PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu --> Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Gehalt, Dienst etc.



rhythm
08.03.2016, 16:36
Hallo zusammen,

ich hätte da mal ein paar Fragen zu den im Titel genannten Themen - und noch mehr :).

Also letztendlich geht's darum worauf man bei einer Bewerbung bzw. Klinik achten sollte?
Mir ist klar, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist und natürlich auch von Klinik zu Klinik aber vielleicht kann doch jemand ein bisschen Licht in das für mich noch unbekannte Thema bringen. In meinem speziellen Fall geht's im Bayern.

*Gibt es allgemein gesagt noch 24h Dienste oder wurden die größtenteils abegschafft? Wenn es 24h Dienste gibt, wie sieht es diesbezüglich mit Überstunden bzw. Freizeitausgleich aus? Wie wird das gerechnet?
*Werden Überstunden ausgezahlt oder bekommt man sie als Freizeit?
*Werden Nachtdienste während der Woche und am Wochenende unterschiedlich bezahlt (ich denke ja)?
*Für kommunale und universitäre Häuser gibt es im Internet ja Gehaltstabellen...hat sich der Arbeitgeber daran zu halten, zumindest was die Untergrenze angeht und ist es nach oben dann Verhandlungssache oder verdient jeder AA im 1./2./3. etc Jahr genau gleich viel (abgesehen von Diensten etc.)?
*Da ich auf jeden Fall später Notarzt fahren will: Kann ich in meiner Freizeit grundsätzlich machen was ich will,oder? Also kann ich an den Wochenenden Notarzt fahren? Kann man grundsätzlich sagen wieviel man in einer Schicht ( ich nehme mal an ca. 12h) ca. verdient? Oft liest man ja, dass es so wenig Notärzte gibt, weil es sich nicht mehr lohnt...
*Mit wieviel Gehalt kann man in etwa im ersten Jahr als AA in der Inneren an der Uni rechnen, wenn man die Dienste (die man dann, wenn man genug Erfahrung hat, machen wird)?

*Worauf gilt es grundsätzlich zu achten, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt oder sich mit den Ärzten dort unterhalt bzgl. Arbeitszeiten, Gehalt etc.?

Vielleicht macht sich jemand die Mühe und antwortet mir :).
Ich hoffe es kommt nicht so rüber, als ginge es nur ums Geld, denn das tut es nicht. Vielmehr geht es mir um ein paar Tipps und Hinweise, damit ich weiß worauf ich in Zukunft zu achten habe.
Danke schonmal im Voraus.

juke5489
08.03.2016, 19:11
auf viele der fragen steht die antwort 1:1 im entsprechenden geltenden tarifvertrag.
achtung: während die meisten häuser in den großen tarifverträgen stecken (tv-l, tv-vka, caritas etc) gibt es auch häuser mit individuellen haustarifverträgen.
welcher tarifvertrag im entsprechenden haus gilt, lässt sich leicht googeln, infos dazu findet man z.b. beim marburger bund.

bezüglich der überstunden und deren handhabung gibt es häufig nochmal hausinterne regelungen.
hier gibt es z.b. entweder/oder regelungen, ausbezahlen bis zu einer bestimmten grenze, der rest als fza, zum teil gibt es regelungen am rande der legalität wo nur eine bestimmte anzahl an überstunden überhaupt aufgeschrieben werden darf.

rhythm
12.03.2016, 13:27
Danke juke5489 für deine Antwort. Dann werde ich mal auf die Homepage des MB schauen.
Danke!

SuperSonic
12.03.2016, 16:22
*Gibt es allgemein gesagt noch 24h Dienste oder wurden die größtenteils abegschafft?
Die gibt es leider immer noch. In kleinen Fächern mag das noch ok sein, aber in der Inneren? Nein, danke. :-meinung



*Werden Überstunden ausgezahlt oder bekommt man sie als Freizeit?
"Werden Überstunden korrekt erfasst?" ist die vorgeschaltete Frage, die man leider auch heutzutage zuerst stellen muss...



*Werden Nachtdienste während der Woche und am Wochenende unterschiedlich bezahlt (ich denke ja)?

Bei Nachtarbeit am Sonntag kommt ein Zuschlag für Sonntagsarbeit hinzu (25% im TV-Ärzte/VKA).



*Für kommunale und universitäre Häuser gibt es im Internet ja Gehaltstabellen...hat sich der Arbeitgeber daran zu halten, zumindest was die Untergrenze angeht und ist es nach oben dann Verhandlungssache oder verdient jeder AA im 1./2./3. etc Jahr genau gleich viel (abgesehen von Diensten etc.)?
Als Assistenzarzt, noch dazu Berufsanfänger, hast du kaum eine Verhandlungsgrundlage für eine außertarifliche Bezahlung.



