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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Exmatrikulation, quereinstieg zahnmedizin?



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nala92
23.12.2015, 22:32
Hallo. leider ist der Fall eingetreten, dass ich aufgrund einer Physiologieklausur in Humanmedizin exmatrikuliert wurde. Alle anderen Scheine der vorklinik habe ich.
Gibt es jemanden der jemanden kennt der oder die in der gleichen Situation war und sich dann durch Quereinstieg in Zahnmedizin beworben hat und genommen wurde? Oder auch durch Hochschustart ins erste? Geht das überhaupt, also darf ich rein theoretisch mich bei Zahnmedizin bewerben obwohl ich in Humanmedizin keine Prüfungsanspruch mehr habe?

Über ernsthafte antworten würde ich mich sehr freuen. Es ist keine einfache Situation. gerne auch pn

Sternchenhase
23.12.2015, 22:45
Du hast eine PN :-)

Haru
24.12.2015, 10:45
Zahnmedizin ist ein eigenständiger Studiengang, du darfst dich bewerben, auch du in HM keinen Anspruch mehr hast.
Quereinstieg ist theoretisch möglich, praktisch wurde mir gesagt ist ein Einstieg ins 2.FS z.B so gut wie unmöglich, da kaum Plätze.
Als Erstsemester müsstest du dich wie jeder andere auch über hochschulstart bewerben, hast du ein gutes Abi ?
Scheine werden in ZM problemlos anerkannt.
Doofe Situation, aber lösbar, vorausgesetzt du interessierst dich wirklich für ZM und kannst dir das auch für deine berufliche Zukunft vorstellen

EVT
25.12.2015, 01:44
Wenn du bei Humanmedizin bleiben willst, kannst du ins Ausland gehen.

anna1708
06.01.2016, 09:46
ich sehe es wie Haru: ist natürlich blöd, aber eben keine aussichtslose situation.
wie hast du denn deinen Humanmedizin-Studienplatz bekommen? Über den NC? Dann solltest du ja eigentlich auch in ZM keine Probleme haben. Also zum 1.FS, ist natürlich blöd, wenn du Semester wiederholen musst, aber immer noch besser, als gar nichts, oder?
was du dir überlegen solltest ist, ob du dir wirklich und ganz ehrlich Zahnmedizin als deinen Beruf vorstellen kannst. die studiengänge unterscheiden sich mehr voneinander, als man denken mag.

noch-humani
25.01.2016, 20:37
Zahnmedizin ist ein eigenständiger Studiengang, du darfst dich bewerben, auch du in HM keinen Anspruch mehr hast.

Hey. Also ihr wisst ja, dass ich seit längerem den Wechsel zur Zahnmedizin vorhabe. Bei mir steht die Anatomie auf der Kippe. Sofern ich den Prüfungsanspruch verlieren sollte, kann ich mich trotzdem für die Zahnmedizin bewerben? Immerhin wird dort das gleiche (?) Fach geprüft.

Ich weiß es nur aus den Naturwissenschaften. Sollte dort ein Prüfungsanspruch z.B. in einer Mather-Klausur verloren sein, kann man alle Naturwissenschaften bzw Ingenieurswissenschaften vergessen, da diese auch Mathe beinhalten.

SuperSonic
25.01.2016, 20:51
Bei mir steht die Anatomie auf der Kippe. Sofern ich den Prüfungsanspruch verlieren sollte, kann ich mich trotzdem für die Zahnmedizin bewerben?
Ja, kannst du.


Ich weiß es nur aus den Naturwissenschaften. Sollte dort ein Prüfungsanspruch z.B. in einer Mather-Klausur verloren sein, kann man alle Naturwissenschaften bzw Ingenieurswissenschaften vergessen, da diese auch Mathe beinhalten.
Quelle?

noch-humani
25.01.2016, 20:58
Ja, kannst du.


Quelle?


Allgemeine Gerüchteküche. Ist jetzt aber auch nicht so wichtig.

Bei der Zahnmedizin bist du dir sicher? Hast du da eine zuverlässige Quelle?

HIER (http://www.medi-learn.de/foren/archive/index.php/t-86648.html) wird das Gegenteil behauptet. :-(

Kretschmann
25.01.2016, 21:37
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Ich kenns ausm Norden so, dass du hier auch vergleichbare Studiengänge (nicht klar definiert, aber darunter fällt definitiv HM) nicht studieren darfst - andersrum genau so.

SuperSonic
25.01.2016, 22:05
HSS interessiert sich nur dafür, in welchen Studiengängen du eingeschrieben warst, nicht für irgendwelche Scheine oder Prüfungsansprüche. Also kannst du dich jederzeit für ZM bewerben.

