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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme bei Niederlassung wg. psych. Erkrankung?



PedrY
23.11.2015, 20:29
Hallo Leute,

ich habe eine Frage an euch (SuFu war nicht ergiebig). Ich bin im ersten WBJ und würde mich später gerne aus dem Krankenhaus verabschieden und eine Niederlassung anstreben. Nun habe ich von einer bekannten Psychotherapeutin gehört, dass es evtl. Probleme mit der ÄK (besonders wegen Kassenzulassung, finanziellen Zuschüssen etc) geben kann, wenn man eine bekannte psychiatrische Erkrankung hat. Das sei laut ihr der Grund, warum viele junge Mediziner mit psych. Problemen / Erkrankungen die damit verbundenen Kosten für Therapien privat zahlen und nicht über ihre jeweilige Krankenkasse abrechnen lassen, quasi um nicht "aktenkundig" zu werden. Das kommt mir ehrlich gesagt ziemlich eigenartig vor (Stichwort Schweigepflicht usw). Hat jemand da Erfahrungen oder Tipps? Sehe es eigentlich nicht ein, im Monat gut 400 Euro für meine gesetzl. KK zu zahlen und dann auch noch Leistungen wie zB Psychotherapien selbst übernehmen zu müssen, damit meine geplante Niederlassung nicht vom Vater Staat erschwert wird. Vielen Dank schonmal!

lala
24.11.2015, 13:57
Für die Niederlassung ist die KV zuständig und die interessiert bei Abgabe des Versorgungsauftrags an dich nur deine Qualifikation nicht deine Krankenakte ;-)
Zeugnisse brauchen die, mehr nicht...
Und Kreditinstitute fragen dich doch auch nicht, was du an Krankheiten hast, oder? (wäre mir neu)...
Die Krankengeschichte nicht aktenkundig machen zu lassen macht nur Sinn, wenn es um private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherungen oder so geht - war das vielleicht gemeint?

Peter_1
24.11.2015, 13:58
Hallo Leute,

ich habe eine Frage an euch (SuFu war nicht ergiebig). dass es evtl. Probleme mit der ÄK (besonders wegen Kassenzulassung, finanziellen Zuschüssen etc) geben kann, wenn man eine bekannte psychiatrische Erkrankung hat.

Mich hat bei der Niederlassung meiner Erinnerung nach kein Mensch nach irgendwelchen Erkrankungen gefragt. So man die Approbation hat und die Erkrankung diese nicht gefährdet dürfte es für den Erhalt eines KV Sitzes kein Problem sein. Problematisch kann vielleicht die Aufnahme eines größeren Kredits (wofür auch immer) sein, da hierfür in der Regel Lebensversicherungen abgeschlossen werden. Die Lebensversicherer (und Berufsunf.versicherer) fragen nach Vorerkrankungen (meist max. 10 J. Zeitraum). Ob jedoch eine vor zB 8 Jahren behandelte Depression dann wirklich Probleme macht wie man es immer wieder hört, kann ich nicht wirklich sagen, hören tut man es halt immer wieder mal. Ich denke so man ärztlich begründen kann, dass die Erkrankung kein Risiko ist, bzw. ausreichend ausbehandelt wurde (im Zweifel mit gesondertem Attest) wird es auch da wahrscheinlich wenig Probleme geben, aber das weiss vielleicht jemand besser, der den Kampf schon mal durchgefochten hat. Anfragen von Versicherungen bekommen wir Hausärzte ja häufig, vorweg schreibe ich dann immer dass zB bei einer Gastritis in der Vorgeschichte (um mal was mehr somatisches zu nehmen, weil da gibt es genauso Probleme wie bei psych. Erkrankungen) diese rezidivfrei geheilt wurde (so dass auch so ist). Bisher habe ich da seitens der Patienten selten Rückmeldungen zu Problemen erhalten, es sei denn man macht nicht deutlich (oder es ist halt wirklich nicht so), dass es sich bei einer Krankheit um ein ausgeheiltes Problem ohne relevante Rezidivgefahr handelt.
Vielleicht einfach mal bei einer Versicherung anfragen wie die Handhabung in einem solchen Fall wäre.