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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Honorarärzte?



arbeiter79
25.12.2015, 11:20
Hallo und frohe Weihnachten Leute,
wie der Titel schon ich mich ob das Arbeitszeitgesetz auch für Honorarärzte gilt?
Hab das schon Google befragt und die paar Quellen die ich gefunden sagten alle, ja auch sie müssen sich dran halten. Chefärzte wurden u.a. als Ausnahme benannt. Nun wird das bei uns in der Klinik ganz anders gehandhabt, hier machen Honorarärzte fast als Standard 40, 48 manchmal sogar 72h Dienste. Wie kennt ihr das? Ist das rechtens?

FirebirdUSA
25.12.2015, 12:49
72h BD? Sofern sie selbstständig sind müsste es rechtens sein. Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Angestellte soviel ich weiß.

anignu
25.12.2015, 13:58
Ganz genau. Im Arbeitszeitgesetz geht es um den Schutz von Angestellten.

Honorarärzte sind keine Angestellte und dürfen machen was sie wollen. Genauso wie Selbstständige in der freien Wirtschaft. Niemand schreibt einem selbstständigen Schreiner vor wann und wie lang er seinen Tisch in seiner Werkstatt bauen darf.
Bei uns machen Honorarärzte auch 16h Dienst, 8h Pause, 16h Dienst, 8h Pause und das fünf Tage lang, dann kommt das Wochenende an dem sie auch arbeiten. Hat mit Ruhezeiten nichts zu tun ist aber soweit legal.

Google mal nach "selbstständig arbeitszeitgesetz". Da kommst gleich beim ersten Treffer auf: "Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gilt ausschließlich für Beschäftigte und nicht für Selbständige bzw. Freiberufler."

WackenDoc
25.12.2015, 14:46
Nur dass viele Honorarärzte halt ned selbständig sind.

Mano
26.12.2015, 22:02
Könnte mir vorstellen, dass solche Auswüchse im Schadensfall auch schnell zum Bumerang werden können: Wenn der behandelnde Arzt nach 71h Arbeit einen Fehler macht, wird jeder (Versicherung, Patientenanwalt, Richter) doch zuerst fragen, ob dass nicht grob fahrlässig ist wenn man soweit von der gängigen Praxis abweicht - auch wenn er nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt...

klingelpütz
29.12.2015, 22:12
Und wie ist es, wenn ich neben meiner angestellten Tätigkeit im Krankenhaus zB NEF-Dienste machte und aus einem solchen ohne zehn Stunden Ruhepause zu meinem eigentlichen Job anträte? Könnte mein Chef dann da eingreifen, also das er mir den Nebenjob zwar erlaubt aber unter der Prämisse, die Ruhezeiten einzuhalten?

FirebirdUSA
30.12.2015, 10:21
Wenn es tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ist wahrscheinlich nicht. Bei Annahme einer angestellten Tätigkeit (siehe die Posts von WackenDoc) müsste er es dir sogar vorschreiben die Ruhezeit einzuhalten.

Feuerblick
30.12.2015, 11:08
Da eine Nebentätigkeit in der Regel genehmigungspflichtig ist, könnte es sein, dass du unterschreiben musst, mit dieser Tätigkeit das AZG einzuhalten. Dabei wird nicht zwischen angestellter und freiberuflicher Tätigkeit unterschieden. Stand zumindest in meinen Anträgen bzw. in den Regularien zu Nebentätigkeiten immer genau so drin.

WackenDoc
30.12.2015, 12:22
Das eine ist ja der Schutz des ARbeitnehmers- da sind aber nur Angestellte betroffen. Das andere ist der Schutz von Patienten (oder auch bei Kraftfahrern der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer). Und ja, da kann NEF vor regulärem Dienst ein Problem darstellen. Im Zweifel wird man wohl darlegen müssen, dass man ausreichend Ruhe hatte.

klingelpütz
03.01.2016, 20:29
Klingt logisch, danke.