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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elterngeld VS Elternzeit



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Jeru
31.12.2015, 17:44
Hallo,
Ich habe Elternzeit für den Zeitraum 01-29.02.16 beantragt. Mein Kind kam am 28.12.15 auf die Welt. Elterngeld wird nun nach Lebensmonat bezahlt, also von 28.01 bis 27.02. Da ich nun vom 28.01 bis 31.01 erwerbstätig sein werde, weiß ich ob ich den Anspruch auf Elterngeld verliere!!!?
Hatte jemand ähnliche Erfahrung oder kennt sich jemand aus?

FirebirdUSA
31.12.2015, 19:15
Ja, du bekommst kein Elterngeld. Elterngeld wird nur für volle Lebensmonate ausbezahlt und der wäre in deinem fall 28.01. - 28.02. Für Elterngeld musst du aber auch mindestens zwei Lebensmonate Elternzeit beantragen.
Stellt sich dein Chef/Verwaltung quer den Antrag nochmals zu ändern?

tragezwerg
31.12.2015, 19:39
Hallo und herzlichen Glückwunsch!
Also, in BaWü erhält man auch für Teilmonate anteilig Elterngeld. Aber mind. 2 Monate Elternzeit muss man nehmen.

FirebirdUSA
31.12.2015, 21:41
Hallo und herzlichen Glückwunsch!
Also, in BaWü erhält man auch für Teilmonate anteilig Elterngeld. Aber mind. 2 Monate Elternzeit muss man nehmen.

Und wie beantragt man das? Kann hier auf dem Antrag in BW nur volle Lebensmonate angeben .... @Jeru: Telefoniere doch einfach mal mit der für dich zuständigen Stelle. Die sind in der Regel sehr nett und hilfsbereit.

McBeal
01.01.2016, 05:32
Du kannst elternzeit nur für Lebensmonate und nicht für kalendermonate beantragen. Dein Elternzeitmonat müsste also vom 28.01. bis 27.02. gehen.
Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen beide sogenannten vätermonate genommen werden, allerdings müssen sie nicht zusammenhängen.
Mein Mann hatte bei unserer Tochter den 1. und 6. Lebensmonat elternzeit, allerdings hatte er beide von vornherein schon beantragt.

Alles Gute!

LG
Ally

tragezwerg
01.01.2016, 06:01
Im Antrag muss man irgendwo mittendrin auch das genaue Datum eintragen. Die L-Bank will dann halt ne Bescheinigung des Arbeitgebers über das Teilgehalt. Und ElternZEIT für Teilmonate war bei uns gar kein Problem (prinzipiell kannst du laut Gesetz jede beliebige Zeitspanne nehmen, aus organisatorischen Gründen ist es halt für alle Beteiligten oft einfacher ganze Lebensmonate zu nehmen), es müssen halt trotzdem mindestens zwei sein wegen dem Elterngeld.

FirebirdUSA
01.01.2016, 07:43
Im Antrag muss man irgendwo mittendrin auch das genaue Datum eintragen. Die L-Bank will dann halt ne Bescheinigung des Arbeitgebers über das Teilgehalt. Und ElternZEIT für Teilmonate war bei uns gar kein Problem (prinzipiell kannst du laut Gesetz jede beliebige Zeitspanne nehmen, aus organisatorischen Gründen ist es halt für alle Beteiligten oft einfacher ganze Lebensmonate zu nehmen), es müssen halt trotzdem mindestens zwei sein wegen dem Elterngeld.

ElternZEIT für Teilmonate ist sicher kein Problem, da kann ich ja tatsächlich jede beliebige Zeitspanne bis 3 Jahre angeben. Nur, dass die L-Bank das für das Elterngeld akzeptiert war mir neu. Oder berechnen sie dann das Elterngeld trotzdem für den Lebensmonat und ziehen das Teilgehalt hab?

tragezwerg
01.01.2016, 07:47
Wie genau die das berechnen weiß ich auch nicht. Aber es geht, ich hatte extra nachgefragt.
Ob es allerdings finanziell sinnvoll ist bleibt abzuwarten. Ich fang aus organisatorischen Gründen am Monatsanfang wieder an zu arbeiten, meine Kleine ist aber in der Monatsmitte geboren. Mal sehen.

anignu
01.01.2016, 09:36
Ich würde dringend empfehlen das noch zu ändern. Nicht nur wegen des Geldes sonder auch wegen dem Urlaubsanspruch. Urlaubstage werden abgezogen für "volle Kalendermonate" in denen man wegen Elternzeit ausfällt. Wenn du also von 28.01 bis 27.02 komplett fehlst verlierst du keinen Tag Urlaubsanspruch obwohl du quasi einen Monat nicht da warst. Vom 1.2. bis 29.2. verlierst du 1/12 Anspruch.