Das LPA darf Studien- und Prüfungsleistungen, die endgültig nicht bestanden worden sind, nicht auf das Studium der ZM anrechnen (§ 17 ZÄPrO). Das heißt m. E. aber nicht, dass man eine vergleichbare Prüfung in einem anderen (wenn auch verwandten) Studiengang nicht mehr ablegen dürfte; entsprechende Passagen habe ich bei einer stichprobenartigen Überprüfung von Studienordnungen für ZM auch nicht gefunden.


Allgemeine Gerüchteküche. Ist jetzt aber auch nicht so wichtig.
Doch, weil genau durch solche Beiträge die Gerüchteküche weiter brodelt.

noch-humani
26.01.2016, 20:25
HSS interessiert sich nur dafür, in welchen Studiengängen du eingeschrieben warst, nicht für irgendwelche Scheine oder Prüfungsansprüche. Also kannst du dich jederzeit für ZM bewerben.

Das LPA darf Studien- und Prüfungsleistungen, die endgültig nicht bestanden worden sind, nicht auf das Studium der ZM anrechnen (§ 17 ZÄPrO). Das heißt m. E. aber nicht, dass man eine vergleichbare Prüfung in einem anderen (wenn auch verwandten) Studiengang nicht mehr ablegen dürfte; entsprechende Passagen habe ich bei einer stichprobenartigen Überprüfung von Studienordnungen für ZM auch nicht gefunden.


Doch, weil genau durch solche Beiträge die Gerüchteküche weiter brodelt.

In der Studienordnung der Uni Münster z.B. steht:

Die Einschreibung von Studierenden an der Westfälischen Wilhelms-Universität in den Studiengang
Zahnmedizin ist außer im Falle der fehlenden Qualifikation oder fehlender Nachweise gemäß § 50 Abs. 1 HG
NRW zu versagen, wenn die/der Studienbewerberin/Studienbewerber in einem Studiengang der Zahnmedizin
oder der Medizin an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der
Approbationsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat.

Dann wäre das Gerücht wohl bestätigt.

SuperSonic
26.01.2016, 21:21
"eine nach der Approbationsordnung erforderliche Prüfung"
Damit ist streng genommen nur die Ärztliche Prüfung als Staatsexamen gemeint, die "Scheine" werden nämlich nicht in der ÄAppO, sondern den jeweiligen Studienordnungen der Unis näher geregelt.

Aber ich will mich als Nicht-Jurist auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Vielleicht findet sich doch noch jemand hier, der aus eigener Erfahrung berichten kann...

smanpodg
27.01.2016, 21:22
HSS interessiert natürlich nur, ob man ein Studium abgeschlossen hat. Ist das der Fall, unterliegt man der Zweitstudienquote. Ist das nicht der Fall, kommt man in der Hauptquote in das Verfahren.

Wenn ein Studienplatz zugeteilt wird, bedeutet das nicht, dass die Hochschule jemanden einschreiben MUSS. Vielmehr muss die Uni prüfen, ob Gründe vorliegen, die dazu führen, dass eine Einschreibung versagt wird. (Wie witzig, dass diese Gründe Versagensgründe heissen ;)) Versagt wird eine Einschreibung an der Heimatuni regelmäßig, wenn man in einem Schein, der dem der Zahnmediziner entspricht (meist Physiologie, Chemie, Biochemie, Physik etc.) endgültig durchgefallen ist. Dann kann man an einer anderen Uni diesen Schein machen. (Also sollte man sich natürlich nicht an der ehemaligen Heimatuni bewerben!)

Unbenommen ist es, auch woanders weiter Humanmedizin zu studieren. Aber: Die meisten Unis haben Klauseln in den Einschreibungsformularen, die manchmal auch Scheine, nicht nur Examina beinhalten.

Richtig ist, dass deutschlandweit das Studium unmöglich wird, wenn man die Examina endgültig nicht bestanden hat.

Scheine sind, wie ich ausgeführt habe, Unisache und je nach Uni verschieden, aber an der Heimatuni manchmal gleich.

(Diese Diskussion gab es schon etwas dreitausendmal....., Wenn man wissen will, was möglich ist, muss man Klinken putzen bei den Unis und fragen, welche einen nehmen würde. Dann würde ich mich ins höhere FS bewerben, wenn ich weiter Humanmedizin studieren wollte...)

noch-humani
27.01.2016, 22:02
(Diese Diskussion gab es schon etwas dreitausendmal....., Wenn man wissen will, was möglich ist, muss man Klinken putzen bei den Unis und fragen, welche einen nehmen würde. Dann würde ich mich ins höhere FS bewerben, wenn ich weiter Humanmedizin studieren wollte...)

