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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel Anfahrtsweg ist zumutbar?



geisterhome
20.01.2016, 09:25
Hallo Leute,

ich werde demn鋍hst an einem mehrt鋑igem Kurs teilnehmen (Dienstaufgabe), der Veranstaltungsort ist gut 150km (2:30h Fahrzeit) von meinem Wohnort entfernt.
Nun bin ich eigentlich davon ausgegangen das mein Arbeitgeber (wie zuvor bei solchen Entfernungen 黚lich) f黵 eine Unterbringung aufkommt, aber stattdessen wurde mir ein grade neuangeschaffter Dienstwagen angeboten, "machen ja alle so!", wurde auf meine Bedenken erwiedert.. Da der Kurs t鋑lich zudem inklusive Pausen noch 9h halte ich das f黵 vollkommen unzumutbar! um ehrlich zu sein.
Sind hier jemandem irgendwelche Reglungen diesbez黦lich bekannt?

Brutus
20.01.2016, 09:41
Hmm. Da es ja Dienstaufgabe und damit Arbeitszeit ist, d黵fte das nicht legal sein. 5 Stunden Fahrtzeit + 9 Stunden Kurs macht 14 Stunden Arbeitszeit... M种种种种种P!
Arbeitszeitgesetz. F黵sorgepflicht des Arbeitgebers? :-nix

klingelp黷z
21.01.2016, 21:19
Hast Du das noch mal angesprochen? Wie war die Reaktion? Und Frage an Brutus: F鋖lt die Anreise denn tats鋍hlich unter die Arbeitszeit?

Brutus
21.01.2016, 22:07
Fahrzeiten f黵 Fortbildung

Hier muss unterschieden werden, ob die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freiwillig oder durch den Arbeitgeber angewiesen und finanziert worden ist.

Sofern Sie die Fortbildungsveranstaltung freiwillig besuchen, wird die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit eingestuft und muss daher auch nicht verg黷et werden.

Handelt es sich jedoch um eine durch den Arbeitgeber angewiesene und finanzierte Fortbildungsveranstaltung, so ist die Fahrzeit Arbeitszeit und damit verg黷ungspflichtig. Jedoch auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug zum Zielort selbst steuert. F鋒rt man als Beifahrer, dann wird diese Fahrt nicht bezahlt.

=> http://www.123recht.net/Fahrzeit-Arbeitszeit-__a124587.html

Relaxometrie
21.01.2016, 22:14
Wie ist es, wenn eine Fortbildung, die der Arbeitsgeber anordnet und bezahlt, an einem Freitag und an einem Samstag stattfindet? Z鋒len dann beide Tage der Fortbildung als Arbeitszeit (was ich vermute)? Oder darf der Arbeitgeber einfach sagen, da� der Kurstag am Samstag nicht als Arbeitszeit gilt?