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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachträgliche Dienstzahlungen während Elterngeldbezug



Biosohn
09.02.2016, 17:33
Eigentlich ein Thema was viele betreffen müsste, nicht nur Ärzte auch Krankenschwestern und sonstige im Schichtdienst arbeitende Menschen - bloß sind meine Recherchen dazu bislang im Sande verlaufen....

Also: Ab Ende März werde ich (Angestellter Arzt im Krankenhaus) für 2 Monate in Elternzeit gehen und für diesen Zeitraum Elterngeld beantragen. Bereitschaftsdienste werden bei uns mit 2 Monaten Verzögerung bezahlt, d.h. während ich in Elternzeit bin nächträglich für die Monate Januar und Februar.
Wenn ich das richtig verstehe werden allerdings Einkünfte während des Elterngeldbezuges auf dieses angerechnet d.h. das Elterngeld verringert sich. Oder bezieht sich das nur auf Einkünfte aus Tätigkeiten die auch tatsächlich während der Elternzeit geleistet werden?

Die Verwaltung meinte: soweit sie wüssten wäre das kein Problem (aber denen kann's ja auch egal sein)
Meine Kollegen sind alle genauso ahnungslos wie ich bzw. noch kinderlos...

Bei der Elterngeldstelle will ich nicht anrufen weil die vor der allerkleinsten Auskunft meine persönlichen Daten wissen wollen...

Kann irgendjemand etwas erhellendes zu diesem Thema sagen, vielen vielen Dank und Grüße!

FirebirdUSA
09.02.2016, 18:39
Ist kein Problem, da es sich um Einnahmen aus angestellter Tätigkeit handelt die eindeutig einem Monat zugeordnet werden können.
Anders sieht es bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit aus. Hier gilt das Zuflussprinzip, d.h. Geldeingang wird angerechnet.

Hatte genau dieselbe Sorgen und damals bei der für mich zuständigen Elterngeldstelle angerufen und nachgefragt.

Biosohn
09.02.2016, 18:59
Danke für die schnelle Antwort hatte gehofft dass es genauso sein würde!

anignu
10.02.2016, 12:16
Die Aussage von FirebirdUSA kann ich so nicht stehen lassen. Bei mir wurde Geld abgezogen wegen Auszahlungen von Bereitschaftsdiensten.

Die Begründung auf dem Bescheid lautete im Wortlaut:
"Einkommen in den bewilligten Lebensmonaten

Sie haben in den bewilligten Lebensmonaten vom ... bis ... Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Form von zufließenden Beträgen für Bereitschaftsdienste."
und daher wurde mir dann Geld abgezogen.

Ich hab dann damals nochmal ausdrücklich nachgefragt und mit denen diskutiert. Es geht ganz klar drum wann man das Geld überwiesen bekommt und nicht wann man es "erarbeitet" hat. Daher sei das alles rechtens.

In meiner nächsten Elternzeit hab ich es dann so gemacht, dass die Verwaltung die Auszahlung der Bereitschaftsdienste um 2 Monate gestundet hat. Dann hab ich denen die Nachweise wie verlangt geschickt und ich hab eine zusätzliche Zahlung bekommen (hatte zweimal Elternzeit für das gleiche Kind genommen). Das war dann kein Problem.

Gallilei
10.02.2016, 12:37
Wann war das? Das wurde mal geändert. Ein Freund hatte beim ersten Kind 2009 noch dieses Problem, beim zweiten aktuell nicht mehr.

Sebastian1
10.02.2016, 13:20
Kann ich so bestätigen, zumal ich gemischte Einnahmen (freiberuflich und Angestellt habe) Meine Dienste werden normal weiterbezahlt (inzwischen - früher galt hier das Zuflussprinzip), meine freiberuflichen Einkünfte dürfen mir nicht während der EZ zugehen, da sie sonst angerechnet werden. Alles bei der Elterngeldstelle so durchgegangen.

FirebirdUSA
10.02.2016, 18:01
Meine Aussage bezieht sich auf 2015 und BW.
Ich hätte sonst auch die spätere Auszahlung durch die Verwaltung organisiert. Bzgl Poolgeldauszahlung war die Info, dass das keine stettige Zahlung wäre und deswegen sowieso nicht berücksichtigt wird. Zur Sicherheit hab ich mir das Poolgeld letztes Jahr aber einen Monat früher auszahlen lassen.

anignu
10.02.2016, 18:58
Meine Aussage bezieht sich auf 2014 und 2015 und BY...
Und nachdem ich 2015 auch noch in einem der beiden Monate ein bissl Geld aus Bereitschaftsdiensten bekommen hab wurde mir auch 2015 noch war abgezogen.

FirebirdUSA
11.02.2016, 09:38
Schön wenn so etwas in Deutschland je nach BL anders gehandhabt wird.
Dann kann man dem TE nur empfehlen sich mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und das individuell zu klären.

anignu
11.02.2016, 10:40
Oder einfach mit der Verwaltung die Stundung um 1-2 Monate besprechen, dann hat man kein Problem egal wie es läuft...

Biosohn
15.02.2016, 17:16
Hab nun auch die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und es scheint nun glücklicherweise auch in Berlin so zu sein dass nachträgliche Dienstzahlungen kein Problem wären

Gallilei
16.02.2016, 20:32
Das hätte ich in der Tat nicht gedacht, dass das bundeslandabhängig ist. Bei einem Bundesgesetz ist das allerdings eine Frechheit und ich frage mich, ob das denn, ginge man den rechtlichen Weg, so Bestand haben würde.

mainzer
20.02.2016, 10:31
Hab jetzt mal bei der für mich zuständigen Elterngeldstelle in FRA angerufen...erster Mitarbeiter sagte es gelte das Zuflussprinzip...
Hier aus dem Forum wusste ich ja - glücklicherweise - schon, dass das nur für selbständige Arbeit gilt..also musste er seine Vorgesetzte fragen.
Antwort: Auf der Lohnabrechnung muss klar erkennbar sein, dass die Dienstentgelte aus einem anderen als dem Elterngeldmonat stammen...
OK...Problem: das steht bei uns nicht drauf...hat jemand von euch zufällig eine passende Lösung für Hessen parat?!
Wenn nicht werde ich wohl oder übel meine Personalabteilung anschreiben und darum bitten, das entweder genauso klar in die Gehaltsabrechnung zu schreiben oder aber eine freiwillige Stundung der Dienstentgelte beantragen (gibt's dazu eigentlich was rechtlich einwandfreies, auf das man sich berufen kann...?)!

Freue mich nochmal über eure Rückmeldungen.

FirebirdUSA
20.02.2016, 18:28
Bei uns steht tatsächlich der Entstehungsmonat mit dabei. Macht die Abrechnung deutlich einfacher zu verstehen.
Wie werden denn bei euch Überstunden und Dienste erfasst? Ich hätte bei uns einfach die Übertragung der Zeiten in die Verwaltung gestoppt und dann einen Nachtrag gemacht. Grundsätzlich hab ich ja 6 Monate Zeit entsprechende Mehrarbeit geltend zu machen.