Genau aus diesem Grund ist es in Münster nicht möglich sich zu immatrikulieren. Ich habe heute dort angerufen.

An meiner Uni bestehen 4 Versuche, bevor man endgültig nicht bestanden hat. Danach erlischt der Prüfungsanspruch bzw. es greift ggf. ein Härtefallantrag.

Was wäre denn, wenn ich z.B. nach dem 3. (gescheiterten) Versuch die Uni wechseln würde? Ginge das oder nicht? Ich würde morgen noch einmal in Münster anrufen.

davo
27.01.2016, 22:15
Geh nach Gießen, da hat man in der Vorklinik als Humani sechs und als Zahni unendlich viele Versuche :-p

anna1708
28.01.2016, 13:14
Geh nach Gießen, da hat man in der Vorklinik als Humani sechs und als Zahni unendlich viele Versuche

das ist ja mal human ;-)

dass man durch ein fail in zahnmedizinischen examina si gleichzeitig auch für medizin disqualifizieren kann, ist mir neu. aber die quelle, die ihr hier hattet, ist ja eindeutig.
unsinnig ist die regelung meiner meinung nach dennoch. was ist denn z.b., wenn man in prothetik im physikum durchfällt, weil man keine kronen basteln kann, aber die anderen fächer rockt? dann kann man auch kein humanmedizin mehr machen? auch ziemlich hart.

noch-humani
28.01.2016, 19:54
das ist ja mal human ;-)

dass man durch ein fail in zahnmedizinischen examina si gleichzeitig auch für medizin disqualifizieren kann, ist mir neu. aber die quelle, die ihr hier hattet, ist ja eindeutig.
unsinnig ist die regelung meiner meinung nach dennoch. was ist denn z.b., wenn man in prothetik im physikum durchfällt, weil man keine kronen basteln kann, aber die anderen fächer rockt? dann kann man auch kein humanmedizin mehr machen? auch ziemlich hart.

Es geht nichtmals um das Examen. Wenn man einen Schein endgültig nicht besteht, dann hat man (zumindest in Münster) kein Recht auf eine Einschreibung. :(

Weiß jemand, was ist, wenn man 3 von 4 Versuche in der Humanmedizin verbraucht hat. Geht der Wechsel dann?

davo
28.01.2016, 20:55
Natürlich geht der Wechsel dann. Das Problem ist doch "nur", überhaupt eine Zulassung im anderen Fach zu bekommen, dann die ganzen Probleme mit dem Hochstufen zu umschiffen, usw. Davon abgesehen geht es natürlich, sofern man noch nichts endgültig nicht bestanden hat.

noch-humani
29.01.2016, 17:27
Natürlich geht der Wechsel dann. Das Problem ist doch "nur", überhaupt eine Zulassung im anderen Fach zu bekommen, dann die ganzen Probleme mit dem Hochstufen zu umschiffen, usw. Davon abgesehen geht es natürlich, sofern man noch nichts endgültig nicht bestanden hat.

Also scheinbar werden die Fehlversuche aus der Anatomie in Medizin nach Münster zur Zahnmedizin übertragen! :-notify In Aachen z.B. werden keine Fehlversuche übertragen, da es sich die Scheine von Uni zu Uni unterscheiden...

Das hört sich total verrückt an, da ich nicht im Regelstudiengang Medizin (wie er z.B. in Münster angeboten wird) studiere und mir den Anatomieschein somit (wenn ich ihn hätte) vermutlich in Münster gar nicht anrechnen lassen könnte. Wir haben nämlich nur einen großen Anatomieschein und müssen dazu vier "Teilklausuren" bestehen. Kann es wirklich so sein?! Das wurde mir im Dekanat der Uni so gesagt... (Wobei mir die Sache mit dem Regelstudiengang erst nach dem Gespräch eingefallen ist.)

davo
29.01.2016, 17:32
Ich bin davon ausgegangen, dass Fehlversuche übertragen werden. Wär ja ziemlich absurd sonst. Man muss sich dann halt eine Uni suchen, die mindestens gleich viele Fehlversuche hat. Meines Wissens hat eben Gießen in Zahnmedizin unendlich viele, und Köln in Humanmedizin auch.

Es gibt aber, erinnere ich mich dunkel, Unis, die Fehlversuche nicht anrechnen, wo man also (natürlich nur, solange man noch nichts endgültig nicht bestanden hat!) wieder bei Null anfängt. Hat zumindest glaube ich irgendwer mal geschrieben. Aber da gibts andere Leute, die sich deutlich besser auskennen als ich.