Miss
28.12.2015, 19:59
Bekomme jetzt gerade kurz vor knapp mal die Mitteilung von meinem Arbeitgeber die Mitteilung, daß ich für 2016 wahrscheinlich unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen werde und somit mich gesetztlich versichern müßte.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2014 paßt das mit dem angegebenen Bruttoarbeitslohn schon, 2015 bin ich ja dann schon länger Facharzt, dann müßte das also auch passen.
Hab mich an der JAEG für 2016 orientiert. Wenn es nicht passen würde, würde ich auch meine Arbeitszeit wieder hochsetzen. Aber eigentlich war das ja nicht der Plan, ich wollte ja bei 75% bleiben. Und ich wollte jetzt auch nicht 4 Tage vorm neuen Jahr mich mit so was auseinandersetzten.
Hatte sonst jemand schon das Problem?
Befreien lassen von der Versicherungspflichtigkeit in der GKV wollte ich mich nicht. Aber anscheinend muß der Arbeitgeber dann also die Meldung an die GKV wieder zurücknehmen.
Argh! Was ein Nervkram :-wand
In meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2014 paßt das mit dem angegebenen Bruttoarbeitslohn schon, 2015 bin ich ja dann schon länger Facharzt, dann müßte das also auch passen.
Hab mich an der JAEG für 2016 orientiert. Wenn es nicht passen würde, würde ich auch meine Arbeitszeit wieder hochsetzen. Aber eigentlich war das ja nicht der Plan, ich wollte ja bei 75% bleiben. Und ich wollte jetzt auch nicht 4 Tage vorm neuen Jahr mich mit so was auseinandersetzten.
Hatte sonst jemand schon das Problem?
Befreien lassen von der Versicherungspflichtigkeit in der GKV wollte ich mich nicht. Aber anscheinend muß der Arbeitgeber dann also die Meldung an die GKV wieder zurücknehmen.
Argh! Was ein Nervkram :-wand