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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bzgl. Veröffentlichung zur Dissertation



rhythm
06.02.2016, 18:40
Hallo zusammen,


ich muss jetzt einfach mal eine Gedanken loswerden und hoffe ihr könnt mir von eueren Erfahrungen berichten.

Ich bin nun schon länger an meiner Doktorarbeit dran und habe die erste Version geschrieben. Natürlich dauert es ewig, bis mein Doktorvater sie endlich mal gelesen hat, doch das ist für diesen Beitrag nur nebensächlich.

Er sagte von Anfang an, dass er scih für ne 1 oder 2 einsetzen wird. Nun habe ich ein bisschen im Internet gesucht und dabei gefunden, dass man für ne 1 oder 2 mindestens ein Paper als Erstautor veröffentlicht haben muss.
1. Frage: Stimmt das?

Was mich im Moment nervt, ist, dass die Arbeitsgruppe mit "meinen" Daten, die ich wirklich lange(!!!) gesammelt habe auf alle möglichen Kongresse auf der Welt fliegen und sie dort vorstellen und so tun, als ob sie alles gemacht hätten. Ja ich weiß, der Doktorand ist meist nur Mittel zum Zweck.
Wegen dem Paper zu meiner Doktorarbeit: Erst wollte es eine von der AG schreiben, die eigentlich Null und Nichts damit zu tun hat, doch sie hat keine Zeit oder was auch immer, so hat es mein Doktorvater übernommen, doch da geht auch seit Monaten (ca. 4) nichts weiter.
2. Frage: Kann ich fragen, ob ich das Paper schreiben darf und somit Erstautor sein?

Ich durfte nun schon auf zwei Kongressen ein Teilgebiet meiner Doktorarbeit vorstellen und mein Doktovater sagte, dass wenn sie im eigentlichen Paper dann nicht nach ausführlicherern Werten zu einem Unterpunkt nachfragen, ich dieses Thema dann als Erstautor veröffentlichen kann.
Wenn, hätte usw.... das glaube ich ehrlich gesagt erst, wenn ich es sehe.

Eigentlich geht es mir erstmal nur um die Frage, ob das stimmt mindestens ein Paper als Erstautor veröffentlicht zu haben um eine 1 oder 2 zu bekommen?

Ich danke euch ( auch fürs anhören meines Gejammers :) ).

Viele Grüße
rhythm

SuperSonic
06.02.2016, 19:08
Das müsste in der Promotionsordnung stehen.

THawk
06.02.2016, 19:22
An manchen unis brauchst du für ein summa cum Laude eine Veröffentlichung als Erstautor. Schau mal in deine Promotionsordnung, ist nicht immer so. Veröffentlichung sollte man zu Beginn klären, nachher ist das immer etwas zäh. Ich würde anbieten das paper zu schreiben, deinem Doktor Vater wird der Senior author reichen. Ist nur die Frage ob dein Betreuer Veröffentlichungen für Habilitation oder PhD braucht, dann möchte dein Doktor Vater eventuell ihm vorne haben, dann soll er es aber auch schreiben. Möglichkeit in manchen Journals ist noch shared authorship zwischen erst und zweit Autor, das gibt es aber nicht überall und für die Promotionsordnung mag es nicht ausreichend sein.
Viel Erfolg!

roxolana
06.02.2016, 19:37
Natürlich kannst du fragen, ob du das Paper schreiben kannst. Normalerweise sollte das eine Selbstverständlichkeit sein, dass derjenige, der die Arbeit gemacht hat, das Paper schreibt und natürlich auch Erstautor ist.

rhythm
06.02.2016, 22:58
Danke, an die Promotionsordnung habe ich gar nicht gedacht. Die muss ich mit mal genauer anschauen. Danke für den Tipp!

Anfangs dachte ich auch, dass mein Doktorvater das Paper für seinen PD braucht, doch den hat er mittlerweile.
Von meinem Betreuer ist gar nicht die Rede, weil er so oder so nicht in Frage kommt Erstautor zu sein.

Blöde Frage aber braucht man um Prof. zu werden auch eine bestimmte Anzahl an Veröffentlichungen? Dann würde es zumindest erklären warum mein Doktorvater das Paper schreiben will.

THawk
06.02.2016, 23:30
Für eine reguläre Professur wird man häufig als Klinikchef / Abteilungsleiter berufen. Für eine apl-Professur wird in der Regel wissenschaftliches Arbeiten nach Abschluss der Habilitation erwartet (für die reguläre Professur logischerweise auch). Dafür ist es aber egal ob er Erst- oder Letzt-Autor ist. Wahrscheinlich will er einfach nur bald das Paper draußen haben.

rhythm
07.02.2016, 12:35
Das hört sich so an, als ob er einfach das Paper raushaben will...allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es ihm wichtig ist das schnell zu machen, denn die AG schiebt es schon monatelang hin und her.
Auch wenn ich nicht weiß, wie ich ein Paper schreiben soll, werde ich mal fragen...

In der Promotionsordnung habe ich folgendes gefunden (siehe unten). Daraus erkenne ich zumindest nicht, ob es sich dabei um Erstautorenschaften handelt. Ihr schon?

(2)
Die Benotungsstufen sind:
„summa cum laude“ = ausgezeichnet = eine ganz hervorragende Leistung; (1)
„magna cum laude“ = sehr gut = eine besonders anzuerkennende Leistung; (2)
„cum laude“ = gut = eine den Durchschnitt überragende Leistung; (3)
„rite“ = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen
entspricht; (4)
„insufficienter“ = unzulänglich = eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt
nicht brauchbare Leistung; (5)

(3)
1
Voraussetzung für die Benotung mit „rite“ ist, dass die dem Bearbeiter zur Verfügung gestellten Materialien eine methodisch einwandfreie Auswertung erfahren haben.
2
Voraussetzung für die Benotung mit „cum laude“ ist selbständige Sammlung von Beobachtungsgrundlagen oder selbständige Erarbeitung der zur Verfügung gestellten Beobachtungsgrundlagen, die über die Wiedergabe - auch in aufgeschlüsselter Form - hinausführt.
3
Voraussetzung für die Benotung mit „magna cum laude“ ist über selbständige Sammlung beziehungsweise Erarbeitung von Beobachtungsgrundlagen hinaus ein Ergebnis, dessen Veröffentlichung in einer allgemein anerkannten Fachzeitschrift angezeigt erscheint.
4
Voraussetzung für die Benotung mit „summa cum laude“ ist über selbständige Sammlung bzw. Verarbeitung von Beob
achtungsgrundlagen und die Publikationswürdigkeit des Ergebnisses hinaus eine originäre, selbständige Leistung des Verfassers entweder in der Problemstellung oder in der Methodik. Apparativer und zeitlicher Aufwand dürfen nicht als Benotungskriterien herangezogen werden.

(4)
Für die Benotung mit „magna cum laude“ ist die Erstellung eines Votum informativum (Referats) durch einen Referenten mit diesem Notenvorschlag und die Zustimmung von zwei Correferenten durch Gegenzeichnung erforderlich.

(5)
1
Für die Benotung mit „summa cum laude“ ist die Erstellung je eines Votum informativum durch zwei Referenten mit diesem Notenvorschlag erforderlich.
2
Der Benotung müssen zwei Correferenten durch Gegenzeichnung zustimmen.
3
Bei übereinstimmendem Vorschlag der Benotung mit „summa cum laude“ wird die Dissertation unter Angabe von Verfasser und Titel den Mitgliedern des Fakultätsrats als Anlage zum Protokoll mitgeteilt.