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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel Anfahrtsweg ist zumutbar?



geisterhome
20.01.2016, 09:25
Hallo Leute,

ich werde demnächst an einem mehrtägigem Kurs teilnehmen (Dienstaufgabe), der Veranstaltungsort ist gut 150km (2:30h Fahrzeit) von meinem Wohnort entfernt.
Nun bin ich eigentlich davon ausgegangen das mein Arbeitgeber (wie zuvor bei solchen Entfernungen üblich) für eine Unterbringung aufkommt, aber stattdessen wurde mir ein grade neuangeschaffter Dienstwagen angeboten, "machen ja alle so!", wurde auf meine Bedenken erwiedert.. Da der Kurs täglich zudem inklusive Pausen noch 9h halte ich das für vollkommen unzumutbar! um ehrlich zu sein.
Sind hier jemandem irgendwelche Reglungen diesbezüglich bekannt?

Brutus
20.01.2016, 09:41
Hmm. Da es ja Dienstaufgabe und damit Arbeitszeit ist, dürfte das nicht legal sein. 5 Stunden Fahrtzeit + 9 Stunden Kurs macht 14 Stunden Arbeitszeit... MÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖP!
Arbeitszeitgesetz. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? :-nix

klingelpütz
21.01.2016, 21:19
Hast Du das noch mal angesprochen? Wie war die Reaktion? Und Frage an Brutus: Fällt die Anreise denn tatsächlich unter die Arbeitszeit?

Brutus
21.01.2016, 22:07
Fahrzeiten für Fortbildung

Hier muss unterschieden werden, ob die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freiwillig oder durch den Arbeitgeber angewiesen und finanziert worden ist.

Sofern Sie die Fortbildungsveranstaltung freiwillig besuchen, wird die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit eingestuft und muss daher auch nicht vergütet werden.

Handelt es sich jedoch um eine durch den Arbeitgeber angewiesene und finanzierte Fortbildungsveranstaltung, so ist die Fahrzeit Arbeitszeit und damit vergütungspflichtig. Jedoch auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug zum Zielort selbst steuert. Fährt man als Beifahrer, dann wird diese Fahrt nicht bezahlt.

=> http://www.123recht.net/Fahrzeit-Arbeitszeit-__a124587.html

Relaxometrie
21.01.2016, 22:14
Wie ist es, wenn eine Fortbildung, die der Arbeitsgeber anordnet und bezahlt, an einem Freitag und an einem Samstag stattfindet? Zählen dann beide Tage der Fortbildung als Arbeitszeit (was ich vermute)? Oder darf der Arbeitgeber einfach sagen, daß der Kurstag am Samstag nicht als Arbeitszeit gilt?