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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein Brief ans IMPP - Eure Verbesserungsvorschläge



30.08.2001, 19:07
hallo, habe mal einen IMPP Brief entworfen, wer Lust hat kann mir ja Verbesserungsvorschläge abgeben, aber nur bis Freitag mittag, sonst könnt Ihr den Brief gerne als Arbeitgrundlage nehmen uns selbst einen schreiben

Antwortmöglichkeiten A,D,E scheiden klar aus,
B: Anlage eines zentralvenösen Katheters
- Die Anlage eines ZVKs am Unfallort ist höchst ungewöhnlich. Ziegenfuß (Notfallmedizin,S.222, Springer, 2.Auflage) weißt darauf hin, dass „ein präklinischer Nutzen des ZVK nicht nachgewiesen“ und „nur dann indiziert ist, wenn kein peripherer Zugang geschaffen werden kann“. Dies ist jedoch der Aufgabenstellung nicht zu entnehmen bzw. zu erwarten.
C: Die Beatmung mit einem PEEP
Der Schockzustand in dem sich der Patient befindet, birgt die Gefahr der Entstehung eines ARDS (vgl. Ziegenfuß,S. 223/Pschyrembel S. 108, Walter de Gruyter, 258 Auflage) und die Behandlung eines ARDS besteht in einer “möglichst Frühzeitigen Beatmung mit PEEP (Pschyrembel S. 108 / vgl. Ziegenfuß S. 222). Die PEEP-Beatmung stellt jedoch gleichzeitig eine Gefahr dar bei Patienten mit niedrigem Blutdruck, da der Rückfluß zum Herzen weiter reduziert wird und somit problematisch ist.
Hieraus wird erkenntlich, dass beide Lösungsansätze höchst ungewöhnlich sind und mit den wenigen Angaben über den Patienten keine eindeutige Entscheidung zu treffen ist.


2) 2.Tag, Frage 108,A, gefragt war nach dem Sinn des einfachen Blindversuches,
Lösungsmöglichkeiten A-C scheiden klar aus, Lösungsmöglichkeiten D und E erscheinen beide plausibel:
D- beim Patienten Autosuggestion zu vermeiden: Da der Patient vor Studienbeginn aufgeklärt werden muß, dass sowohl Placebos als auch das eigentliche Medikament verabreicht werden, kann er nicht sicher davon ausgehen, dass er therapiert wird und die Autosuggestion wird dadurch vermieden. Lothar Sachs ( Angewandte Statistik,S. 684 Springer, 9.Auflage/siehe Beilage) schreibt dazu „generell sollten bei Beurteilungen zur Ausschaltung von Autosuggestionen und Suggestionen seitens anderer Verschlüsselungen (Anmerkung: in diesem Zusammenhang bezieht er sich auf den Blindversuch) und Randomisierungen selbstverständlich sein“. Bereits in seinem Sachverzeichnis schreibt er „Blindversuche – erziehlen Beobachtungsgleichheit und schalten Suggestion aus“(S.793). Weiter schreibt er unter „Varianzanalytischen Methoden : Falls zur Ausschaltung von Suggestionen notwendig, dürfen Probanden und diejenigen, die die Probanden am Ende der Studie zu beurteilen haben, vor dieser Beurteilung über die Behandlungs-Zuordnungen nicht informiert werden“. Dieses gilt für Fremdsuggestion, die durch den Doppelblindversuch vermieden wird genauso wie für den einfachen Blindversuch.
E- den Therapieerfolg zu kontrollieren – sicherlich führt der Blindversuch durch Ausschaltung der Autosuggestion zu einer besseren Kontrolle des Therapieerfolges.
Hieraus wird ersichtlich, dass D und E beide zutreffen und so keine eindeutige Lösung möglich ist.

30.08.2001, 23:12
... dafür, daß Du Dir die Mühe machst.
Ich würde auch noch hinzuschreiben, daß ein einfacher Blindversuch nicht nur zur Therapieerfolgskontrolle, sondern auch zu anderen Zwecken wie Kontrolle der Nebewirkungen verwendet wird.
Ich denke mal, daß Du in dem richtigen Brief angegeben hast, um welche Frage es sich bei dem ersten Fall handelt.
Liebe Grüße Caro