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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin in Berlin



chamisso
20.02.2016, 13:28
Hallo,

wer von euch will in BERLIN die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin machen, oder wer hat sie vor kurzen gemacht?

(Vorab: ja, ich werde bei der ÄK anrufen, ja, ich habe die WBO gelesen, ja, die Verordnung
über den Notarztdienst auch, ja, je mehr Erfahrung umso besser, ja, google ist mein Freund etc... ;) )

1. Kann man den NAW-Kurs VOR während den ersten 24 Monaten WB schon absolvieren, wird es dann anerkannt?
2. Hat man schon im ersten Jahr 6 Monate ITS absolviert, werden sie anerkannt für die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin? Im WBO stehen diese 6 Monate zwar bei "Weiterbildungszeit", im gegensatz zu den Einsätzen steht nirgends das Wort "anschließend" dazu.
3. Selbe Frage für 6 Monate Notaufnahme.

Über Sinn und Unsinn ITS und Notaufnahme-Zeiten während den ersten 24 Monaten zu absolvieren, kann man gerne in einem anderen Thread diskutieren, das ist hier nicht die Frage.

Wäre für die Infos sehr dankbar :)

Chamisso


WBO (Änderung 2014) :
"Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im
stationären Bereich
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate Weiterbildung auf einer Intensivstation
und
- 6 Monate Weiterbildung in dem Gebiet Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter
Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß §5 Absatz1 Satz 1 oder 2
- Teilnahme an einem Kurs von insgesamt 80 Stundenund anschließend
- 50 Einsätze mit notfallmedizinisch relevantem Spektrum im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber, davon mindestens 10 in Begleitung eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin"

chamisso
22.02.2016, 08:56
Gerade ein nettes Telefonat mit der berliner ÄK:
1. NAW Kurs wird annerkannt auch während den ersten 24 Monaten (in Arnsberg z. Bsp. muß man 1 Jahr Berufserfahrung haben um an den Kurs teilzunehmen).
2/3. ITS/RTS während den ersten 24 Monaten werden anerkannt
----> Am Ende man braucht man dennoch 36 Monaten Berufserfahrung um die Zusatzweiterbildung zu erwerben.
:)
So, ich hoffe, ich konnte außer mir selbst auch anderen helfen ;)

Chamisso

arbeiter79
22.02.2016, 20:49
Gerade ein nettes Telefonat mit der berliner ÄK:
1. NAW Kurs wird annerkannt auch während den ersten 24 Monaten (in Arnsberg z. Bsp. muß man 1 Jahr Berufserfahrung haben um an den Kurs teilzunehmen).
2/3. ITS/RTS während den ersten 24 Monaten werden anerkannt
----> Am Ende man braucht man dennoch 36 Monaten Berufserfahrung um die Zusatzweiterbildung zu erwerben.
:)
So, ich hoffe, ich konnte außer mir selbst auch anderen helfen ;)

Chamisso

Interessant! Warum muss man aber 36 Monate Erfahrung haben? Die WBO liest sich gar nicht so oder?

chamisso
22.02.2016, 22:36
Hast recht, aber es gilt 24 Monate + 6 Monate ITS + 6 Monate RTS---> daher die 36 Monate. So hat mir die Mitarbeterin es erklärt.

ehem-user-19-08-2021-1408
27.02.2016, 07:17
Interessant, Auszug aus meiner aktuellsten bayerischen WBO:


Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren
Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1
Satz 2 im stationären Bereich
Weiterbildungszeit:
• 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie
oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines
Weiterbilders gemäß § 5 Abs. 1
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Notfallmedizin
• 50 Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber, auf die bis zu
25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw.
intensivmedizinischem Handeln Maßnahmen des geforderten
Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen, angerechnet
werden können

d.h.:
- 24 Monate, wenn man die 6 Monate auf der ITS macht (ITS = stationär)
- 30 Monate, wenn man die 6 Monate auf der NA macht (NA = nicht stationär, nicht anrechenbar auf die 24 Monate Stationärer Patientenversorgung)

Habe ich das richtig verstanden?

Pflaume
27.02.2016, 12:11
Nein, auch die Notaufnahme (oder die Anästhesie im OP in einem Krankenhaus) zählt zum stationären Bereich, sofern es keine reine Ambulanz/Poliklinik ist. Der Begriff "Stationärer Bereich" ist in §2a (http://www.blaek.de/weiterbildung/WBO_2004/download/WO%202004_2012%2010.pdf#page=1&pagemode=bookmarks&view=FitB) der Weiterbildungsordnung (Allgemeiner Teil) definiert.

Wie lange du wirklich brauchst, bis du dich zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin anmelden kannst, mußt du bei der Ärztekammer erfragen. Die Formulierung mit den 24 Monaten und 6 Monaten ist soweit ich weiß in allen Bundesländern in der wörtlichen Formulierung ähnlich / teilweise gleich, aber wird in den verschiedenen Bundesländern trotzdem unterschiedlich umgesetzt (und es hat auch keinen Sinn, darüber mit der Ärztekammer zu diskutieren). Ich weiß, daß im Bereich der Ärztekammer Nordrhein und Berlin die "6 Monate Weiterbilungszeit" (in Berlin sogar 12) zu den 24 Monaten noch obendrauf kommen. Aus Schleswig-Holstein dagegen (allerdings Stand vor 2 Jahren) und wenn ich mich recht erinnere auch Baden-Württemberg habe ich gehört, daß man die 6 Monate Notaufnahme/ITS innerhalb der 24 Monate ableisten konnte und somit nach 24 Monaten zur Zusatzbezeichnung antreten konnte.

Also mußt du, wenn du die Zusatzbezeichnung so früh wie möglich machen willst, auf jeden Fall bei deiner zuständigen Ärztekammer nachfragen, wie die es konkret handhaben. Da auch die gleiche Formulierung in der Weiterbildungsordnung von den Ärztekammern unterschiedlich interpretiert wird.

chamisso
04.03.2016, 00:47
So isses...

chamisso
04.03.2016, 00:51
Naja, eigeintlich fast: also ganz klar in Berlin (und NUR darum ging es mir im Topic!), die 6 Monate ITS + 6 Monate NA werden auch innerhalb der ersten 2 jahren annerkannt, fahren darf man aber erst nach 3 Jahren (also indirekt kommen die 6Mo + 6 Mo "obendrauf).

arbeiter79
04.03.2016, 05:19
Aber man muss nicht beides machen richtig, d.h NA ODER ITS?

chamisso
04.03.2016, 16:31
doch bzw: ITS + Anästhesie (Narkose) oder ITS + Notaufnahme.

holly.mccoy
14.06.2016, 16:13
Hallo
Das Thema ist zwar schon älter, aber ich versuche es dennoch.
Ich bin Mitglied in einer zweiten LÄK. Diese hat mir zugesagt, ich könne meine Prüfung dort absolvieren. ABER: Ich brauche die Einverständnis der LÄK Berlin. Hat jmd. Erfahrungen mit so was gemacht. Wie stehen meine Chancen, wie kann sie steigen?

Danke,
Holly