*Da ich auf jeden Fall später Notarzt fahren will: Kann ich in meiner Freizeit grundsätzlich machen was ich will,oder? Also kann ich an den Wochenenden Notarzt fahren? Kann man grundsätzlich sagen wieviel man in einer Schicht ( ich nehme mal an ca. 12h) ca. verdient? Oft liest man ja, dass es so wenig Notärzte gibt, weil es sich nicht mehr lohnt...
Nebentätigkeiten sind beim Arbeitgeber anzeige-, manchmal auch genehmigungspflichtig. Gesetzliche Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten sind einzuhalten.
An den Wochenenden wirst du genug Dienste im Klinikum schieben, so dass es schwierig ist, nebenberuflich was anderes zu machen (bei Teilzeitstellen sieht das natürlich etwas anders aus). Und sofern dein Klinikum ein NEF-Standort ist, wirst du, sobald du die Zusatzbezeichnung erworben hast, eh in der Regel fest für hauseigene NEF-Dienste eingeplant und nach TV, ggf. mit einer kleinen Einsatzpauschale zusätzlich zum Bereitschaftsentgelt, bezahlt werden.



Ich hoffe es kommt nicht so rüber, als ginge es nur ums Geld, denn das tut es nicht.
Gut, dass du das klargestellt hast. *rolleyes*

FirebirdUSA
12.03.2016, 18:42
Bei Nachtarbeit am Sonntag kommt ein Zuschlag für Sonntagsarbeit hinzu

Im VKA echt? TVÄ-UK macht BD unter der Woche und Wochenende kein Unterschied. Ich kenne da nur den Nachtzuschlag, der aber auch unter der Woche ausbezahlt wird.

SuperSonic
12.03.2016, 19:06
Im Bereitschaftsdienst gibt es laut TVÄ/VKA auch keinen Sonntags-, nur einen Feiertagszuschlag (neben dem Nachtzuschlag).
Gefragt wurde hier aber nach "Nachtdiensten", das interpretiere ich als Nachtschicht im Schichtmodell, nicht als nächtlichen Teil des BD.

Sell82
04.04.2016, 06:52
Hallo,

bei uns in der Klinik ist aktuell die Diskussion entbrannt ob Teilzeitkräfte nur anteilig Ihrer Reduktion Dienste machen müssen.
Es gilt bei und der kommunale Tarifvertrag (VKA) und auch die Teilzeitkräfte haben eine OPT OUT Regel unterschrieben.
Aktuell macht jemand mit einer 80% Stelle 6 Dienste genauso viele wie mit 100%. Ist das rechtens?

FirebirdUSA
04.04.2016, 13:43
Dazu gibt es keine Regelung. Insofern ist es natürlich rechtens, solange des Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.

Bei uns erwartet die Verwaltung, dass die max. Arbeitszeit die entsprechend der Opt Out Regelung berechnet wird bei XX% entsprechend des Arbeitsvertrages liegt. Wenn aber auch 100% Stellen nur auf 80% Opt Out Auslastung kommen dürfen TZ-Stellen natürlich auch genauso viel Dienste machen.

Ich kenne es so, dass aus Kollegialität aber die Dienstbelastung für TZ-Kräfte auf den Umfang ihrer Teilzeitstelle begrenzt werden. D.h. wer 50% arbeitet macht im Durchschnitt ca. 50% der Dienste einer Vollkraft.

tiw28
04.04.2016, 16:16
Ich kenne es so, dass aus Kollegialität aber die Dienstbelastung für TZ-Kräfte auf den Umfang ihrer Teilzeitstelle begrenzt werden. D.h. wer 50% arbeitet macht im Durchschnitt ca. 50% der Dienste einer Vollkraft.

Ich selbst hatte noch nie Teilzeit, aber so kenne ich es auch! Und alles andere wäre auch mit meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht zu vereinbaren! Bei uns in der Abteilung (innere) erwartet jemand der 50 % arbeitet auch nur 50 % Dienste machen zu machen… Es gibt sogar Leute die machen nur wegen der Dienstbelastung eine TeilZeit und das ist wie gesagt meiner Meinung nach auch völlig o. k. so

Sell82
04.04.2016, 18:07
Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Sell82
04.04.2016, 18:20
Der Marburger Bund hat mir zum Thema folgendes geschrieben: .....verhält es sich bei TZ-Kräften bei der Reduzierung der Anzahl von Bereitschaftsdiensten nun aber nicht zwingend in demselben Verhältnis wie bei der Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit...d.h. 6 Dienste als Vollzeitstelle heißt nicht 4,8 Dienste bei 80 % Stelle.....

wiederum aber... dabei muss nach dem Bundesarbeitsgericht die Einteilung zum Bereitschaftsdienst in einem angemessene Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit stehen.....

