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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bundesvefassungsgericht Klage Wartezeit



Lotoson
23.01.2016, 17:05
Hallo,
beim googlen der voraussichtlichen Wartesemester für die Zulassung über Wartezeit WS 16/17 bin ich darauf gestoßen, dass das Verfassungsgericht 2015 entscheiden sollte, ob die derzeitige Wartezeit noch verfassungskonform ist.
Leider finde ich nur Berichte darüber, dass entschieden werden soll, aber nicht die konkrete Entscheidung. Hat da jemand nähere Infos?
Danke und liebe Grüße,
Lotoson

WackenDoc
23.01.2016, 17:46
Wie sieht für dich denn die Alternative zur Wartezeit aus?
Falls du es nicht wusstest- die Wartezeit ist eine Regelung, die sich aus dem Recht auf freie Berufsausübung ergibt. Also jedem, der die allgemeine Hochschulreife hat, wird die Möglichkeit gegeben, Medizin zu studieren.

Lotoson
23.01.2016, 18:06
Eine perfekte Alternative habe ich nicht.
Eine Möglichkeit wäre weiterhin 20% über Note und 20% über Wartezeit zuzulassen, das Auswahlverfahren der Hochschulen jedoch abzuschaffen und für die übrigen 60% stattdessen einen Aufnahmetest durchzuführen (Ohne Gewichtung der Abiturnote).
Sicherlich hat jedoch auch diese Idee ihre Problempunkte.

Aber das ist eigentlich eine Diskussion, die ich nicht führen wollte, mir geht es nur um die Entscheidung des BVerfG.

Sebastian1
23.01.2016, 18:24
(Ohne Gewichtung der Abiturnote).Geht nicht, da diese laut Gesetz eine wichtige Rolle spielen muss (daher geht sie zu mindestens 51% ein). Wäre vermutlich auch nicht fair gegenüber denjenigen, die sich für ihr Abi den Allerwertesten aufgerissen haben...

Lotoson
23.01.2016, 18:33
Naja, Gesetze kann man ändern. Aber du hast schon recht.
Weiß denn keiner was von einer Entscheidung oder wann entschieden wird?

Cindy92
23.01.2016, 19:54
Das Problem ist, dass es zu viele Interessenten gibt. Und glaubt mir, niemand will wirklich, dass die Studienplätze erhöht werden. In den 90ern gab es zu viele und das war nicht schön für die Berufsanfänger. Und auch heute schon kommen extrem viele aus dem Ausland. Da weiß auch niemand, wie viele wird eigentlich vertragen, bevor die ersten ihre Wartemarke aufm Amt ziehen müssen. Gerade in Bezug auf den enormen Zuzug 2015. In Westfahlen-Lippe sind bereits 50% der Berufsanfänger aus dem Ausland.

Shizr
24.01.2016, 10:11
Leider finde ich nur Berichte darüber, dass entschieden werden soll, aber nicht die konkrete Entscheidung. Hat da jemand nähere Infos?
Das Verfahren sollte 2015 entschieden werden. Hat nicht geklappt. Das BVerfG hat Jahr für Jahr einen außerordentlich ambitionierten Prozesskalender, und in aller Regel müssen Verfahren geschoben werden, weil am Ende des Jahres noch zu viele Verfahren übrig sind.


Die Wartezeitentscheidung wird möglicherweise 2016 fallen. Darauf verlassen würde ich mich allerdings erst in dem Moment, wo die Entscheidung veröffentlicht ist.

Was sie letztendlich entscheiden werden... Einerseits ist es m.M.n. schon interessant, dass sie das Verfahren zur Entscheidung angenommen haben. Eine vergleichbare Vorlage vor ein paar Jahren haben sie als unbegründet verworfen. Über diese wollen sie zumindest reden.

Ob das jetzt für die Langzeitwarter ein gutes Zeichen ist, darüber kann man sicherlich trefflich streiten.

Melina93
24.01.2016, 11:05
Das Problem ist, dass es zu viele Interessenten gibt. Und glaubt mir, niemand will wirklich, dass die Studienplätze erhöht werden. In den 90ern gab es zu viele und das war nicht schön für die Berufsanfänger. Und auch heute schon kommen extrem viele aus dem Ausland. Da weiß auch niemand, wie viele wird eigentlich vertragen, bevor die ersten ihre Wartemarke aufm Amt ziehen müssen. Gerade in Bezug auf den enormen Zuzug 2015. In Westfahlen-Lippe sind bereits 50% der Berufsanfänger aus dem Ausland.

Pass auf, wenn du mit so vielen Leuten beim Amt rumgammeln musst. Bloß nicht zu lange in einem Raum bleiben, die nehmen dir ja auch die Luft zu atmen. Die ist ja schließlich auch begrenzt in einem Raum!
Ne, mal ernsthaft. Ich glaube kaum, dass man mit deutscher Approbation Probleme haben wird. Du wirst da einem ausländischen Arzt sicher immer vorgezogen.
Außerdem haben wir in Deutschland schon relativ viele Studienplätze für Humanmedizin. Und selbst wenn man die aufstocken würde, müsste man die Studienplatzvergabe regeln.

Melina93
24.01.2016, 11:05
Doppelt.

Lotoson
24.01.2016, 13:43
Das Verfahren sollte 2015 entschieden werden. Hat nicht geklappt. Das BVerfG hat Jahr für Jahr einen außerordentlich ambitionierten Prozesskalender, und in aller Regel müssen Verfahren geschoben werden, weil am Ende des Jahres noch zu viele Verfahren übrig sind.
.

Danke :)

Tortenheber
25.01.2016, 07:29
Ein aufstocken der Wartezeitquote würde schon etwas bewirken ;)

Panamera
29.01.2016, 13:59
Aber das würde das Problem nicht lösen. Und die Quote der Medizinstudenten, die lange warten muss, würde sich erhöhen. Ich glaube nicht, dass das gewollt ist.

MsLifeunderRock
29.01.2016, 17:30
Das Problem ist, dass es zu viele Interessenten gibt. Und glaubt mir, niemand will wirklich, dass die Studienplätze erhöht werden. In den 90ern gab es zu viele und das war nicht schön für die Berufsanfänger. Und auch heute schon kommen extrem viele aus dem Ausland. Da weiß auch niemand, wie viele wird eigentlich vertragen, bevor die ersten ihre Wartemarke aufm Amt ziehen müssen. Gerade in Bezug auf den enormen Zuzug 2015. In Westfahlen-Lippe sind bereits 50% der Berufsanfänger aus dem Ausland.


Naja, gerade im ländlichen Raum habe ich eher den Eindruck vom Ärztemangel auch im Krankenhaus. Da nehmen die ausländische Ärzte, die kaum deutsch sprechen, weil sie gar nicht mehr die Wahl haben.

Milord
29.01.2016, 17:30
Wäre aber bis zum "Masterplan Medizinstudium 2020" der Bund und Länder, durchaus eine Variante die Wartezeit nicht über sieben Jahre hinauswachsen zu lassen.
Außerdem wäre ich auch dafür ein Nachrückverfahren bei den Wartenden einzuführen. Z.zt werden ja alle Stellen in denen Bewerber zugelassen werden aber diese nicht annehmen, den Leuten im Auswahlverfahren gegeben. Allein dadurch wäre es nicht zu 14 Wartesemester im WS gekommen.