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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitglied Landesärztekammer - wofür?



Eilika
23.02.2016, 20:41
Huhu!
Irgendwie bin ich seit Ewigkeiten Mitglied der sächsischen Landesärztekammer. Jetzt frage ich mich gerade mal wieder (wie so oft, wenn die Rechnung kommt), was mir das bringt. Bisher habe ich immer gedacht, man weiss ja nie - und teuer ist es auch nicht. Aber irgendwie ist das ja kein dauerhafter Grund und auch die 60 Euro pro Jahr läppern sich über die Jahre ja zusammen. Also: nutzt mir das was, wenn ich nicht in Deutschland lebe und aktuell auch nicht vorhabe, zurückzukommen?
Ein Argument war immer, dass ich dann in der Landesärztekammer ggf. meine Facharztprüfung machen kann. Aber mittlerweile habe ich den Titel ja... also - macht das überhaupt Sinn?
Danke und liebe Grüsse aus Zürich
Eilika

Solara
23.02.2016, 21:06
Ich kann dir gar keinen Rat geben, bin aber neugierig: hast du auch den deutschen Facharzt?

FirebirdUSA
23.02.2016, 21:15
Dein Argument ist vorallem nach meinem Kenntnisstand falsch, ohne Pfichtmitgliedschaft wegen Stelle ist eine FA Prüfung nicht möglich.

Solara
23.02.2016, 21:28
Man bräucht also einen erstwohnsitz in Deutschland, um hier überhaupt die FA-Prüfung ablegen zu können?
In ner ÄK kann ich ja auch gemeldet sein, wenn ich arbeitslos bin, oder?

psycho1899
23.02.2016, 21:36
Ich habe noch eine freiwillige Mitgliedschaft in BW, hab sie für die Zusatzbezeichnung gebraucht (Intensiv) und werde sie hoffentlich noch für weitere benötigen ;-)

WackenDoc
23.02.2016, 21:51
Wenn du nach Deutschland zurück kommst, kannst dich ja immernoch in der ÄK anmelden (bzw. musst du sobald du ärztlich tätig werden willst). Wie sieht es aus- brauchst du die noch für Arztausweis oder so? Mit dem Versorgungswerk hast du wahrscheinlich auch nichts zu tun und die Zeitschrift gibbet ja online falls man da Wert drauf legt.
Ansonsten hab ich noch nicht gemerkt, dass mir das irgendwas bringt.

WackenDoc
23.02.2016, 21:51
Wenn du nach Deutschland zurück kommst, kannst dich ja immernoch in der ÄK anmelden (bzw. musst du sobald du ärztlich tätig werden willst). Wie sieht es aus- brauchst du die noch für Arztausweis oder so? Mit dem Versorgungswerk hast du wahrscheinlich auch nichts zu tun und die Zeitschrift gibbet ja online falls man da Wert drauf legt.
Ansonsten hab ich noch nicht gemerkt, dass mir das irgendwas bringt.

FirebirdUSA
25.02.2016, 13:20
Ich hab mich nie ernsthaft damit beschäftigt. Im Zweifel sollte msn mal die Urteile hier http://m.marburger-bund.de/mbz/17-2013/leserbrief/ungewollter-kammerwechsel-mit-folgen-0 lesen.

Eilika
25.02.2016, 18:54
Naja. Hier steht eine Rückkehr nach D eigentlich nicht zur Debatte aktuell... und wenn, dann werde ich dort wohl hoffentlich einen Job finden und dann wieder Mitglied einer Landesärztekammer werden... wie sehen es denn die anderen "Auswanderer"? Seid Ihr noch Mitglied?

Slippengringo
25.02.2016, 20:41
60€??
Ich muss hier in Berlin vieeeel mehr zahlen. Gerade heute 386€ an die Berliner ÄK überwiesen...
Hab ich da irgendwas übersehen?

Eilika
25.02.2016, 21:14
Freiwillige Mitgliedschaft ohne Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland...

klingelpütz
26.02.2016, 22:35
Wo ist denn der Unterschied in der Entscheidung bzgl des Mitgliedbleibens, wenn Du wüsstest, in zehn Jahren oder so zurückzukommen? Was brächte Dir aktuell die Mitgliedschaft bzw welche Vorteile hättest Du dann bei Rückkehr?

psycho1899
02.03.2016, 21:51
Naja. Hier steht eine Rückkehr nach D eigentlich nicht zur Debatte aktuell... und wenn, dann werde ich dort wohl hoffentlich einen Job finden und dann wieder Mitglied einer Landesärztekammer werden... wie sehen es denn die anderen "Auswanderer"? Seid Ihr noch Mitglied?

Wie erwähnt, ja... bin auch in die CH ausgewandert für Intensivzeit und hab dann die Zusatzbezeichnung in D erworben. Das wäre ohne freiwillige Mitgliedschaft nicht möglich gewesen. Und ich werde freiwilliges Mitglied machen, damit ich etwaige weitere Prüfungen/Zusatzbezeichnungen erwerben kann. Ob es sonst noch Sinn machen würde, weiss ich nicht.

klingelpütz
03.03.2016, 19:23
Aber man könnte doch sicherlich nach einer Pause wieder eintreten, oder? Oder ist man dann erst mal zwangsgesperrt für eine Prüfung? Kann mir das kaum vorstellen.