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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch



Chris87
29.11.2015, 20:52
Hi,
Ich habe in der SuFu nichts genaueres gefunden.

Ich habe am 7. April dieses Jahres meine Facharztausbildung begonnen.
Jetzt stellt sich heraus, dass ich für diesen ganzen Monat überhaupt keinen Urlaubsanspruch habe. Das ist gesetzlich so geregelt (Kenne mich in sowas 0 aus) und ich habe theoretisch nichts in der Hand.

Jetzt wollte ich trotzdem in den nächsten Tagen das ansprechen weil ich finde das schon sehr dreist. Vorallem weil 1. bis 7. April Wochenende und 2 Feiertage beinahlten und ich somit nur 2 Arbeitstage gefehlt habe.

Meint ihr ich könnt auf Kulanz hoffen oder mach ich mich lächerlich wegen 2 Urlaubstagen?
An wen wende ich mich? Chef oder Personaler?

Danke

Mfg

Chris

Grombühlerin
29.11.2015, 21:07
Das ist leider so, für angeknabberte Monate gibts nix.

Ich habe leider bei meinem Nebenjob, wo ich in den Semesterferein Vollzeit gearbeitet habe, auch erst sehr spät kapiert warum die mir immer so merkwürdige Verträge wie 2.7.-2.8. gegeben haben....

Warum hast du einen Vertrag ab dem 7. eines Monats? Wollte das die Klinik?

Muriel
29.11.2015, 21:20
War doch sehr sinnig gedacht von der Klinik. Ein knappes Viertelgehalt gespart, es wären nämlich nur drei Arbeitstage wegen Ostern gewesen, davon 2,5 als Urlaubsanspruch. Sehr schlau...

Chris87
29.11.2015, 22:12
Weil ich ne Schwangere vertrete und die is wohl zu diesem Datum in den Mutterschutz oder was auch immer.
Ich hab auch gesagt dass ich zum 1. beginnen möchte aber das ging wohl nicht.
Ich werds morgen mal ansprechen. fühle mich foch etwas verarscht

Pflaume
29.11.2015, 22:45
Ich finde das einen klassischen Fall von selber schuld. Die Rechtslage ist völlig eindeutig und das ist auch üblich. Gibt auch genug Kliniken, die einem bei Arbeitsbeginn im Mai einen Vertrag ab dem 2.5. geben wollen. Macht man entweder nicht mit (z.B. unter Verweis darauf, daß man den vollen Monat allein schon für die Anrechnung als Weiterbildungszeit braucht, weil einem da ein Vertragsbeginn zum 2.5. einfach mal gar nix nutzt) oder schluckt es, wenn man darauf angewiesen ist. Zusätzliche Urlaubstage wirst du mit Sicherheit nicht rausschlagen können. Das ist so dermaßen üblich, daß die in der Personalabteilung einfach nur mit den Achseln zucken werden, wenn du es ansprichst.

Chris87
29.11.2015, 22:55
Ich finde das einen klassischen Fall von selber schuld. Die Rechtslage ist völlig eindeutig und das ist auch üblich. Gibt auch genug Kliniken, die einem bei Arbeitsbeginn im Mai einen Vertrag ab dem 2.5. geben wollen. Macht man entweder nicht mit (z.B. unter Verweis darauf, daß man den vollen Monat allein schon für die Anrechnung als Weiterbildungszeit braucht, weil einem da ein Vertragsbeginn zum 2.5. einfach mal gar nix nutzt) oder schluckt es, wenn man darauf angewiesen ist. Zusätzliche Urlaubstage wirst du mit Sicherheit nicht rausschlagen können. Das ist so dermaßen üblich, daß die in der Personalabteilung einfach nur mit den Achseln zucken werden, wenn du es ansprichst.

Klar bin ich selbst schuld. Ich kannte nun mal diese Regelung nicht. So etwas lernt man weder in der Schule noch im Studium. Werde berichten wie es verlaufen ist.

WackenDoc
30.11.2015, 08:19
Und merke: Verwaltungen, die so etwas abziehen, werden auch in allen anderen Aspekten nicht arbeitnehmerfreundlich handeln.

gabe
30.11.2015, 10:33
Ganz typisch...Freundin bekam auch ne Stelle zum 2.1. angeboten. Dankend abgelehnt und ohne Probleme nen Vertrag zum 1.1. bekommen.

