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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristen und Beglaubigungen



Perith
10.01.2016, 13:55
Heyho Leute,

ich wollte heute die Zeit nutzen um meinen Antrag für das Sommersemester nochmal zu checken und ihn dann abzuschicken.

Dabei hab ich ganz zufälligerweise gesehen, dass Tübingen und Gießen bis zum 15 Januar einen sogenannten Erhebungsbogen von mir wollen der mein FSJ und meine Ausbildung belegt. Hab also ne Menge Glück gehabt, hätte diese Frist fast überlesen, da es ja normalerweise reicht den Antrag bis zum 15ten bei Hochschulstart einzureichen und man mit den Unterlagen bis zum 30ten Zeit hat. Nun hab ich panisch meine Sachen rausgekramt und wollte die Briefe fertigmachen, bis mir in den Sinn kam ob es überhaupt reicht normale Kopien der Berufsausbildung und des Fsj einzureichen oder ob diese beglaubigt sein müssen. Könnt ihr mir in dieser Frage weiterhelfen? Weil wenn die beglaubigt sein müssen hab ich ein Problem.

Das die Unterlagen für hochschulstart beglaubigt sein müssen weiß ich, aber wie sieht es bei den Unis aus?

Haematopoesie
10.01.2016, 14:28
Hallo,

ich würde es sicherheitshalber beglaubigen lassen. - morgen früh gleich als erstes in die Stadt ins Bürgerbüro (ka wie das bei euch heißt), beglaubigen lassen und dann gleich zur Post und losschicken.
Sollte dann doch locker reichen, so ein Brief ist am nächsten Tag da und soweit ich weiß gilt doch immer der Eingangsstempel bei den Unis...

Alternativ morgen früh bei der Uni anrufen und nach fragen.

ehem-user-11022019-1151
10.01.2016, 19:59
Hey :)
nein, Gießen (https://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/erststudium/medizinen/gruppea/med-zahnmed) reicht eine einfach Kopie:

Der Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung (einfache Kopie) muss spätestens am 15.07. (für das Wintersemester) bzw. 15.01. (für ein Sommersemester) mit einem formlosen Schreiben und einer Kopie der Hochschulstart-Bewerbung im Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Tübingen auch: (steht auf dem Erhebungsbogen)

beigefügte Nachweise über /Unterlagen zu notenverbessernde/-n Leistungen (einfache Kopie):

Habe bisher auch nur einfache Kopien eingesandt und das wurde problemlos anerkannt.
Es geht ja nur darum, dass die in Tübingen und Gießen die Urkunde/Nachweise haben.
Die beglaubigten Kopien befinden sich ja bei HSS :)

Viel Erfolg dir für die Bewerbung!

Ps: Gießen braucht keinen Erhebungsbogen :)