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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragenrügen



malpighi77
18.09.2003, 23:16
Hat einer von Euch schon ein paar Fragen gefunden, gegen die man Widerspruch einlegen könnte? Wenn ja welche sind es bei der Gruppe B?

Dopamin
19.09.2003, 16:20
Hallo,
ich mag mich täuschen, aber lief die Einspruchsfrist nicht eine Woche nach dem Examen ab? Soviel ich weiß ist der Käse jetzt gegessen.

Gruß Dopamin

StEx-Gambler
20.09.2003, 13:20
Fragen rügen ist ja ne tolle Sache, hat aber juristisch gesehen wenig Sinn. Rügen werden bis eine Woche nach dem Examen angenommen, dass IMPP prüft dann, ob die Frage zu Recht gerügt wurde. Letzten Endes liegt es aber allein im Ermessen des IMPP, ob die Frage gestrichen wird...

Falls es bei Dir um die Wurst geht, dann solltest Du sofort nach Zustellung des Bescheids Widerspruch beim LPA einlegen. Dafür hast Du - soweit ich weiß - einen Monat Zeit.

Solltest Du aber statt "Bescheid" "Zeugnis" oben stehen haben, spars Dir - Dann hast Du bestanden... ;-)

...und genau das wünsch ich Dir!

Gruß,

Jan

:-dafür

StEx-Gambler
20.09.2003, 13:26
Ich hab mich schon sehr gewundert, daß sich das IMPP bei Gruppe B, Tag 1, Aufgabe 93 für B und nicht für C entschieden hat. Ausserdem finde ich am gleichen Tag Frage 173 immer noch sehr umstritten. Darüber wurde ja aber bereits in anderen Postings über die Rotaviren-Frage lang und breit diskutiert...

Gruß

Jan :-top