kathrinweber
02.01.2016, 09:44
Hallo zusammen,
weiß einer von euch ob man im bzw. nach dem Abschlusssemester (Baden-Württemberg) noch eine Famulatur machen kann?
Im Januar schreibe ich nur noch eine Prüfung und habe sonst keine Pflichtveranstaltungen mehr. Allerdings habe ich mich bei meinen Famulaturen leider um 2 Tage verrechnet und muss deshalb dringend noch eine Famulatur (30 Tage) ableisten, um die 60 Tage Klinik zusammen zu bekommen.
Die Nachreichfrist 2016 für Famulaturbescheinigungen ist ja der 10. Februar. Kann ich demnach bis 5./6. Februar famulieren und dann die Bescheinigung noch nachreichen?
Bis wann könnte ich theoretisch noch famulieren? Der Januar ist ja auch keine offizielle vorlesungsfreie Zeit – geht das trotzdem, wenn man keine Pflichtveranstaltungen mehr hat/ scheinfrei ist?
DANKE für Eure Tipps, Hinweise, Links ... ;)
Viele Grüße,
Kathrin
weiß einer von euch ob man im bzw. nach dem Abschlusssemester (Baden-Württemberg) noch eine Famulatur machen kann?
Im Januar schreibe ich nur noch eine Prüfung und habe sonst keine Pflichtveranstaltungen mehr. Allerdings habe ich mich bei meinen Famulaturen leider um 2 Tage verrechnet und muss deshalb dringend noch eine Famulatur (30 Tage) ableisten, um die 60 Tage Klinik zusammen zu bekommen.
Die Nachreichfrist 2016 für Famulaturbescheinigungen ist ja der 10. Februar. Kann ich demnach bis 5./6. Februar famulieren und dann die Bescheinigung noch nachreichen?
Bis wann könnte ich theoretisch noch famulieren? Der Januar ist ja auch keine offizielle vorlesungsfreie Zeit – geht das trotzdem, wenn man keine Pflichtveranstaltungen mehr hat/ scheinfrei ist?
DANKE für Eure Tipps, Hinweise, Links ... ;)
Viele Grüße,
Kathrin