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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstsysteme in der Gyn/ Geburtshilfe



Gruebelwolke
05.04.2016, 19:25
Hallo,

Mich würden mal eure dienstsysteme auf der gyn und Geburtshilfe interessieren, vor allem in Häusern mit 2000- 2500 Geburten im Jahr.

Unser system soll aktuell geändert werden.
Bisher kam der Vordergrund 11.15 Uhr und blieb bis Ca. 7.30 Uhr am nächsten Tag. Er betreut gyn, Geburtshilfe, Wöchnerinnen und Ambulanz. Der Hintergrund ist im Haus. Am WE gibt es Tag und Nachtdienst. Der Großteil der Abend und Nachtstunden zählen als Bereitschaftsdienst.

Jetzt soll der Dienst 7.15 Uhr kommen und bis 19.30 Uhr bleiben, dann kommt der Nachtdienst bis früh 8 Uhr. Also Nacht und langdienste. Vor und nach der Nacht bleibt man zu Hause und kassiert minusstunden. Kein Freizeitausgleich. Die Dienste gelten nun als Arbeitszeit. Es soll eine 40 Stunden Woche geben oder eben nach Vertrag bei Teilzeit anteilig. Kein Bereitschaftsdienst mehr. Das bedeutet finanziell einen erheblichen Einschnitt von bis 1000 Euro weniger im Monat. Für einen Nachtdienst muss man ca 2 lange Dienste machen und die minusstunden auszugleichen.
Das neue Modell soll der gewachsenen dienstbelastung Rechnung tragen.

Gibt es bessere Ideen?

Solara
05.04.2016, 19:40
Und wenn ihr 2 Nächte hintereinander macht? Dann werden die minusstunden weniger.
Wobei ich bei so einer Anzahl der Geburten bezweifle, dass eure Arbeitszeit im Dienst weniger als 49% beträgt.

Gruebelwolke
05.04.2016, 21:59
Nein, Arbeitszeit ist im Dienst meist voll. Also weit über 49%

Mano
05.04.2016, 22:23
Dann seit doch froh...
Allerdings solltet ihr versuchen durchzusetzen nicht nur einen Dienst sondern gleich mehrere am Stück zu machen. Ich kenne euer Modell so, dass jeder Assistent für ~ 1 Woche Nachtdienst hat - dann sammelt man keine Minus-Stunden, die Kontinuität auf Station im Tagdienst ist gegeben weil nicht ständig einer wegen Dienst ausfällt, man ist im Nacht-Rhythmus drin, hat dafür dann nur alle paar Monate für eine Woche Nachtdienst und ist dann wieder für lange Zeit durch damit.
Nacht-, Schicht- und Wochenendzuschläge kommen ja auch bei dem Modell dazu - sicher nicht so reichlich, aber eben auch nicht gar nix.
Alternative wäre bei einer so hohen Auslastung nur ein zweiter Assistent im Bereitschaftsdienst. Heißt aber entweder es ist dann nur noch eine niedrige Bereitschaftsdienststufe (Bezahlung deutlich niedriger) oder das Haus müsste deutlich mehr (2 x 95% statt 1 x 100%) zahlen als im nun geplanten Modell.

klingelpütz
11.04.2016, 19:51
So sehr ich keine Lust auf ein solches Dienstmodell hätte, so sehr kann ich die Einführung bist nur gutheißen. Bei 2500 Geburten im Jahr muss das ja wirklich eine wahnsinnige Arbeitsbelastung sein, die man nicht mehr schön reden kann. Da Bereitschaftsdienste zu machen, wäre ein Hohn.

anignu
11.04.2016, 23:36
Von der Belastung bei Gyn hab ich keine Ahnung. Ich kann von meinen bisherigen Bereitschaftszeiten her halt sagen: lieber 16h am Stück in der Klinik durcharbeiten als 2x für 8h kommen. Ich persönlich hab da mehr davon. Daher wurden bei uns die Einsätze "zufällig" auf 48% der Zeit hindokumentiert. Und wehe einer stellt das jemals in Frage ;-)
Wobei wir auch zu zweit sind und uns in der Nacht abwechseln und einer wirklich schlafen kann. Zumindest ein paar Stunden...

Brutus
12.04.2016, 09:01
Unser system soll aktuell geändert werden.
Bisher kam der Vordergrund 11.15 Uhr und blieb bis Ca. 7.30 Uhr am nächsten Tag. Er betreut gyn, Geburtshilfe, Wöchnerinnen und Ambulanz. Der Hintergrund ist im Haus. Am WE gibt es Tag und Nachtdienst. Der Großteil der Abend und Nachtstunden zählen als Bereitschaftsdienst.
Gut, so kenne ich das auch. Und dann muss man halt gucken, was man (Assistenten) will. Will ich die Arbeitsbelastung im Dienst so nicht mehr hinnehmen, dann kommt man an einem Schichtsystem nicht vorbei. Und wenn man das ArbZG konform machen will, muss es bei der Belastung auch eigentlich ein 3 Schichtsystem sein.
Andernfalls muss man sich den BD der Stufe D eben schönrechnen. ;-)


Jetzt soll der Dienst 7.15 Uhr kommen und bis 19.30 Uhr bleiben, dann kommt der Nachtdienst bis früh 8 Uhr. Also Nacht und langdienste. Vor und nach der Nacht bleibt man zu Hause und kassiert minusstunden. Kein Freizeitausgleich. Die Dienste gelten nun als Arbeitszeit.
Hmmm. Geht eigentlich nicht. Wenn die "Dienste" wirklich als Arbeitszeit gelten, dann verstosst ihr gegen das ArbZG. Der Tagdienst wäre 12,25 Stunden am Arbeiten, der Nachtdienst 12,5 Stunden. Beides nicht rechtskonform, selbst wenn man eine 3/4 Stunde Pause abziehen würde.
Wenn es als "Dienst" laufen würde, dann solltet ihr mal beim MB Rücksprache nehmen. Denn wenn der FZA in den gesetzlich geforderten Ruhezeiten liegt, dann wird der BD anders vergütet. ;-)