FirebirdUSA
01.01.2016, 10:38
Tragzwerg hast du schon einen Bescheid oder der Antrag schon ausgefüllt?

tragezwerg
01.01.2016, 11:13
Bescheid noch nicht...
Edit: Habe nochmal den Schriftverkehr mit der L-Bank gesichtet....ich glaube die rechnen Teilmonate so, als ob man Teilzeit gearbeitet hätte und ziehen das dann vom Elterngeld ab.
aber am besten du rufst die an. Sind sehr freundlich an der Hotline.

mainzer
01.01.2016, 14:46
kurz Frage...wer ist die L-Bank?!?
und: welches Formular füllt ihr aus?! ich habe den Antrag nur formlos meiner Personalabteilung eingereicht...nachdem ich das vorher mit dem Chef geklärt hatte..

tragezwerg
01.01.2016, 14:59
Die L-Bank ist die Landesbank in BaWü. Die ist hier zuständig für die Zahlung des ElternGELDs, und will den Antrag entsprechend ihrer Vorlage haben.
Den ElternZEITantrag muss man formlos beim AG einreichen.

mainzer
01.01.2016, 16:50
ah...verstehe..und WANN geb ich den ElternGELD-Antrag ab?! ;-) Nach Geburt..richtig?

tragezwerg
01.01.2016, 17:57
Elternzeit: innerhalb von 7 Tagen nach Geburt
Elterngeld: wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt, man hat also etwas Zeit

mainzer
01.01.2016, 19:34
Elternzeit: innerhalb von 7 Tagen nach Geburt

Muss ich mich auch gleich auf die genaue Zeit festlegen?! Oder reicht es zu sagen, dass ich beispielsweise 2 Monate nehmen möchte..

anignu
01.01.2016, 20:09
Muss ich mich auch gleich auf die genaue Zeit festlegen?! Oder reicht es zu sagen, dass ich beispielsweise 2 Monate nehmen möchte..

Das mit 7 Tage nach Geburt ist Schmarrn. Schau einfach mal unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html nach.
Außerdem ist das mit dem Datum manchmal schwierig wenn sich die Kinder nicht an den geplanten Geburtstermin halten. Ich hatte daher (im Hinblick auf das Elterngeld) 7 Wochen vor errechnetem Geburtstermin beantragt dass ich die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit nehm. Fertig. Das Datum ergibt sich dann durch die Geburt und mit dem Elterngeld gibts auch kein Problem.

tragezwerg
01.01.2016, 20:33
Sorry, hatte das aus "mütterlicher" Sicht abgespeichert...und da der Mutterschutz 8 Wochen pp dauert und man 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese beantragen muss, hat man eben nur 7 Tage dafür.
Natürlich hab ich auch vor der Geburt einen formlosen Schrieb an meinen AG geschickt wann ich Elternzeit nehmen will...aber das offizielle Schreiben wollten die explizit erst danach haben.

anignu
02.01.2016, 08:59
Auch da kann man sagen: wenn man eh das erste Jahr daheim bleiben will als Mutter, dann kann man genau das auch mit Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Arbeitgeber so mitteilen. "von Geburt bis Vollendung des 12. Lebensmonats". Dann spart man sich den Stress nach der Geburt wo man bekanntermaßen auch ein paar andere Dinge im Kopf hat ;-)

tragezwerg
02.01.2016, 09:11
Klar kann man das so machen....wenn man nicht so einen seltsamen AG hat wie ich....die wollten vorher gar nix zur geplanten EZ wissen, sondern erst als das Kind da war (weil auf dem Antrag des tatsächliche Geburtsdatum stehen MUSSTE), dann aber innerhalb von sieben Tagen :-nix
Es empfiehlt sich also, sich beim jeweiligen AG zu erkundigen....