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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank zur Arbeit- so will es das PJ!



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Lissminder
01.02.2016, 19:46
Liebe Phamis,
ich muss hier mal eben Frust ablassen und dem Thema Grund zum Diskutieren bieten
Mich hat seit dem Wochenende die Grippe eingeholt und ich liege ziemlich krank und nicht arbeitsfähig im Bett. Als ich mich heute bei meinem Apotheker krank gemeldet habe, wies er mich freundlich darauf hin, dass ich nur maximal 14 Tage in meinem PJ-Halbjahr abwesende sein darf. Unerheblich, ob durch Urlaub oder Krankheit. Was für mich jetzt heißt, dass ich für meine Krankschreibung bis einschließlich Mittwoch "Urlaub" nehmen darf. Alternativ müsste ich die Krankheitstage nacharbeiten, was aber nicht geht, weil dann schon der nächste PJ-ler da ist.
Ist das nicht ein Unding! Jetzt werde ich dafür bestraft, dass ich krank bin. Sowas führt doch nur dazu, dass wir uns krank zur Arbeit schleppen und Kunden / Kollegen anstecken.
Wie steht ihr dazu. Mich macht das wirklich wütend:-wand

Kandra
01.02.2016, 20:01
Ist bei uns Medizinern ähnlich. Insgesamt 30 Tage frei, maximal 20 pro Tertial, Krankheit wird auch von diesen Tagen abgezogen.
Bei Famulaturen gilt Krankheit übrigens auch nicht. Wenn man 3 Tage krank ist muss man die hinten dran hängen.

Lissminder
01.02.2016, 20:16
Und wie leicht ist es bei euch die Krankheitstage nachzuarbeiten?
Wenn es jetzt nur ein SChnupfen wäre, würde ich mich auch hinschleppe, aber mit Fieber geht es einfach nicht und im April habe ich schon Flüge gebucht, da will ich für 16 Tage weg. Ist jetzt mega scheiße für mich.

altalena
01.02.2016, 20:38
Also, ich kann schon verstehen, dass das ätzend ist, aber mal nebenbei gefragt: Wusstest du das nicht vorher? Also, man bekommt doch - zumindest als Mediziner - vorher massig Infos zum PJ, sei es zu den Fortbildungen etc oder eben zu den Fehltagen. Und klar, wirklich krank werden möchte keiner und wenn's so kommt, ist es blöd, aber dein Post klingt so, als käme diese Regelung für dich völlig unerwartet :-nix

Hoppla-Daisy
02.02.2016, 11:21
Auch wenn man es weiß, macht es die Tatsache nicht besser ;-)

altalena
02.02.2016, 12:54
Auch wenn man es weiß, macht es die Tatsache nicht besser ;-)

Das habe ich auch mit keinem Wort behauptet.

WhiteMountains
02.02.2016, 13:02
naja aber wenn mans weiss, dass es nur 14 tage sind bucht man evtl nicht 16 tage urlaub ;)
zumals nicht unüblich ist, ist ja auch in etlichen ausbildungsberufen so, dass fehltage beschränkt sind.
und auf dem freien arbeitsmarkt ist urlaub in den ersten 6 monaten eher gar nicht angesagt..

aber mit den 14 tagen würd ich noch mal nachgucken.
ich meine es müssten 17 sein entsprechend dem urlaubsanspruch nach brtv laut aprobationsordnung §irgendwas <5

Minoo
02.02.2016, 15:41
Nein mit den 14 Tagen Urlaub ist das korrekt, weil man in der Industrie von einer 5 Tage-Woche ausgeht. Anders als in der Apotheker, wo man eine 6 Tage-Woche hat und sich daraus ein Anspruch von 15 Urlaubstagen ergeben. Da gibt es sogar eine Formel für, die habe ich aber vergessen.
Die Frage ist einfach wie pingelig der Arbeitgeber da ist. Letztlich zählt ja nur das, was auf der PJ-Bescheinigung steht. Schnacke doch daher nochmal mit deinem Vorgesetzen und berichte ihm von deinem Dilemma.

