Pflaume
31.01.2016, 02:01
Wo tragt ihr die 27,20 Euro ein? Ich bin ratlos. Bin geneigt, es in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der freiberuflichen Tätigkeit als umsatzsteuerfreie Einnahme gemäß §4 Absatz 8ff UStG einzutragen.
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