*milkakuh*
03.12.2015, 07:35
Guten Morgen!
Viele wissen wie schwierig der Quereinstieg ins höhere Fachsemester aus dem EU-Ausland ist, weil man häufig erst nach Hochschulwechslern aus dem Inland berücksichtigt wird. Das könnte sich bald ändern. Ein Student, der die Vorklinik in Ungarn absolviert hatte, klagte vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen und bekam Recht:
"Dieses Vorgehen ist mit Europarecht nicht vereinbar, denn das garantiert Freizügigkeit", sagt Anwältin Mechtild Düsing. Betroffen seien Tausende Studenten.
Der Argumentation schlossen sich die Richter an. In der Urteilsbegründung (Az: 4L943/15) heißt es: "Eine Beschränkung dieses Rechts stellt es dar, wenn eine nationale Regelung bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedsstaat zu begeben sowie sich dort frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch machen." Die nachrangige Zuordnung sei geeignet, Unionsbürger von der Inanspruchnahme ihres Rechts auf Freizügigkeit abzuhalten.
Hier der komplette Artikel: http://www.welt.de/politik/deutschland/article149514427/Studieren-im-Ausland-darf-kein-Nachteil-mehr-sein.html
Was meint ihr? Was haltet ihr davon?
Ich finde, dass es sich so anhört als müssten alle Unis ihre Zulassungsordnung ändern.
Die Gewinner wären eindeutig alle, die im EU-Ausland mit dem Studium beginnen.
Die Verlierer wären dann wohl Teilstudienplatzinhaber. Dort wäre aber vielleicht ein Schlupfloch ein Härtefallantrag nach dem 4. Semester...
Viele wissen wie schwierig der Quereinstieg ins höhere Fachsemester aus dem EU-Ausland ist, weil man häufig erst nach Hochschulwechslern aus dem Inland berücksichtigt wird. Das könnte sich bald ändern. Ein Student, der die Vorklinik in Ungarn absolviert hatte, klagte vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen und bekam Recht:
"Dieses Vorgehen ist mit Europarecht nicht vereinbar, denn das garantiert Freizügigkeit", sagt Anwältin Mechtild Düsing. Betroffen seien Tausende Studenten.
Der Argumentation schlossen sich die Richter an. In der Urteilsbegründung (Az: 4L943/15) heißt es: "Eine Beschränkung dieses Rechts stellt es dar, wenn eine nationale Regelung bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedsstaat zu begeben sowie sich dort frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch machen." Die nachrangige Zuordnung sei geeignet, Unionsbürger von der Inanspruchnahme ihres Rechts auf Freizügigkeit abzuhalten.
Hier der komplette Artikel: http://www.welt.de/politik/deutschland/article149514427/Studieren-im-Ausland-darf-kein-Nachteil-mehr-sein.html
Was meint ihr? Was haltet ihr davon?
Ich finde, dass es sich so anhört als müssten alle Unis ihre Zulassungsordnung ändern.
Die Gewinner wären eindeutig alle, die im EU-Ausland mit dem Studium beginnen.
Die Verlierer wären dann wohl Teilstudienplatzinhaber. Dort wäre aber vielleicht ein Schlupfloch ein Härtefallantrag nach dem 4. Semester...