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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsweise Wechsel PKV zu GKV



Miss
28.12.2015, 19:59
Bekomme jetzt gerade kurz vor knapp mal die Mitteilung von meinem Arbeitgeber die Mitteilung, daß ich für 2016 wahrscheinlich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen werde und somit mich gesetztlich versichern müßte.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2014 paßt das mit dem angegebenen Bruttoarbeitslohn schon, 2015 bin ich ja dann schon länger Facharzt, dann müßte das also auch passen.
Hab mich an der JAEG für 2016 orientiert. Wenn es nicht passen würde, würde ich auch meine Arbeitszeit wieder hochsetzen. Aber eigentlich war das ja nicht der Plan, ich wollte ja bei 75% bleiben. Und ich wollte jetzt auch nicht 4 Tage vorm neuen Jahr mich mit so was auseinandersetzten.

Hatte sonst jemand schon das Problem?

Befreien lassen von der Versicherungspflichtigkeit in der GKV wollte ich mich nicht. Aber anscheinend muß der Arbeitgeber dann also die Meldung an die GKV wieder zurücknehmen.

Argh! Was ein Nervkram :-wand

Muriel
28.12.2015, 20:56
Was hast du denn bisher monatlich in etwa an Dienstentgelten bekommen? Vom reinen Grundgehalt dürften Dir etwa 500€ monatlich fehlen, aber das sollte ja mit Diensten eigentlich machbar sein, oder? Lohn aus Honorartätigkeiten zählt wahrscheinlich nicht, oder?

Miss
28.12.2015, 20:59
Nein, Honorartätigkeit fällt nicht mit rein, nur sozialversicherungspflichtige Posten.

Muriel
28.12.2015, 21:05
Dachte ich mir. Aber sind ca 500€ brutto durch Dienste so unrealistisch? Oder weichen Eure Tarife so sehr von den TVÄ VKA und Konsorten ab?

Sebastian1
28.12.2015, 23:45
Ohne jetzt substantielles beitragen zu können...mir erschliesst sich der Vorteil der PKV im Vergleich zu GKV plus Zusatz für stationär nicht... (ok, mit 3 Kindern eh nicht, aber auch sonst?)

Miss
29.12.2015, 09:21
Sorry, aber das wollte ich jetzt nicht diskutieren. ;-)
Ist für mich aktuell wirklich günstiger.

mainzer
29.12.2015, 09:29
Meine Verwaltung hat auch zuerst rumgezickt...dass ich mit einer 80%-Stelle die geforderte Schwelle ("Wissen Sie, die wird ja auch jedes Jahr erhöht...") nicht reißen würde...
Habe dann mal nachgerechnet was mein Grundgehalt mit 80% ist (51k)...also noch knapp 4k Unterschied bis zur Beitragsbemessungsgrenze...
Nachdem ich dann meine Dienststatistik ausgepackt habe und klar geworden ist, dass ich auch mit 80% annähernd so viele Dienste machen werde (geht man bei uns einfach von aus...wird auch nicht weniger, zumal ein Kollege sich gerade hat Dienstunfähig schreiben lassen vom Arbeitsmediziner) wie jetzt war auch unbezahlter Urlaub, Elterzeit....nicht mehr diskussionswürdig..
Vielleicht hilft es noch einmal bei der Verwaltung vorzusprechen...letztendlich bist du von Ihnen abhängig, wie sie dich melden...

Miss
14.01.2016, 04:58
Hat dann trotz Personalwechsel gut geklappt, Grundgehalt ist ja wirklich nur knapp drunter -plus Dienste passt das locker. Das fand glücklicherweise auch unser neuer Betreuer in der Verwaltung.

mainzer
14.01.2016, 08:13
manchmal denk ich mir echt was für Nasen da in manchen Personalabteilungen sitzen....wenn ich so arbeiten würde....
"Joah...könnte klappen mit Intubation...könnte auch ohne gehn...mal sehn...warten wir erstmal ab...weil Sprechzeiten hab ich erst am Mittwoch wieder ;-)"