Sziv
25.01.2016, 12:29
Hallo,
ich habe eine Frage zum Auslands-Tertial im PJ.
Mein LPA schreibt mir:
"Bei PJ-Tertialen die außerhalb des deutsch/englisch/französischen Sprachraumes abgeleistet werden [benötigen Sie], die Bestätigung ausreichender Sprachkenntnisse in der Landesprache durch den ausbildenden Arzt"
Nun habe ich bspw. in Sri Lanka famuliert, und dort diverse PJler getroffen, die ihr Chirurgie Tertial dort absolviert haben. Die konnten natürlich auch alle kein singhalesisch.
Wie läuft das dann in der Praxis ab? Bescheinigt der ausbildende Arzt den PJler dann einfach (die etwaigen) Sprachkenntnisse?
Oder bildet das LPA Hessen da ne bundesweite Ausnahme mit dieser Forderung?
Grüße
ich habe eine Frage zum Auslands-Tertial im PJ.
Mein LPA schreibt mir:
"Bei PJ-Tertialen die außerhalb des deutsch/englisch/französischen Sprachraumes abgeleistet werden [benötigen Sie], die Bestätigung ausreichender Sprachkenntnisse in der Landesprache durch den ausbildenden Arzt"
Nun habe ich bspw. in Sri Lanka famuliert, und dort diverse PJler getroffen, die ihr Chirurgie Tertial dort absolviert haben. Die konnten natürlich auch alle kein singhalesisch.
Wie läuft das dann in der Praxis ab? Bescheinigt der ausbildende Arzt den PJler dann einfach (die etwaigen) Sprachkenntnisse?
Oder bildet das LPA Hessen da ne bundesweite Ausnahme mit dieser Forderung?
Grüße