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arztarzt
07.03.2016, 20:32
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen..))

Ich habe mehrere Fragen zur Selbsteinstufung (ÄK - Beitrag).

Wie auch viele von Euch, habe ich von meiner ÄK eine Veranlagungserklärung bekommen , und ich bin mir nicht sicher wie ich das richtig ausfüllen muss.

Ich bin seit 3 Jahren als Assi tätig, und die erste 2 Jahren habe ich zwar Beiträge gezahlt, aber eine Veranlagungserklärung nie bekommen. (nur nach Aufforderung Lohnsteuerbescheinigung per Post verschickt).

Zweitens, Ich habe seit den letzten 3 oder 4 Jahren keine Einkommensstuererklärung gemacht. Ist das für die Ärzte , die stationär arbeiten, die Pflicht EStE zu machen? Was wird wenn es sich jetzt feststellt , dass ich das nicht gemacht habe? (ich habe davon nie und nix gehört...)

In der Veranlagungserklärung steht aber, die wollen von mir jetzt auch einen Einkommenssteuerbescheid vom 2014..... den habe ich natürlich nicht...)) was kann ich machen?

Vielen Dank!

WackenDoc
07.03.2016, 20:50
Nein, wenn du nur ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis hast, dann musst du keine Einkommensteuererklärung machen. Dann schreibst du das einfach auf das Formular drauf (nicht wundern, Ärzte, die keine EStE machen, scheinen Exoten zu sein) und schickst die Jahreslohnabrechnung/- bescheinigung mit.

arztarzt
07.03.2016, 20:55
Ok, danke für die Antwort...

Ich habe gerade mit meinen Kollegen kurz telefoniert (3 Ärzte) - Auf unserer Station macht EStE wirklich keiner...!!!

Strodti
07.03.2016, 21:08
Mhh... bei uns bekommen fast alle unversteuerte Einkommen: Honorar für Tumorregistermeldungen, Polizeiblutentnahmen in Notaufnahme, AHB Anträge bei der Rentenversicherung...

EKT
07.03.2016, 21:20
Und ich hoffe, dass die das auch alles sehr ordentlich versteuern!

arztarzt
07.03.2016, 21:21
Ich habe folgendes gefunden :

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen einem angestellten Arzt und einem freiberuflich tätigem Mediziner mit eigener Praxis. Sind Sie in einem angestellten Verhältnis und beziehen nur einen Arbeitslohn und Ihre Nebeneinkünfte überschreiten nicht die Grenze von 410 Euro, dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Sie dürfen aber sehr wohl! Und oft ist es auch hilfreich, einen Fachmann zu konsultieren, denn vielleicht springt doch der ein oder andere Euro dabei für Sie heraus, so eventuell aufgrund von abzugsfähigen Ausgaben als Werbungskosten

http://www.schupp-heiny.de/blog/steuererkl%C3%A4rung-f%C3%BCr-%C3%A4rzte

Sebastian1
08.03.2016, 07:11
Keine Steuererklärung abzugeben kann ich kaum nachvollziehen - ok, wer nebenher noch Einkünfte hat (Gutachten, Totenscheine, NEF-Dienste etc) die 410 Euro/Jahr übersteigen, der muss eh, sonst ist es schlicht und ergreifend Hinterziehung und kann böse enden.
Aber auch der normale angestellte Arzt dürfte aus eigenem Interesse eine Erklärung machen wollen - hätte ich nicht nebenher Einkünfte, so würde ich durch Werbungskosten, Altersvorsorge etc. Steuerabzüge im Gegenwert eines Monatsgehaltes zurückerstattet bekommen. Über die Erbungskostenpauschale ist man sehr schnell drüber.

