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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehalt bei Schwangerschaft; Aufschlag???



shadow2505
01.01.2016, 09:56
Erstmal ein frohes 2016 an alle!!!
Ich hätte eine Frage: Ich verdiene derzeit zusätzlich zum Grundgehalt etwa 1000€ netto zusätzlich durch Dienste.
Wie ist das nun, wenn man schwanger ist? Erhält man eine Art Ausgleich, weil man ja keine- oder zumindest nicht mehr alle- Dienste machen kann? Ähnlich wie bei Krankheit oder Urlaub? Oder einfach nur das Grundgehalt?? Wäre toll, wenn da jemand was weiß; finde im Tarifvertrag oder so leider nichts dazu...

Muriel
01.01.2016, 10:12
Man bekommt eine Ausgleichszahlung. Ich weiß nicht, wie sie berechnet wird, bei mir war es damals mehr als ich je mit Diensten hatte :-D Aber wir hatten auch so ein beklopptes Schichtmodell, wo wir nur an Wochenenden ein bisschen was bekamen, Nachtzuschläge waren damals auch mehr als lächerlich. Daher waren ca 850€ brutto als Ausgleichszahlung der Wahnsinn.

Fr.Pelz
01.01.2016, 10:18
Die Ausgleichszahlung berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Gehälter vor Bekanntwerden der Schwangerschaft wurde mir beim MB erzählt, denn du darfst ja durch die Schwangerschaft keine (finanziellen) Nachteile haben.

tragezwerg
01.01.2016, 11:14
Genau. Bei mir entsprach der Ausgleich sogar ziemlich genau den Dienstvergütungen die ich vor der Schwangerschaft hatte.

Muriel
01.01.2016, 11:17
Da hatte ich wohl Glück :-))

shadow2505
01.01.2016, 12:45
Hey, super danke Euch!!!
Wo kann man das denn schriftlich finden? Und es hat jeder Anspruch darauf oder ist das von Haus zu Haus unterschiedlich??

tragezwerg
01.01.2016, 14:54
Der Anspruch auf finanziellen Ausgleich steht im Mutterschutzgesetz.
Ich musste so ein Antragsschreiben für die Verwaltung ausfüllen, das die mir automatisch geschickt haben als ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe.
Am besten du fragst bei der Verwaltung deiner Klinik nach.

FirebirdUSA
02.01.2016, 11:38
Mach nur keine Dienste und Überstunden. Davon abgesehen, dass das in der Regel gar nicht mehr zulässig ist wird dir die Vergütung von der Ausgleichszahlung abgrzogen.

McBeal
02.01.2016, 14:40
Ich habe sowas nicht erhalten, kann aber sein, dass es am Beschäftigungsverbot lag. Hab da aber auch leider nicht nachgefragt.

LG
Ally

Jule-Aline
02.01.2016, 17:06
Ich erhalte auch eine Ausgleichszahlung bei bestehendem Beschäftigungsverbot,hatte aber vor Bekanntgabe der Schwangerschaft viele Dienste gemacht.WEnn ich kurz nach dem Ende der Elternzeit des 1.Kindes wieder ein BV gehabt hätte,hätte ich auch nur das Grundgehalt erhalten,da keine Dienste vorliegen.

McBeal
02.01.2016, 17:47
Ich meine jetzt aber die erste Schwangerschaft, da hatte ich schon vorher ordentlich Dienste. Naja, da die bei uns immer erst zwei Monate später ausgezahlt werden, betraf es sowieso nicht so viele Monate.

LG
Ally

shadow2505
05.03.2016, 09:34
Danke für Eure Antworten!
Eine Frage noch: Wann wird denn diese Ausgleichszahlung bezahlt? Zeitversetzt wie die Dienste?
Konkretes Beispiel: Ich habe meine Schwangerschaft am 10.01. "öffentlich" gemacht und bis zum Tag vorher fleißig Dienste gemacht; in der aktuellen Abrechnung taucht diese Zahlung nicht auf. Erscheint sie dann nächsten Monat, wenn die Januar Dienste abgerechnet werden?

jassyh
06.03.2016, 17:24
Bei mir war es wie die Dienste zeitversetzt. Am Anfang also noch die realen Dienste und im Verlauf dann die Ausgleichszahlung.

tragezwerg
06.03.2016, 17:28
Bei mir war es wie die Dienste zeitversetzt. Am Anfang also noch die realen Dienste und im Verlauf dann die Ausgleichszahlung.

So war es bei mir auch.

Pflaume
07.03.2016, 13:15
So war es bei mir auch.

Das ist so auch korrekt.