Naja ich denke das Problem kann man eh nur mit Besetzung der fehlenden Stellen lösen ....

anignu
04.04.2016, 18:30
Will denn die betreffende Person überhaupt weniger Dienste? Manchmal haben Dienste ja auch Vorteile. Das geht aus dem Post von Sell82 ja nicht hervor.
Bei uns in der Klinik entbrannte letztens ein Streit zwischen den Assistenzärzten der verschiedenen Abteilungen weil die einen (vorrangig Nicht-Fachärzte) die Nachtdienste gerne reduzieren/abschaffen würden und die anderen (vorrangig Fachärzte) das in keinem Fall wollen. Es gibt also auch Leute die möglichst viele Dienste machen wollen, oder eben möglichst wenige. Rechtsansprüche gibt es da keine.

Bei uns in der Abteilung (innere) erwartet jemand der 50 % arbeitet auch nur 50 % Dienste machen zu machen…Also ich finde es kommt immer drauf an. Bei 50% seh ich das Ganze noch einigermaßen ein, aber bei 80% wie es hier der Fall ist? Ich mein so groß ist der Unterschied zu 100% dann auch nimmer. Ich würd es da mit der entsprechenden Person halt besprechen. Wenns geht nimmt man Rücksicht drauf, wenn nicht sollte es kein zu großes Drama sein...

McDreamy
04.04.2016, 20:31
Bei uns in der Klinik entbrannte letztens ein Streit zwischen den Assistenzärzten der verschiedenen Abteilungen weil die einen (vorrangig Nicht-Fachärzte) die Nachtdienste gerne reduzieren/abschaffen würden und die anderen (vorrangig Fachärzte) das in keinem Fall wollen. Es gibt also auch Leute die möglichst viele Dienste machen wollen, oder eben möglichst wenige. Rechtsansprüche gibt es da keine.


Es ist leider genau wie du schreibst. Leute, die geil auf Dienste sind, sind ja meist die, die in den Diensten nicht so viel arbeiten müssen (also Fach- und Oberärzte.). In den Assi-Diensten geht es ja meist rund ohne die Chance auf ein Nickerchen. Das schlaucht ganz schön nach einer Weile, und irgendwann hat man es satt.

anignu
04.04.2016, 21:50
Es ist leider genau wie du schreibst. Leute, die geil auf Dienste sind, sind ja meist die, die in den Diensten nicht so viel arbeiten müssen (also Fach- und Oberärzte.). In den Assi-Diensten geht es ja meist rund ohne die Chance auf ein Nickerchen. Das schlaucht ganz schön nach einer Weile, und irgendwann hat man es satt.
Nö, bei uns ist das anders: es gibt Vordergrund- und Hintergrunddienste. Fachärzte ohne Oberarztstelle sind verpflichtet auch Vordergrunddienste zu machen. Da kommt man nachmittags, geht nächsten Tag am Morgen heim und hat den Rest des Tages frei. Unter der Woche hat man also einmal früh bis frühen Nachmittag und den nächsten Tag ab morgens frei. Ist eigentlich gar nicht schlecht wenn man auch noch andere Dinge erledigen muss, Behördengänge, Arztbesuche etc. Aber für die nicht Fachärzte bei Personalmangel das Problem dass man eben immer weniger in der eigenen Abteilung und damit immer weniger im OP und damit immer weniger Weiterbildung etc. hat. Wenn ich dann mal Facharzt bin mach ich von mir aus auch diese Dienste. Aktuell gehts halt grad nur zäh voran...

Sell82
04.04.2016, 22:15
Also der besagte Kollege ( seit 10 Jahren Assistenzarzt) hatte bisher kein Problem mit Diensten (Vordergrunddienst Chirurgie , kleines Haus) im Gegenteil er wollte sogar in der Woche mehr Dienste machen damit er keine Stationsarbeit mehr machen muss. Jetzt aber hat er verkündigt eben nur anteilig Dienste machen zu wollen. Wenn einer das macht ist das kein Problem aber wir haben eben noch 3 andere Teilzeitler und das kann man dann irgendwie nicht mehr planen.