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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A122/B7 Angststörungen



med_erna
16.03.2016, 16:15
Hallo ihr Lieben,

ich bin der Meinung, dass A nicht unbedingt richtig ist und habe mich nach langem Überlegen in der Prüfung dann auch für B entschieden.

Erst wird meiner Meinung nach auch eine Agoraphobie (Angst vor öffentlichen Plätzen) umrissen: Angst davor das Haus zu verlassen, Kaufhäuser zu betreten und auf öffentlichen Plätzen zu sein.
In der nächsten Aussage geht es darum, dass mittlerweile aber auch die alleinige Vorstellung davon das Haus zu verlassen ausreiche, um STARKE Angstreaktionen hervorzurufen und das ist nach meinem Verständnis GENERALISIERT.

Sicher bereitet Agoraphobikern der Gedanke daran das Haus zu verlassen unbehagen, aber starke Angstreaktionen gehen schon ein Stück weiter.

Mit den zwei Aussagen vom IMPP kann man einfach keine genaue Auswahl treffen, was meint ihr?

Unregistriert
16.03.2016, 16:21
F40.0-Agoraphobie
Eine relativ gut definierte Gruppe von Phobien, mit Befürchtungen, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen zu sein, alleine mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen. Eine Panikstörung kommt als häufiges Merkmal bei gegenwärtigen oder zurückliegenden Episoden vor. Depressive und zwanghafte Symptome sowie soziale Phobien sind als zusätzliche Merkmale gleichfalls häufig vorhanden. Die Vermeidung der phobischen Situation steht oft im Vordergrund, und einige Agoraphobiker erleben nur wenig Angst, da sie die phobischen Situationen meiden können.

F41.1 Generalisierte Angststörung
Die Angst ist generalisiert und anhaltend. Sie ist nicht auf bestimmte Umgebungsbedingungen beschränkt, oder auch nur besonders betont in solchen Situationen, sie ist vielmehr "frei flottierend". Die wesentlichen Symptome sind variabel, Beschwerden wie ständige Nervosität, Zittern, Muskelspannung, Schwitzen, Benommenheit, Herzklopfen, Schwindelgefühle oder Oberbauchbeschwerden gehören zu diesem Bild. Häufig wird die Befürchtung geäußert, der Patient selbst oder ein Angehöriger könnten demnächst erkranken oder einen Unfall haben.

Zu finden unter http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2016/block-f40-f48.htm

Ist übrigens auch später wichtig, Diagnosen unterscheiden zu können :-))

roxolana
16.03.2016, 17:07
Ist übrigens auch später wichtig, Diagnosen unterscheiden zu können :-))

Das stimmt, allerdings lernt man sowas nicht unbedingt in der Vorklinik. So eine Frage wäre meiner Meinung nach eher im Staatsexamen angemessen.

Unregistriert
16.03.2016, 17:56
Eine generalisierte Angsströrung bezeichnet meiner Meinung nach allerdings eine Angststörung die generell und unabhängig der Situation auftritt (vgl. z.b. ähnlich zur posttraumatischen Angststörung). In der Aufgabe wurde z.B. nicht erwähnt, dass Angstzustände auftreten während die Person sich in Gebäuden befindet (sondern explizit NUR beim Verlassen/Gedanken daran). Dass die Situation sich sozusagen "generalisiert", oder anders gesagt, dass sich die Breite der Situationen vor denen der Patient hat, ändert, spielt dabei keine Rolle....
(Eine generalisierte Angststörung wären für mich Angstattacken, die unabhängig von Gedanken/Orten/Situationen auftreten, aber nur meine Meinung)