Es soll eine 40 Stunden Woche geben oder eben nach Vertrag bei Teilzeit anteilig. Kein Bereitschaftsdienst mehr. Das bedeutet finanziell einen erheblichen Einschnitt von bis 1000 Euro weniger im Monat. Für einen Nachtdienst muss man ca 2 lange Dienste machen und die minusstunden auszugleichen.
Wie gesagt, m.E. ist das mit den langen Arbeitszeiten ohne BD nicht zulässig. Und da ihr ja mehr als 49% Arbeitsbelastung habt, dürfte eh kein BD angeordnet werden. Wie sieht es denn mit regulärem 3 Schichtsystem aus? Dann kommt wenigstens noch die Schichtzulage dazu und ihr bekommt bei +XY Nachtdienststunden zusätzlichen Urlaub. Der Verdienst würde zwar trotzdem etwas weniger sein, aber die Konditionen etwas besser... :-nix



Das neue Modell soll der gewachsenen dienstbelastung Rechnung tragen.
Gibt es bessere Ideen?

Nein, Arbeitszeit ist im Dienst meist voll. Also weit über 49%
Also eigentlich ist bei dieser Arbeitsbelastung nur ein Schichtdienst zulässig. Damit würdet ihr unterm Strich wohl auch Gehaltstechnisch besser fahren. Denn zumindest fallen die 2*8 Stunden FZA weg, die nicht bezahlt werden. Und auch wenn Schichtdienst schei$$e ist, in manchen Konstellationen kann das durchaus eine Alternative zu einem (noch schlechterem) Dienstmodell darstellen...

klingelpütz
12.04.2016, 12:01
Denn wenn der FZA in den gesetzlich geforderten Ruhezeiten liegt, dann wird der BD anders vergütet.
Kannst Du das bitte näher erläutern? Danke

Brutus
13.04.2016, 11:53
Müsste ich jetzt nochmal nachsehen, wo es genau steht. Aber im TV steht sinngemäß, wenn der FZA in den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeiten fällt, dann wird der BD mit der Stufe plus 10% (?) vergütet...


(6) 1Die nach Absatz 1 errechnete Arbeitszeit kann bei Ärztinnen und Ärzten, einschließlich der eines ggf. nach Absatz 4 zu zahlenden Zeitzuschlags 1:1 entsprechenden Arbeitszeit, anstelle der Auszahlung des sich nach den Absätzen 1, 2 und 4 ergebenden Entgelts bis zum Ende des dritten Kalendermonats auch durch entsprechende Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich).
2Erfolgt Freizeitausgleich in Zeiten, zu denen gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, wird abweichend von Absatz 1 und Satz 1 diese Zeit in der Bereitschaftsdienststufe III mit dem Faktor 100 v.H., in der Bereitschaftsdienststufe II mit dem Faktor 85 v.H. und in der Bereitschaftsdienststufe I mit dem Faktor 70 v.H. als Arbeitszeit bewertet. 3Für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Entgelt (§ 13) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt.

Anmerkung zu Absatz 6 Satz 2:
1Bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe III von 24 Stunden, wovon 8 Stunden zu Zeiten in Freizeit ausgeglichen werden, für die gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, sind 14,4 Stunden ((8 Stunden x 100 v.H. = 8 Stunden) + (16 Stunden x 90 v.H. = 14,4 Stunden) - 8 Stunden = 14,4 Stunden) mit dem Bereitschaftsdienstentgelt nach Absatz 2 zu bezahlen.
2Bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe I von 16 Stunden, wovon 8 Stunden zu Zeiten in Freizeit ausgeglichen werden, für die gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, sind 2,40 Stunden ((8 Stunden x 70 v.H. = 5,6 Stunden) + (8 Stunden x 60 v.H. = 4,8 Stunden) - 8 Stunden = 2,4 Stunden) mit dem Bereitschaftsdienstentgelt nach Absatz 2 zu bezahlen.

klingelpütz
14.04.2016, 10:04
Danke Brutus, das war mir bisher gar nicht klar. Beim klassischen 24h-Modell müsste die Stufe dann ja immer entsprechend aufgewertet werden.

Gruebelwolke
15.04.2016, 11:42
Gilt das auch wenn Vertrag laut AVR (Caritas) ist?

Brutus
15.04.2016, 14:09
Das habe ich sogar aus dem AVR rauskopiert... ;-)
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage30.htm#6

Autolyse
16.04.2016, 07:40
[...]
Hmmm. Geht eigentlich nicht. Wenn die "Dienste" wirklich als Arbeitszeit gelten, dann verstosst ihr gegen das ArbZG. Der Tagdienst wäre 12,25 Stunden am Arbeiten, der Nachtdienst 12,5 Stunden. Beides nicht rechtskonform, selbst wenn man eine 3/4 Stunde Pause abziehen würde.
Wenn es als "Dienst" laufen würde, dann solltet ihr mal beim MB Rücksprache nehmen. Denn wenn der FZA in den gesetzlich geforderten Ruhezeiten liegt, dann wird der BD anders vergütet. ;-)
[...]
Doch, ist es. Beispielhaft § 3 V 1 AVR/Caritas. Es sind 12 Stunden ausschließlich Pausen zulässig, die dann regelhaft eine Stunde beträgt.