Mashall
17.09.2003, 15:28
Hallo allerseits
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid bezüglich des Auswahlgespräches für Medizin an der Charité (Berlin)erhalten.
Meine Fragen:
1.)
Beim Ablehnungsbescheid von der ZVS hatte ich die Information erhalten, dass ich mit meinem 2,2 Schnitt den 364. Rang inne hatte, der Grenzrang war 275 (2,1).
Wie groß wären meine Chancen im nächsten oder übernächsten Semester durch die Wartezeit einen Studienplatz zu bekommen?
2.)
Nun habe ich beim Ablehnungsbescheid vom Auswahlgespräch von der Charité folgende Informationen bekommen:
Bewerberzahl: 171
Anzahl der zu vergebenen Plätze: 57
Anzahl der nicht zum Gespräch erschienen Personen: 21
Anzal der Nichtzugelassenen Personen nach Losentscheid: 93
Ihr Rangplatz nach Losentscheid: 63
Was hat es mit dem Losentscheid auf sich?
Habe ich nach den zugelassenen Bewerbern den 63. Rang, d. h. 6 Personen sind noch vor mir, die nicht angenommen wurden, oder habe ich unter den 93 nichtzugelassenen den 63.Rang?
Wie würde meine Chance auf ein Nachrückverfahren aussehen, würde es nur für den ersten Studienortswunsch (Humboldt-Uni Berlin) gelten, oder bundesweit?
3.)
Bekomme ich noch Bescheid darüber, ob ich in einer anderen Universität in Deutschland zum Wintersemester 2003/2004 einen Studienplatz bekommen kann? Die Option, ob jeder andere Studienort für mich in Frage kommt, hatte ich mir auch offen gelassen.
4.)
Ich hatte meiner Bewerbung einen Antrag auf Nachteilsausgleich beigefügt, der angenommen wurde. Würde der bei einer eventuellen Neubewerbung auch gelten, da ich ja das original ja nich mehr besitze?
Das wären dann alle Fragen.
Ihr braucht nicht auf alles ne Antwort parat zu haben. :-peng
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus :-top
Gruß Mashall
Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid bezüglich des Auswahlgespräches für Medizin an der Charité (Berlin)erhalten.
Meine Fragen:
1.)
Beim Ablehnungsbescheid von der ZVS hatte ich die Information erhalten, dass ich mit meinem 2,2 Schnitt den 364. Rang inne hatte, der Grenzrang war 275 (2,1).
Wie groß wären meine Chancen im nächsten oder übernächsten Semester durch die Wartezeit einen Studienplatz zu bekommen?
2.)
Nun habe ich beim Ablehnungsbescheid vom Auswahlgespräch von der Charité folgende Informationen bekommen:
Bewerberzahl: 171
Anzahl der zu vergebenen Plätze: 57
Anzahl der nicht zum Gespräch erschienen Personen: 21
Anzal der Nichtzugelassenen Personen nach Losentscheid: 93
Ihr Rangplatz nach Losentscheid: 63
Was hat es mit dem Losentscheid auf sich?
Habe ich nach den zugelassenen Bewerbern den 63. Rang, d. h. 6 Personen sind noch vor mir, die nicht angenommen wurden, oder habe ich unter den 93 nichtzugelassenen den 63.Rang?
Wie würde meine Chance auf ein Nachrückverfahren aussehen, würde es nur für den ersten Studienortswunsch (Humboldt-Uni Berlin) gelten, oder bundesweit?
3.)
Bekomme ich noch Bescheid darüber, ob ich in einer anderen Universität in Deutschland zum Wintersemester 2003/2004 einen Studienplatz bekommen kann? Die Option, ob jeder andere Studienort für mich in Frage kommt, hatte ich mir auch offen gelassen.
4.)
Ich hatte meiner Bewerbung einen Antrag auf Nachteilsausgleich beigefügt, der angenommen wurde. Würde der bei einer eventuellen Neubewerbung auch gelten, da ich ja das original ja nich mehr besitze?
Das wären dann alle Fragen.
Ihr braucht nicht auf alles ne Antwort parat zu haben. :-peng
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke im Voraus :-top
Gruß Mashall