Haematopoesie
10.01.2016, 00:54
Hallöchen,
ich habe mich gerade ein bisschen auf HSS umgesehen und nochmal genauer die Info Seiten meiner präferierten Unis gecheckt... da ist mir dann folgender Abschnitt aufgefallen:
Einschreibvoraussetzungen:
Wenn Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2015/16 an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen möchten, müssen Sie grundsätzlich vor der Zulassung an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie weisen die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zum Wintersemester 2015/16 aber erst nach einer Zulassung bei der Immatrikulation gegenüber der jeweiligen Hochschule nach.
Einzelheiten zur Gestaltung der Studienorientierungsverfahren bestimmen die Hochschulen durch Satzung. Zur allgemeinen Information empfehlen wir Ihnen folgende Interseiten
www.studieninfo-bw.de
www.studieninfo-bw.de/entscheiden/interessen_und_studierfaehigkeitstests/interessentests_orientierungsverfahren/
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Universitäten.
...jetzt habe ich schon Wunder was befürchtet, aber der Test (mit Teilnahmebestätigung zum Selbstausdrucken :D) ist ja wohl ein schlechter Witz.... Hab erst mal schmunzeln müssen...
Gut, wenn jemand überhaupt keinen Plan hat und nicht weiß, was er studieren soll, mag das ja wirklich ein nettes Angebot sein, das aber verpflichtend für alle zu machen finde ich jetzt etwas übertrieben.
Hat das jemand schon mal wirklich nachweisen müssen und hat es bei der Immatrikulation mit gebracht? Würde mich echt mal brennend interessieren ;). Die Sinnhaftigkeit, diesen Test NACH der Immatrikulation zu machen, sei jetzt auch mal dahingestellt...
ich habe mich gerade ein bisschen auf HSS umgesehen und nochmal genauer die Info Seiten meiner präferierten Unis gecheckt... da ist mir dann folgender Abschnitt aufgefallen:
Einschreibvoraussetzungen:
Wenn Sie Ihr Studium zum Wintersemester 2015/16 an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen möchten, müssen Sie grundsätzlich vor der Zulassung an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie weisen die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zum Wintersemester 2015/16 aber erst nach einer Zulassung bei der Immatrikulation gegenüber der jeweiligen Hochschule nach.
Einzelheiten zur Gestaltung der Studienorientierungsverfahren bestimmen die Hochschulen durch Satzung. Zur allgemeinen Information empfehlen wir Ihnen folgende Interseiten
www.studieninfo-bw.de
www.studieninfo-bw.de/entscheiden/interessen_und_studierfaehigkeitstests/interessentests_orientierungsverfahren/
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Universitäten.
...jetzt habe ich schon Wunder was befürchtet, aber der Test (mit Teilnahmebestätigung zum Selbstausdrucken :D) ist ja wohl ein schlechter Witz.... Hab erst mal schmunzeln müssen...
Gut, wenn jemand überhaupt keinen Plan hat und nicht weiß, was er studieren soll, mag das ja wirklich ein nettes Angebot sein, das aber verpflichtend für alle zu machen finde ich jetzt etwas übertrieben.
Hat das jemand schon mal wirklich nachweisen müssen und hat es bei der Immatrikulation mit gebracht? Würde mich echt mal brennend interessieren ;). Die Sinnhaftigkeit, diesen Test NACH der Immatrikulation zu machen, sei jetzt auch mal dahingestellt...