MRC
07.04.2016, 14:18
Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand von euch wie es sich mit den Bescheiden im Falle des Nichtbestehens einer Teilprüfung, also mündlich oder schriftlich verhält? Bekommt man in irgendeiner Form einen Bescheid?
Bisher habe ich nur von anderen Prüflingen erfahren, dass sie den Bestanden-Bescheid online in ihrem Postfach haben.
Telefonisch erreicht man beim LPA niemanden….
Vielen Dank!
weiß zufällig jemand von euch wie es sich mit den Bescheiden im Falle des Nichtbestehens einer Teilprüfung, also mündlich oder schriftlich verhält? Bekommt man in irgendeiner Form einen Bescheid?
Bisher habe ich nur von anderen Prüflingen erfahren, dass sie den Bestanden-Bescheid online in ihrem Postfach haben.
Telefonisch erreicht man beim LPA niemanden….
Vielen Dank!