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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf mein Dr. Vater das?



Buschtrommel
21.01.2016, 19:09
Heute habe ich auf Pubmed. zufällig meine eigene Dissertation als Publikation gefunden.
Wurde fast wörtlich auf Englisch übersetzt, und vom Dr. Vater als Erstautor publiziert. Es stehen alle möglichen Leute mit auf der Publikation, von denen kenne ich ein paar überhaupt nicht. Nur selber stehe ich nicht mit drauf :-kotz:-kotz:-kotz:-kotz:-kotz:-kotz.

Darf er das denn?
Ist das schon einmal jemanden von Euch passiert?
Habe ich irgendwelche Rechte, kann ich dagegen vorgehen?

Muss noch dazu sagen, publiziert hat er nachdem ich meine Dissertation zur Promotion eingereicht habe. Die Promotionsprüfung ist auch schon durch und die Urkunde mit dem Titel habe ich .

FirebirdUSA
21.01.2016, 20:25
Hmm... schwieriges Thema. Ich würde sagen, dass er dich hätte drauf schreiben müssen formal.
Wenn es dich sehr ärgert wende dich an deine Fakultät und Frag nach oder an den Editor des publizierenden Journals. Schlaf vorher einmal drüber und sei dir bewusst, dass am Ende viel passieren kann. Z.B. Karriereende deines Doktorvaters oder auch der direkte Angriff auf dich: "Die Publikation hatte ich zu erst geschrieben, die Dr Arbeit ist davon abgeschrieben."

klingelpütz
21.01.2016, 21:15
Es würde mich auch extrem ärgern. Du wirst wahrscheinlich nicht beweisen können, wie herum die Abschreiberei da war. Aber Dich nicht mal irgendwo mittendrin auf dem Paper stehen zu haben, ist wirklich absolut unverschämt. Ich weiß, dass es nix bringt, aber ihn darauf ansprechen würde ich dennoch.

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21.01.2016, 21:26
Nicht ganz sooo krass wie bei dir, aber ich habe auch quasi meine Dr. Arbeit (bisschen abgeändert) von einem Nachfolge Doktoranden im Netz entdeckt. Bin mir sehr sicher dass dies als Plagiat bewertet werden würde (ich dachte erst es wäre meine Arbeit online).
Ich habe beschlossen nichts zu sagen, weil es mich nicht "ankratzt" sondern eher schmeichelt. Der "Autor" ist an der Uniklinik tätig, vielleicht macht er ja Karriere 😉

Passt in mein Bild, das ich von vielen "Papierproduzenten" habe. Nicht mein Weg...


Bei dir ist es 3 Nummern heftiger, aber schlaf echt erstmal drüber. Schweigen und still genießen kann manchmal eine gute Haltung sein. Je nachdem was bzw. wohin man so will

klingelpütz
21.01.2016, 21:29
Wurdest Du wenigstens zitiert? Also an beide gerichtet? Wahrscheinlich eher nicht, das hätte ja das Original ins Bewusstsein gehoben ;-)

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21.01.2016, 21:30
Ich wurde nicht zitiert.

klingelpütz
21.01.2016, 21:54
Wie erwartet. Ich frage mich ja, wie man so dreist sein kann. Irgendwo aus dem Netz was abzupinnen, ist ja schon eine Hausnummer. Aber bei einem aus der gleichen Arbeitsgruppe, toppt das doch gewaltig.

davo
21.01.2016, 22:01
Er darf es natürlich nicht, nein. Wenn der Herausgeber davon erfährt, wird die Publikation zurückgezogen werden müssen.

BadGateway502
21.01.2016, 22:06
In Deutschland gilt das Urheberrechtgesetz:
"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes".

Du kannst rechtlich dagegen vorgehen...Über den "Streitwert" hab ich jedoch keine Ahnung. Mit einem guten Anwalt klappt es bestimmt. Ist meiner ERfahrung nach langwierig und du musst alles nachweisen können.

davo
21.01.2016, 22:10
Da gehts vor allem um wissenschaftliche Redlichkeit. Jedes Journal hat heute codes of conduct die man als Einreicher unterschreiben muss. Es gibt immer mehr Profs, die deswegen ihren Job verlieren.

Gerade dadurch, dass es deine Doktorarbeit war, hast du eigentlich ausgezeichnete Karten, da die Arbeit ja offiziell vorliegt, du über sie geprüft wurdest, du alle Aufzeichnungen mit allen Arbeitsschritten und alle Entwürfe hast, du die ganze Kommunikation mit deinem Doktorvater hast, usw.

Wenn der Journal-Herausgeber davon erfährt, wird da ruckzuck was passieren. V.a. wenn der in den USA oder in England sitzt.

bristol
21.01.2016, 22:46
Bevor du weitere Schritte unternimmst, hol dir auf alle Fälle Rat beim Ombudsmann der Uni (ggf. anonym).

ehem-user-19-08-2021-1408
23.01.2016, 19:37
In Deutschland gilt das Urheberrechtgesetz:
"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes".

Du kannst rechtlich dagegen vorgehen...Über den "Streitwert" hab ich jedoch keine Ahnung. Mit einem guten Anwalt klappt es bestimmt. Ist meiner ERfahrung nach langwierig und du musst alles nachweisen können.

Anwalt braucht man nur, wenn man den Doktorvater um Schadenersatz verklagen will bzw. seine Abteilung/Chefarzt.
Da sehe ich keinen großen Sinn dahinter, außer es handelt sich dabei um neue Patente oder so, die viel Geld bringen.

Einfach dem Journal/Editor/Editor-in-Chief eine kurze Email schreiben und zu deiner Doktorarbeit verlinken. Dann wird die Publikation sehr schnell entfernt und alle(!) Co-Autoren kriegen Ärger.

Paracelsus
24.01.2016, 13:34
Hallo !
Das ist auch meiner Ansicht nach nicht rechtens, was hier passiert ist. Es ist Dein Werk und nicht das Deines Doktorvaters !
Was hingegen öfters üblich ist und auch bei mir so war, ist die Weiterverwendung der von Dir erhobenen und analysierten Daten für eine neue Publikation des Doktorvaters. Aber dann wird man auch in dieser Publikation zitiert !

Gruß Paracelsus