigung haben wollen.



Hast du den TMS denn schon geschrieben?
Bisher noch nicht da ich entweder im Studium, in der Ausbildung oder im Ausland war. Werde mich wohl für den 2016 anmelden - hoffe das bringt etwas, meine Ausbildung tut es nicht (persönlich natürlich schon).

*milkakuh*
23.11.2015, 17:38
Genau das ist nämlich der Knackpunkt. Wie gesagt, laut LPA bin ich als Ortswechsler zu werten :-?
Ich denke ich werde es wohl auch als Ortswechsler versuchen. Bis zur Bewerbungsfrist muss ich dann eben die Unis anschreiben und fragen was die anstelle einer Immatrikulationsbescheinigung haben wollen.
Einfach in die Auswahlsatzungen jeder einzelnen Uni schauen, da steht drin in welcher Kategorie du behandelt wirst. Die Unis musst du nicht zwingend anschreiben. Einfach ein kurzes Anschreiben verfassen in dem du kurz deine Situation erklärst, darum bittest deshalb als Ortswechslerin behandelt zu werden und du die Exmatrikulationsbescheinigung beigelegt hast.

EVT
23.11.2015, 17:50
Du könntest auch als Wiederbewerber gelten. Da sollte es bei deiner ehemaligen Uni am einfachsten sein.

Einen Anrechnungsbescheid solltest du nicht brauchen, wenn du deine alten Immatrikulationsbescheinigungen vorlegst. Du hast ja in Deutschland studiert.