FirebirdUSA
08.03.2016, 09:48
Keine Steuererklärung abzugeben kann ich kaum nachvollziehen - ok, wer nebenher noch Einkünfte hat (Gutachten, Totenscheine, NEF-Dienste etc) die 410 Euro/Jahr übersteigen, der muss eh, sonst ist es schlicht und ergreifend Hinterziehung und kann böse enden.
Aber auch der normale angestellte Arzt dürfte aus eigenem Interesse eine Erklärung machen wollen - hätte ich nicht nebenher Einkünfte, so würde ich durch Werbungskosten, Altersvorsorge etc. Steuerabzüge im Gegenwert eines Monatsgehaltes zurückerstattet bekommen. Über die Erbungskostenpauschale ist man sehr schnell drüber.

Kann ich so unterschreiben... bekomme i.d.R. 1-2 Nettomonatsgehälter zurück.

herrdoktor0815
08.03.2016, 10:18
Seit wenigen Jahren wird die Rente vom Versorgungswerk versteuert. Dafür kann man die Rentenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Ohne Steuererklärung verliert auch der angestellte Arzt jedes Jahr einen vierstelligen Betrag. Natürlich kann man nicht nur die Rentenversicherungsbeiträge absetzen. Finanzminister Schäuble freut sich natürlich über jeden Bürger, der ihm jedes Jahr Geld schenkt.

chipirón
08.03.2016, 17:06
Mal ganz dumm gefragt, was setzt ihr dann mittels EStE von der Steuer ab (hab auch noch nie eine gemacht)? Mal davon ausgegangen, keine Nebeneinkünfte wie Notarzt o.ä.
Also :
1. Rentenversicherungsbeiträge
2. Pendlerpauschale (???)
3. ...?

Sebastian1
08.03.2016, 17:25
Fortbildungen, Fahrtkosten, Literatur, ÄK-Beiträge, Berufsverbände, Büromaterial, Kontogebühren, Rechtsschutz, Altersvorsorge, Haftpflicht, teilweise Telefon, Kosten für Betreuung der Kinder... Da kommt sehr viel zusammen. Aber auch als Single ohne Kinder. Es empfiehlt sich, ohne Erfahrung einen Steuerberater oder (meinet Erfahrung nach sehr gut und günstig) Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen. Du kannst im übrigen für mehrere Jahre rückwirkend abgeben, was du bei einer Erstattung natürlich tun solltest.

Pflaume
11.03.2016, 12:51
Bis zum 31.12.2016 kann man noch die Steuererklärung für 2012 und später einreichen (bei freiwilliger Steuererklärung).

Ab ca. 18 km Entfernung zum Arbeitsort hat man allein über die Pendlerpauschale schon den regulären Werbungskostenpauschbetrag (1000 Euro) zusammen, so daß spätestens ab dieser Entfernung man schon allein durch die Pendlerpauschale zurückbekommt. Weitere Werbungskosten kommen noch dazu. 16 Euro kann man für das Girokonto absetzen, Berufshaftpflicht, Berufsrechtschutz, Beiträge zu Ärztekammer und Berufsverbänden (allein der Ärztekammerbeitrag sind doch schon locker 300 Euro bei durchschnittlichem Verdienst). Fahrten zu Fortbildungen kann man sogar mit 30 Cent pro Kilometer absetzen, dazu unter Umständen Verpflegungspauschalen, Übernachtungen etc. Bewerbungskosten, falls man vorhat, die Stelle zu wechseln, Fachbücher, Fachzeitschriften. Also daß man nicht über 1000 Euro Werbungskosten kommt, kann ich mir nur vorstellen, wenn man in ganz geringer Entfernung zum Arbeitsort wohnt und kaum Fortbildungen besucht. Ich setze jedes Jahr zwischen 4.000 und 6.000 Euro Werbungskosten ab und bekomme 2.000 bis 3.000 Euro Steuererstattung.

Die steuerfreien Zahlungen zur Rentenversicherung werden allerdings schon in der Steuervorauszahlung des Arbeitgebers berücksichtigt, sofern die Personalabteilung da korrekt arbeitet.