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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwischen den Arbeitsstellen - Wer muss Bescheid wissen? Wo melden?



BetterCallSaul
08.12.2015, 10:21
Grüetzi liebe schweizer Kollegen!

Meine Stelle in der Schweiz endet zum 30.04.2016 und ich habe bislang noch keinen Anschluss hieran gefunden. Gibt es hier so etwas, wie ein "Arbeitsamt", bei dem man sich arbeitssuchend melden muss/kann? Meine Arbeitserlaubnis ist ebenfalls befristet und läuft zeitgleich ab.

Ich möchte im Anschluss an meine Stelle gerne verreisen, um die freie Zeit zu nutzen. Allerdings habe ich gelinde gesagt auch nicht die geringste Ahnung, ob sich hierdurch Probleme bzgl. Rentenansprüchen ergeben. 20 Tage Ferien in der Schweiz sind nun einmal - wie ihr sicher auch wisst - sehr knapp bemessen.

Meine Anschluss-Stelle (wenn ich denn mal zeitig eine finde) würde ich gerne ab August antreten, was 3 Monate Leerlauf dazwischen bedeutet. Wie problematisch ist das?

Viele Grüsse und danke für eure Mühen!
Saul

Eilika
08.12.2015, 11:44
Ich hatte mehrfach Pausen (einmal einen Monat zwischen 2 Stellen, einmal 4 Monate). Wichtig ist, dass Du an die Unfallversicherung denkst. Ich konnte über meinen Arbeitgeber eine abschliessen für die Zeit.
Sonst kann ich nicht helfen, da ich beim ersten Mal die neue Stelle schon hatte, beim zweiten gerade Mama geworden war. Habe mich nicht arbeitslos gemeldet, da ich in beiden Fällen nicht arbeiten wollte. Und die Aufenthaltsbewilligung lief beim ersten Mal noch lange genug (B) und war beim zweiten Mal kein Problem mehr (C)... Hast Du L?

Jule-Aline
10.12.2015, 17:41
Ich hatte mehrfach Pausen (einmal einen Monat zwischen 2 Stellen, einmal 4 Monate). Wichtig ist, dass Du an die Unfallversicherung denkst. Ich konnte über meinen Arbeitgeber eine abschliessen für die Zeit.
Sonst kann ich nicht helfen, da ich beim ersten Mal die neue Stelle schon hatte, beim zweiten gerade Mama geworden war. Habe mich nicht arbeitslos gemeldet, da ich in beiden Fällen nicht arbeiten wollte. Und die Aufenthaltsbewilligung lief beim ersten Mal noch lange genug (B) und war beim zweiten Mal kein Problem mehr (C)... Hast Du L?

Ich dachte,durch deine Heirat hast du noch die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten?Ab wann bekommt man denn C?

BetterCallSaul
10.12.2015, 18:30
Ich hab L, ja.

Wo kann man sich denn Arbeitssuchend melden hier? Gibt's als Deutschausländer irgendwelche Ansprüche, oder darf ich dahin zurück, wo der Pfeffer wächst :D

BetterCallSaul
10.12.2015, 18:31
doppelt

Eilika
10.12.2015, 19:12
Schweizerin wird man nicht so schnell. Da langt heiraten nicht. C bekommt man, wenn man 5 Jahre ununterbrochen in der Schweiz gewohnt hat und einen Arbeitsvertrag hat. Schweizerin kann man je nach Kanton nach 10 bis 12 Jahren werden. Die muss man aber in dem Kanton gelebt haben. Wenn ich also nach 9 Jahren von Zürich nach Bern ziehe, geht es bei 0 wieder los. Wobei da dann irgendwann das Verheiratetsein was bringen würde, glaube ich. Keine Ahnung - werde mich in 4 Jahren mal damit auseinandersetzen.
Das Arbeitsamt ist ja das RAV. Keine Ahnung, wie das als Ausländer läuft. Aber sicher ist mal, dass Du dann nicht reisen kannst, wenn Du Dich arbeitssuchend meldest. Weil die werden ja schon schauen, dass sie Dich rasch vermittelt bekommen, denke ich.

teletubs
11.12.2015, 19:41
Also die Frage ist, ob man Schweizer sein möchte. Das einzige, was du dann kannst ist halt wählen. Und dafür soviel geld zu bezahlen? Hm weiss nicht.

Bei der RAV kannst du dich melden. Mein Mann hatte das letztes Jahr durchgemacht. DU musst dann pro Monat so und soviel Bewerbungen schicken und versuchen halt Bewerbungsgespräche zu haben. Ansonsten kürzen sie dir die Leistungen. Und wenn du selber gekündigt hast, dann bekommst du auch für eine gewisse Zeit kein Arbeitslosengeld. Ich weiss aber nicht, wie es sich verhält, wenn der Arbeitsvertrag ausläuft. Aber einfach mal bei denen nachfragen. Ich hatte das Gefühl, die sind noch ganz nett...was mein Mann so erzählt hat.