Moorhühnchen
30.11.2015, 12:59
Bei mir lief's andersrum. Wollte meine letzte Stelle gern zum 14.1. antreten, da ich einen Skiurlaub gebucht hatte, den ich nicht stornieren wollte. Zukünftiger Chef war damit einverstanden, Personalchef hatte dies nicht mitbekommen und einen Vertrag zum 1.1. aufgesetzt. Auf meine Bitte, es in 14.1. zu ändern, meinte er, es sei schlauer, ab 1.1. laufen zu lassen und die ersten 8 Arbeitstage, die es betroffen hätte Urlaub zu nehmen!

Im Endeffekt war's richtig: kein Ärger mit Krankenversicherung, Versorgungswerk oder falls ich mir im Urlaub den Schädel geschrottet hätte... ;-) Für den Arbeitgeber den Vorteil, daß ich schon Urlaubstage genommen hatte und es später keine Kollisionen mit Kollegen gab.

Verträge ab dem 2. eines Monats sind natürlich schon dreist!! :-(

anignu
30.11.2015, 18:01
Die Rechtslage ist völlig eindeutig und das ist auch üblich.
Geht andersrum auch: für 2 Monate Elternzeit (außer die beginnt am 1. eines Monats) werden einem nur 1 Monat Urlaubsanspruch abgezogen, da nur volle Kalendermonate abgezogen werden. Bei 30 Tagen Urlaubsanspruch werden durch die Rundung also nur 2 Tage abgezogen da die verbleibenden 27,5 Tage auf 28 Tage aufgerundet werden. Ist sorum auch mal gut für den Arbeitgeber...

Nouqie
01.12.2015, 08:50
Dein Urlaubsanspruch errechnet sich nach vollen Monaten im Dienstverhältnis. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du am 2.5, 7.5 oder 27.5 anfängst. Du erreichst jeweils zum 1.6, 6.5. oder 26.5 1/12 deines Jahresanspruch (wie immer vorausgesetzt, dass in dem für dich gültigen Tarifvertrag, sofern es einen gibt, nichts anderes geregelt ist). Am 06. November hast du dementsprechend Anspruch auf 8/12 deines Jahresurlaub, abzüglich der Tage, die du bereits genommen hast.

Die vorherigen Kommentare sind dementsprechend auch falsch.

Nouqie
01.12.2015, 08:51
Dein Urlaubsanspruch errechnet sich nach vollen Monaten im Dienstverhältnis. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du am 2.5, 7.5 oder 27.5 anfängst. Du erreichst jeweils zum 1.6, 6.5. oder 26.5 1/12 deines Jahresanspruch (wie immer vorausgesetzt, dass in dem für dich gültigen Tarifvertrag, sofern es einen gibt, nichts anderes geregelt ist). Am 06. Dezember hast du dementsprechend Anspruch auf 8/12 deines Jahresurlaub, abzüglich der Tage, die du bereits genommen hast.

Die vorherigen Kommentare sind dementsprechend auch falsch.

Nouqie
01.12.2015, 08:54
Bitte ersten Post ignorieren, Dezember war natürlich gemeint.

bristol
01.12.2015, 10:46
Ich bin irritiert, dass man "unter Verweis auf die Anrechnung der Weiterbildungszeit" nur zum 1. eines Monats anfangen sollte. Ich z.B. einen Vertrag vom 15.8.14 bis 15.8.15 - damit habe ich 12 komplette Monate des Fachs abgeleistet, oder nicht (falls dem so ist, bitte ich um eine entsprechende Quelle)?
Was man wohl bei derartigen Konstellationen bedenken sollte, ist, dass man oft nur zum Monatsende kündigen kann und man dann einen Monat länger arbeiten muss, um z.B. ein Jahr vollzukriegen.

Nouqie
01.12.2015, 10:50
Fast richtig. Du hast bereits am 14.08.2015 deinen vollen Anspruch. Die Quelle ist in diesem Fall das BUrlG.

Moorhühnchen
01.12.2015, 16:48
Ignoriere, was Nouqie in Bezug auf Weiterbildung und BUrlG schreibt - DORT ist die Weiterbildung schließlich nicht geregelt. Volle Monate sind volle Monate in Bezug auf die Weiterbildung. :-)

Fr.Pelz
01.12.2015, 17:33
Ignoriere, was Nouqie in Bezug auf Weiterbildung und BUrlG schreibt - DORT ist die Weiterbildung schließlich nicht geregelt. Volle Monate sind volle Monate in Bezug auf die Weiterbildung. :-)

Gilt das auch für einzelne WB-Abschnitte/Rotationen?