Lissminder
03.02.2016, 15:03
Also, ich kann schon verstehen, dass das ätzend ist, aber mal nebenbei gefragt: Wusstest du das nicht vorher? Also, man bekommt doch - zumindest als Mediziner - vorher massig Infos zum PJ, sei es zu den Fortbildungen etc oder eben zu den Fehltagen.
Nö ich bin da voll ins offene Messer gelaufen und auch die Infoveranstaltungen hielten sich bei uns in Grenzen.
Ich fühle mich da wirklich schlecht informiert und habe diesbezüglich heute schon mit dem Prüfungsamt telefoniert.
Die gaben mir zumindest schonmal in dem Punkt recht.
Ich habe jetzt die Möglichkeit mit Samstagen die Fehlzeiten zu begleichen. Immerhin. Lust darauf habe ich natürlich 0,0000.

Phosphorsalzperle
05.02.2016, 12:26
Ich habe jetzt die Möglichkeit mit Samstagen die Fehlzeiten zu begleichen. Immerhin. Lust darauf habe ich natürlich 0,0000.

Hi Lissi,
das ist ja mega doof. Tut mir voll leid für dich:knuddel: Immerhin gut, dass du eine Möglichkeit jetzt hast die Fehltage nachzuholen und nicht deinen Urlaub opfern musst.
Ich bin echt froh, diese Info jetzt schon zu haben. War mir auch neu. Auch wenn es bei mir noch ein Jahr dauert.
Solche Informationslücken sollte es tatsächlich nicht geben. Vielleicht kannst du das mal an deine Fachschaft weiterleiten und damit verhindern, dass es den nachfolgenden PJ-lern bald so ähnlich geht?!

StuartProwerFaktor
05.02.2016, 13:24
Scheint mir ein Fall von schlechter Chef zu sein. Aber unter den Apothekern gibt es halt viele Zwangsgestörte und mit der Solidarität im Berufsstand ist es ja meist auch nicht so gut bestellt ... Bei mir in der Apotheke hätten weder ich noch mein Chef ein Problem damit und würden vermutlich auch mal beim langen WE ein Auge zudrücken.

Bei den Medizinern kommt es halt letztlich auch darauf an, mit wem man es zu tun hat. Habe neulich in einem KH famuliert, und da konnte ich quasi kommen und gehen wie ich wollte. Auch die PJ´ler würden nicht wirklich erfasst und es hieß, dass bei weniger als 2 Krankheitstagen es die Verwaltung nicht interessiert.
Auch eine nette Anekdote in diesem Zusammenhang: Bei der Praktikantin für das Krankenpflegepraktikum im Rahmen des Med.studiums wurde die Zeit elektronisch erfasst (!) - da muss man sich auch mal überlegen, wie gestört man eigentlich sein muss ...

... Also wie immer im Leben ... Glück / Pech an wen man gerät.

EDIT: Gab letztens mal ne Zahl: Die Kosten für den Betrieb, welcher kranke Mitarbeiter zur Weiterarbeit "animiert", kann bis um den Faktor 10 steigen, wenn der kranke Mitarbeiter andere ansteckt.

Brutus
06.02.2016, 21:30
und auf dem freien arbeitsmarkt ist urlaub in den ersten 6 monaten eher gar nicht angesagt..
Wobei das mittlerweile in das Reich der Legenden gehören dürfte. Ganz im Gegenteil: der AG hat ja durchaus interesse daran, dass der Urlaub nicht z.B. ins nächste Jahr genommen wird. Und wenn der AN im November und Dezember nicht da ist, weil er vorher "nicht durfte", dann kann das auch schon mal den Laden sprengen... ;-)


