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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Arbeitsvertrag



Snowheart
28.01.2016, 12:27
Hallo :-)
Ich habe heute meinen ersten Arbeitsvertrag bekommen und habe eine Frage dazu (kenne mich leider noch nicht so wirklich aus und habe auch in der Forensuche nichts passendes gefunden).

In meinem Vertrag steht:

An das Beschäftigungsverhältnis finden die mit der Gewerkschaft Marburger Bund abgeschlossenen Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung Anwendung, an welche die Klinik gebunden ist, derzeit ist dies der Tarifvertrag vom 05.08.2010.
Sie erhalten eine Vergütung nach der Entgeltgruppe I Stufe 1 TV-Ärzte/VKA.


Heißt das jetzt einfach nur dass nach Tarifvertrag bezahlt wird? Mich wundert nur warum da 2010 steht. Sorry aber ich hoffe ich finde bald den Durchblick im ganzen Bürokratie- und Paragraphendschungel... :-))

gkl34
28.01.2016, 13:01
Naja, die Tarifverträge werden ja alle paar Jahre aktualisiert/geändert.

Da steht eben, dass für dich die Fassung von 2010 gelten soll. Ist das denn die aktuelle Fassung? Wenn nicht müsstest du ggf. halt nachfragen, warum nicht die aktuellste Fassung gelten soll.

Jule-Aline
28.01.2016, 14:33
Ich würde direkt nachfragen,ob die letzte Entgelterhöhung damit gemeint ist.Der MB TVA erhält hin und wieder ein paar geänderte Fassungen hinzugefügt.Wäre natürlich sehr frech,wenn du das Entgelt aus dem Jahr 2010 erhalten sollst.

Anne1970
28.01.2016, 15:12
Aktuelle Fassung mit Änderungen ( da der MB ja regelmäßig (als einziger Tarifpartner übrigens !!) Verhandlungen führt ...

http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2015/tv-aerzte-vka/15-05-21-tv-aerzte-vka-i-d-f-5-aenderungstv.pdf

Entgeltgruppe I Stufe 1 TV-Ärzte/VKA wäre aktuell 4189,71 € (brutto ;-) ) ( seit 1.12.2015)

Paracelsus
28.01.2016, 18:46
Hallo Snowheart !
Vielleicht ist es nur ein Druckfehler. Manchmal vergessen auch Personalabteilungen im Krankenhaus, die Arbeitsverträge nach neuen Tarifrunden zu aktualisieren. Ich würde da mal freundlich nachfragen.
Wenn es aber Absicht sein sollte, dann ist das schon eine ziemliche Frechheit. Der Marburger Bund passt nämlich, wie schon gesagt wurde, die Gehälter alle 1-2 Jahre an. Es würde also bedeuten, dass Du dann untertariflich bezahlt wirst.
Nun liegt es an jedem selbst, für sich zu entscheiden, ob man sich das gefallen lässt. Wenn aber keine wirklich wichtigen Gründe für dieses Klinik sprechen (z.B. exzellente Ausbildung), dann würde ich den Vertrag so nicht annehmen und verhandeln. Geht man dann nicht darauf ein, würde ich gehen. Ich finde, bei dem Stellenangebot muss man sich so eine Unverschämtheit heute nicht mehr bieten lassen !

Gruß Paracelsus

Snowheart
28.01.2016, 20:21
Danke für die Antworten, habe jetzt mal bei der Personalabteilung nachgefragt, mal auf die Antwort gespannt. :) Habe bisschen recherchiert und anscheinend hat die Klinik 2010 mit dem Marburger Bund den Tarifvertrag abgeschlossen, ich gehe aber eigentlich schon davon aus, dass sich das Entgelt anpasst, das könnten die sich doch auch nicht leisten denke ich, sonst arbeitet da ja keiner mehr. :-D

Mano
28.01.2016, 22:55
Steht doch da: "in der geltenden Fassung"
Die haben einfach nur vergessen, den Vertrag anzupassen...

anignu
28.01.2016, 23:59
Die Frage ist doch: hat die Klinik nicht einen hauseigenen Tarifvertrag? Denn der eigentliche Tarifvertrag 2010 ist vom Datum her der "Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 9. Juni 2010"... (siehe https://media.haufe-group.com/media/attachmentlibraries/rp/Oeffentlicher_Dienst/TV-AErzteVKAAEnderungstarifvertragNr.2.pdf )

Ich glaub eher, dass die so wie bei mir einen eigenen Haus-Tarifvertrag haben. Bei uns hat der 5 Seiten, bezieht sich auf den TVÄ/VKA und regelt eigentlich nur so Sachen wie Überleitung von ehemaligen Tarifen auf TVÄ, Überstundenregelungen für Überstunden die vor 2008 angefallen sind und lauter so Dinge die mich nicht interessieren. Beim Rest wird verwiesen auf den TVÄ/VKA, also bei Bezahlung, Urlaub, Überstunden nach 2008, Kündigung etc.
So isses halt bei uns.

anignu
28.01.2016, 23:59
doppelt...

oktagon
14.04.2017, 13:50
Ahoi,
ich möchte hier noch mal anknüpfen und fragen, ob es in einem kommunalen Haus mit TV-Ärzte/VKA sein kann/darf, dass neue Arbeitsverträge in der Fassung der Änderung Nr. 5 (also von Februar 2015) vergeben werden?
Aktuell sollte doch bereits Nr. 6 (Oktober 2016) gültig sein.
Darf der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Version er anbietet?
Oder muss automatisch jede Änderung termingerecht Gültigkeit erlangen, wenn man den TV-Ärzte/VKA zur Grundlage stellt?

Ein frohes Osterfest euch allen

Feuerblick
14.04.2017, 16:56
Ob er darf, kann ich dir nicht sagen, aber ich wüsste, dass ich auf Eintrag der jeweils aktuellen Version bestehen würde, bevor ich das Ding unterschreibe... Verwaltungen versuchen es ja gerne...

oktagon
15.04.2017, 21:46
Danke für deine Antwort, Feuerblick.

Weiß denn evtl. jemand, wie das auf der rechtlichen Seite aussieht?
Also ob die Änderungen automatisch übernomen werden müssen (siehe Post #10)?

Shizr
16.04.2017, 10:30
Weiß denn evtl. jemand, wie das auf der rechtlichen Seite aussieht?
Also ob die Änderungen automatisch übernomen werden müssen (siehe Post #10)?
Nur, wenn explizit im Vertrag steht, dass der TV-Ä/VKA in der jeweils geltenden Fassung angewendet werden soll.


Wenn sich explizit auf eine bestimmte Fassung bezogen wird, würde ich daraus zwei Schlüsse ziehen:
1. Dem Arbeitgeber ist da kein Versehen unterlaufen.
2. Da geht es ganz bewusst darum, eben nicht automatisch irgendwelche Änderungen zu übernehmen. Sondern schön bei der alten Fassung (und natürlich der alten Entgelttabelle, den alten Überstunden-, Dienst- und sonstigen Regelungen) zu bleiben.


Nicht unterschreiben, solange nicht explizit drin steht, dass der jeweils aktuelle TV-Ä/VKA angewendet wird.