arztarzt
16.01.2016, 15:44
Hallo,
ich habe 2 Fragen zur Einstellung in der Schweiz...
1. Ich lese oft, dass die Arbeitszeiten in der Schweiz z.B. 48 stunden/Woche betragen, dabei werden 5 Stunden davon nur für die internen Weiterbildungen geplant. Die Frage ist, gelten diese 5 Stunden auch als Arbeitszeit, d.h. werden die auch bezahlt, oder werden am ende nur 43 St. berechnet?
2. Ich bin in der neurologischen Weiterbildung in Deutschland, 1 Jahr Neurologie und noch 6 Monaten Innere habe ich in Deutschland gemacht. Ein ausländisches Jahr in der Psychiatrie möchte ich in der Schweiz machen. Frage: bei der Einstellung in der Schweiz, werden auch diese Zeiten berücksichtigt, die ich schon in DE gemacht habe , oder da ich in der Psychiatrie gerade vom null anfange, kriege ich bei Eingruppierung einfach die niedrigste Lohnstufe? Ich weiß bloß nicht wie es in der Schweiz funktioniert.
3. Und noch eine Frage, die auch zum Teil mit der Frage 2 in Zusammenhang steht. Bevor ich meine ärztliche Tätigkeit in Deutschland angefangen habe, arbeitete ich 8 Jahre in Deutschland als Wissenschaftler. Spielt das bei der Einstufung ein Rolle, wird das berücksichtigt oder nicht?
Ich Frage , weil in Deutschland, auch wissenschaftliche Tätigkeit bei manchen Kliniken zum Teil bis maximal 6 Monaten bei der Einstufung mitgerechnet werden kann. Gibt's sowas in der Schweiz?
Vielen Dank!
ich habe 2 Fragen zur Einstellung in der Schweiz...
1. Ich lese oft, dass die Arbeitszeiten in der Schweiz z.B. 48 stunden/Woche betragen, dabei werden 5 Stunden davon nur für die internen Weiterbildungen geplant. Die Frage ist, gelten diese 5 Stunden auch als Arbeitszeit, d.h. werden die auch bezahlt, oder werden am ende nur 43 St. berechnet?
2. Ich bin in der neurologischen Weiterbildung in Deutschland, 1 Jahr Neurologie und noch 6 Monaten Innere habe ich in Deutschland gemacht. Ein ausländisches Jahr in der Psychiatrie möchte ich in der Schweiz machen. Frage: bei der Einstellung in der Schweiz, werden auch diese Zeiten berücksichtigt, die ich schon in DE gemacht habe , oder da ich in der Psychiatrie gerade vom null anfange, kriege ich bei Eingruppierung einfach die niedrigste Lohnstufe? Ich weiß bloß nicht wie es in der Schweiz funktioniert.
3. Und noch eine Frage, die auch zum Teil mit der Frage 2 in Zusammenhang steht. Bevor ich meine ärztliche Tätigkeit in Deutschland angefangen habe, arbeitete ich 8 Jahre in Deutschland als Wissenschaftler. Spielt das bei der Einstufung ein Rolle, wird das berücksichtigt oder nicht?
Ich Frage , weil in Deutschland, auch wissenschaftliche Tätigkeit bei manchen Kliniken zum Teil bis maximal 6 Monaten bei der Einstufung mitgerechnet werden kann. Gibt's sowas in der Schweiz?
Vielen Dank!