Die Frage ist einfach wie pingelig der Arbeitgeber da ist. Letztlich zählt ja nur das, was auf der PJ-Bescheinigung steht. Schnacke doch daher nochmal mit deinem Vorgesetzen und berichte ihm von deinem Dilemma.
So sieht das aus! Was das Prüfungsamt nicht weiß, macht es nicht heiß. Und der Apotheker, der Deine Arbeitskraft ja quasi für umsonst erhält, und Dir dann Krankheitstage "in Rechnung" stellt, sollte für die nachfolgenden PJler ein rotes Tuch darstellen. :-nix


Scheint mir ein Fall von schlechter Chef zu sein. Aber unter den Apothekern gibt es halt viele Zwangsgestörte und mit der Solidarität im Berufsstand ist es ja meist auch nicht so gut bestellt ... Bei mir in der Apotheke hätten weder ich noch mein Chef ein Problem damit und würden vermutlich auch mal beim langen WE ein Auge zudrücken.
Genau so meine ich das oben...


Bei den Medizinern kommt es halt letztlich auch darauf an, mit wem man es zu tun hat. Habe neulich in einem KH famuliert, und da konnte ich quasi kommen und gehen wie ich wollte. Auch die PJ´ler würden nicht wirklich erfasst und es hieß, dass bei weniger als 2 Krankheitstagen es die Verwaltung nicht interessiert.
So kenne ich das auch. BTW: Die PJ-Bescheinigungen werden doch eigentlich vom CA der entsprechenden Abteilung ausgestellt. Ich weiß, dass unsere Verwaltung auch eine PJ-Beauftragte hatte, die über Fehltage wachte... Aber die hat beleibe nicht alles erfahren, was wir mit den Assistenten verhackstückt haben... :D

Lissminder
08.02.2016, 15:50
So kenne ich das auch. BTW: Die PJ-Bescheinigungen werden doch eigentlich vom CA der entsprechenden Abteilung ausgestellt. Ich weiß, dass unsere Verwaltung auch eine PJ-Beauftragte hatte, die über Fehltage wachte... Aber die hat beleibe nicht alles erfahren, was wir mit den Assistenten verhackstückt haben... :D

so hätte ich mir das auch vorgestellt. Leider habe ich hier aber Vorgesetzte, die es ganz genau nehmen. Mein Versuch das irgendwie "anders" zu lösen ist mit den Worten gescheitert: " Sie können das doch ganz einfach über ihren Urlaubsanspruch ausgleichen, dann haben Sie gar kein Problem mit der Zulassung zum 3. Examen"
Danke blöde Kuh, dachte ich mir nur.
Ich wäre wirklich drauf und dran deswegen auf die Straße zu gehen. Ich befürchte nur, dass ich ziemlich alleine da stehen würde.

Phosphorsalzperle
09.02.2016, 15:15
Auch eine nette Anekdote in diesem Zusammenhang: Bei der Praktikantin für das Krankenpflegepraktikum im Rahmen des Med.studiums wurde die Zeit elektronisch erfasst (!) - da muss man sich auch mal überlegen, wie gestört man eigentlich sein muss ...



durfte sie dann wenigstens Überstunden machen und Freitags früher gehen :-)
dann hätte das sogar noch was nettes ;-)
Als Praktikant wird man wirklich überall ausgenutzt, egal wo man hinschaut und besonders im Gesundheitssektor ist mein Gefühl.

Minoo
10.02.2016, 12:36
Weil wir schon bei den Tücken sind. Nochmal ein Tipp für alle PJ-ler.
Denkt früh genug daran euch Arbeitslos zu melden für den 13. Monat, indem ihr lernt.
Das Geld, ist zwar nicht viel, aber zum Verschenken auch zu schade.
Den Antrag muss man spätestens 3 Monate vor Ablauf des PJ's gestellt haben. Das geht online oder mit einem Anruf im Arbeitsamt. Man bekommt dann einen Termin und muss da einmal aufkreuzen. Damit ist es dann erledigt.

