Greezi2510
02.01.2016, 13:00
Hey ,
Ich absolviere seit September 2015 ein FSJ im Krankenhaus und bin gerade dabei mich für das Sommersemester 2016 zu bewerben .
Nun bin ich gerade etwas verwirrt bezüglich der Bonierung der Freiwilligendienste .
Im Adh schreiben ja viele Unis ( beispielsweise Tübingen ) , dass es nur eine Bonierung auf das FSJ gibt , wenn bis zum 15 . Januar mindestens 6 Monate absolviert wurden . Das ist ja bei mir noch nicht der Fall .
Im Bewerbungsmagazin für das Sommersemester steht jedoch auf hochschulstart.de , dass mindestens 6 Monate eines Dienstes bis zum 30.4. absolviert werden müssen , damit dieser als nachrangiges Auswahlkriterium gewertet werden kann . Dieses Kriterium würde ich ja dann erfüllen .
Sehe ich es also richtig , dass ich zum Sommersemester 2016 zwar nicht auf eine Bonierung im Adh zählen kann , aber dennoch den Dienst als nachrangiges Auswahlkriterium angerechnet bekomme ?
Viele Grüße , Greta
Ich absolviere seit September 2015 ein FSJ im Krankenhaus und bin gerade dabei mich für das Sommersemester 2016 zu bewerben .
Nun bin ich gerade etwas verwirrt bezüglich der Bonierung der Freiwilligendienste .
Im Adh schreiben ja viele Unis ( beispielsweise Tübingen ) , dass es nur eine Bonierung auf das FSJ gibt , wenn bis zum 15 . Januar mindestens 6 Monate absolviert wurden . Das ist ja bei mir noch nicht der Fall .
Im Bewerbungsmagazin für das Sommersemester steht jedoch auf hochschulstart.de , dass mindestens 6 Monate eines Dienstes bis zum 30.4. absolviert werden müssen , damit dieser als nachrangiges Auswahlkriterium gewertet werden kann . Dieses Kriterium würde ich ja dann erfüllen .
Sehe ich es also richtig , dass ich zum Sommersemester 2016 zwar nicht auf eine Bonierung im Adh zählen kann , aber dennoch den Dienst als nachrangiges Auswahlkriterium angerechnet bekomme ?
Viele Grüße , Greta