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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versorgungswerk und wechselnde Ärztekammern



WackenDoc
27.12.2015, 17:45
Kennt sich einer von euch mit folgendem Problem aus:

Es ist absehbar, dass ich immer wieder die Ärztekammer wechseln muss.
Ich bin vor gut einem Jahr zu meiner aktuellen ÄK gewechselt, hab aber jetzt einen befristeten Job für 5 1/2 Monate im Nachbarbundesland.
Danach ist mein offizieller Arbeitgeber ganz woanders.

Im Versorgungswerk der aktuellen ÄK zahle ich Beiträge ein, die Befreiung der DRV hab ich aber noch nicht.
Bleib ich erstmal im aktuellen Versorgungswerk, oder wechsel ich das mit der ÄK. Und falls ich das Versorgungswerk wechsel, brauch ich dann ne neue Befreiung von der DRV?

Feuerblick
27.12.2015, 18:10
Mit der ÄK wechselst du eigentlich auch das Versorgungswerk. Und dort beantragst du für deine "neue" Stelle auch die Befreiung. Entsprechende Formulare gibts auf der jeweiligen Homepage des Versorgungswerkes. Hättest du eigentlich schon bei Stellenantritt machen müssen... :-nix

PsychoFan
01.01.2016, 14:03
Kennt sich einer von euch mit folgendem Problem aus:

Es ist absehbar, dass ich immer wieder die Ärztekammer wechseln muss.
Ich bin vor gut einem Jahr zu meiner aktuellen ÄK gewechselt, hab aber jetzt einen befristeten Job für 5 1/2 Monate im Nachbarbundesland.
Danach ist mein offizieller Arbeitgeber ganz woanders.

Im Versorgungswerk der aktuellen ÄK zahle ich Beiträge ein, die Befreiung der DRV hab ich aber noch nicht.
Bleib ich erstmal im aktuellen Versorgungswerk, oder wechsel ich das mit der ÄK. Und falls ich das Versorgungswerk wechsel, brauch ich dann ne neue Befreiung von der DRV?

Bei mir war es so:

Wenn Du keine Tätigkeit mehr hast im Gebiet der aktuellen Ärztekammer, dann wechselst Du die Kammer und das Versorgungswerk.

Wenn Du auf dem Gebiet zweier Kammern tätig bist, bleibst Du Mitglied in zwei Kammern und in zwei Versorgungswerken.

hebdo
02.01.2016, 21:37
Soweit ich weiß kann man bis max. 48 Monate Beiträge mit in andere Kammern mitnehmen. Ansonsten bekommt man dann die "Rente" von mehreren ÄK - das ist dann ein paar hunder Euro weniger als wenn man alle Beitragsjahre in einer Kammer sammelt.

GOMER
03.01.2016, 22:18
@hebdo:
Zumindest was das Versorgunswerk Nordrhein angeht, sofern ich die Informationen auf der Website richtig interpretiere, ist das Mitnehmen von Beiträgen von bis zu 96 Monaten möglich.

WackenDoc
10.01.2016, 19:28
Ich bin jetzt incl. der Beiträge aus dem alten Versorgungswerk gewechselt.
Mal schauen, wie das mit dem Einsatz ist- ggf. muss ich wieder wechseln, weil ich ja offiziell zu ner Einheit in Deutschland gehöre.

Boah geht mir das alles auf den Zeiger. Muss mal wieder Passbilder machen lassen für die Arztausweise.

vanilleeis
29.01.2016, 21:15
Muss man eigentlich bei Kammerwechsel persönlich antanzen? (Betrifft Nordrhein). Die nächste Geschäftsstelle ist nämlich gar nicht mal so nah :-keks

Feuerblick
29.01.2016, 23:37
Nö... musste ich zumindest noch nie...

WackenDoc
30.01.2016, 09:31
Musste ich bisher auch nicht.
Wenn du wechselst ist es sogar ganz einfach. Du meldest dich mit dem entsprechenden Formular an incl. Versorgungswerk und gibst an, wo du vorher warst und dann werden die Unterlagen an die neue ÄK geschickt. Dann bekommst von der alten Kammer meist ein Schreiben, dass du dort abgemeldet bist und von der neuen ein Begrüßungsschreiben. Arztausweis muss aber üblicherweise extra beantragt werden.

Approbationsurkunde etc. musst beim Wechsel auch nicht mitschicken.