Hanno04
10.02.2016, 12:42
Das Geld, ist zwar nicht viel, aber zum Verschenken auch zu schade.
.
wie viel ist es denn. ist ja was anderes als harz 4, weil man schon gearbeitet hat während des praktischen Jahres oder?

Phosphorsalzperle
11.02.2016, 12:48
Nein Harz 4 bekommt man nur, wenn man vorher nicht gearbeitet hat. Durch das PJ habe wir Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Das berechnet sich mit 60 % des vorherigen Einkommens. Im PJ verdient man 880 EUR. Jetzt darfst du selber rechnen.
Ich werde das später auch auf jeden Fall beantragen. Sonst wüsste ich nämlich auch nicht, wie ich mir den Lernmonat finanzieren sollte.

WhiteMountains
11.02.2016, 13:04
das stimmt so nicht, alg2 bekommt man immer dann, wenn das eigene einkommen ob nun aus arbeit oder alg1, unterhalt etc nicht an das existenzminimum reicht und keine vorrangigen leistungen bezieht oder zumindest theoretisch möglich wären wie zb bafög.

@urlaub in den ersten 6 monaten - wer war das noch, brutus?
entspricht schlicht nicht meinen erfahrungen. bis dato ist mir noch kein arbeitgeber untergekommen, der von urlaub in der probezeit begeistert war, teils war sogar laut vertrag der anspruch auf mind. 6 monate betriebszugehörigkeit aufgeschoben.
und letztlich hat man ja nur 1/12 anspruch je monat. aber gut, vielleicht hats bei ärzten und apothekern da was andres.

mountainview
11.02.2016, 13:23
Wie ist denn die Bezahlung im PJ bei euch begründet? Es ist doch auch Teil des Studiums, oder?

Gönne es euch natürlich. Aber die Begründung bei uns Humanmedizinern das PJ nicht zu bezahlen, bzw. nicht flächendeckend, nicht einheitlich und auf Bafög-Satz beschränkt, ist v.a. dass es doch Teil des Studiums sei. Und auch die, die freiwillig mehr zahlen möchten, werden daran gehindert. Warum also wird das PJ bei euch mit 880 Euro/Monat bezahlt?…Es geht nicht um eine Neiddebatte…;-)

SuperSonic
11.02.2016, 14:10
@urlaub in den ersten 6 monaten - wer war das noch, brutus?
entspricht schlicht nicht meinen erfahrungen. bis dato ist mir noch kein arbeitgeber untergekommen, der von urlaub in der probezeit begeistert war, teils war sogar laut vertrag der anspruch auf mind. 6 monate betriebszugehörigkeit aufgeschoben.
und letztlich hat man ja nur 1/12 anspruch je monat. aber gut, vielleicht hats bei ärzten und apothekern da was andres.
Der Urlaubsanspruch in der Probezeit kann nicht per Arbeitsvertrag ausgehebelt werden, weil das Bundesurlaubsgesetz gilt und dort keine entsprechende Beschränkung oder Ausnahmeregelung existiert.
Urlaub in der Probezeit muss dem Arbeitgeber nicht gefallen, er kann ihn jedoch nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigern (was in der Praxis zudem schwer nachzuweisen sein dürfte).



Wie ist denn die Bezahlung im PJ bei euch begründet? Es ist doch auch Teil des Studiums, oder?
Nein, das PJ ist nur für diejenigen verpflichtend, die eine Approbation als Apotheker anstreben. Es ist Zulassungsvoraussetzung für das 3. Stex ("Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung"). Jedoch haben Pharmazeuten schon mit dem 2. Stex das Studium abgeschlossen (Regelstudienzeit von 4 Jahren) und könnten anschließend schon promovieren oder als Pharmazeuten in die Industrie gehen.
Während des PJ ist man Praktikant/Auszubildender und erhält ein "Gehalt" oder Ausbildungsvergütung, wenn man so will. Wohl ähnlich wie damals im AiP (Arzt im Praktikum) bei uns Humanmedizinern.