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Croonger
07.04.2016, 16:41
Hallo,

ich bin in Vollzeit in einer deutschen Klinik angestellt und möchte nebenbei zusätzlich (z.B. über die Notarztbörse) auf Honorarbasis Notarztdienste übernehmen. Würde dies im Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz stehen? Meines Wissens gilt dies nur für Arbeitnehmer, aber nicht für Freiberufler.

Freue mich über Eure Einschätzung!
Croonger

mainzer
07.04.2016, 16:56
Das Arbeitszeitgesetzt gilt - soweit ich weiß - tatsächlich nur für Angestellte....ich möchte aus eigener jahrelanger Erfahrung den dringenden Rat gegen das Arbeitszeitgesetz ERNST zu nehmen...schon aus eigenem Verantwortungsbewusstsein heraus.
Oder möchtest du von einem ärztlichen Kollegen in der Notaufnahme behandelt werden/im OP Narkose erhalten, der in der letzten N8 12h NEF gefahren ist und am Tag zuvor im Regelbetrieb seiner Klinik gearbeitet hat?!?!?!
Bei aller Liebe (und dem Geld) lohnt sich dies nicht!

Ansonsten ist nichts gegen Honorartätigkeit zu sagen..die Jungs der NA-Börse hauen ganz gute Angebote raus..schau's dir an.
Irgendwann wird man feststellen (und Connections haben), das man ähnlich gute Angebote auch persönlich erhält.

FirebirdUSA
07.04.2016, 23:34
Ja das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Angestellte, aber Nebentätigkeiten sind i.d.R. anzeigepflichtig und dein Arbeitgeber darf dich schon verpflichten mit deiner Nebentätigkeit das Arbeitszeitgesetz einzuhalten.

Croonger
08.04.2016, 18:09
Das ist mein Problem: Mein Arbeitgeber würde mir die Nebentätigkeit als Notarzt verbieten, da ich 48h/Woche in der Klinik arbeite. Aber ich denke dass ist meine persönliche Sache, wenn ich am WE Notarzt fahre oder nicht, solange meine Kliniktätigkeit darunter nicht leidet und ich ausgeschlafen zur Arbeit komme. Wie seht ihr das?

Miss
08.04.2016, 18:20
Hast Du wirklich einen Vertrag über 48h/Woche? oder ist das Deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit?

Nebentätigkeit ist in der Tat zustimmungspflichtig, aber eigentlich kann der Arbeitgeber die Zustimmung nicht verweigern -er wird auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz hinweisen, aber da kann man ja auch drauf achten.
Und man hat ja schon mal freie Tage, an denen man fahren kann, wenn man möchte...

anignu
08.04.2016, 18:28
Mein Arbeitgeber würde mir die Nebentätigkeit als Notarzt verbieten, da ich 48h/Woche in der Klinik arbeite.
Aber mit einem Opt-out wären sie vermutlich einverstanden, oder?

Ich würds einfach mal beantragen. Mehr als "nein" sagen können sie nicht. Und wenn sie nein sagen, dann lässt du dich halt juristisch beraten beim Marburger Bund wenn du trotzdem fahren willst und knallst denen ihr Nein sowas von um die Ohren...

Rein rechtlich bist du meiner Meinung nach auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das Arbeitszeitgesetz ist für freiberufliche Notarzttätigkeit nicht zuständig. Du kannst soviel fahren wie du willst.

Sebastian1
08.04.2016, 20:20
Die Zustimmungspflicht ist abgeschafft. Es gibt nur eine Anzeigepflicht deinerseits.
An das Arbeitszeitgesetz bist du als Freiberufler nicht gebunden, als Angestellter schon. Heisst - es wäre zB statthaft, nach einem Klinikdienst als Freiberufler direkt eine Schicht als NA zu fahren. Umgekehrt musst du aber nach einer Schicht als freiberuflicher NA deine Ruhezeiten bis zum Antritt des Klinikdienstes einhalten. Solange das gewährleistet ist, ist das - abgesehen von der Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber - dein Privatvergnügen.

Achtung: Du brauchst eine Berufshaftpflicht und private Mitgliedschaft/Versicherung in der BG!

Mano
08.04.2016, 20:34
Ich hatte vor einiger Zeit wegen einer ähnlichen Frage Kontakt mit dem Marburger Bund. Ich wollte für zwei Woche im Urlaub (unentgeltlich!) als Arzt ehrenamtlich arbeiten. Aussage damals war, dass der Arbeitgeber mir das durchaus untersagen könne, da der Urlaub zur Erholung diene und dies durch eine Nebentätigkeit gefährdet sei. :-???

WackenDoc
08.04.2016, 21:19
Ehrenamt ist aber nochmal was ganz anderes. Was ich ohne Bezahlung mache, geht eigentlich keinen was an.
Wie das mit Nebentätigkeit im Urlaub ist, müsste man mal nen Arbeitsrechtler fragen.

Muriel
08.04.2016, 23:46
Mir hat damals bei Vertragsunterzeichnung die Personaltante der Klinik sogar gesagt, im Prinzip könne der Arbeitgeber mir untersagen, in meinem Urlaub so was wie Rucksacktouren durch den Dschungel als Touri zu unternehmen, da dann davon auszugehen sei, dass der Urlaub so nicht meiner Erholung diene und ich damit nicht fit genug für die Arbeit wäre nach selbigem.

DrSkywalker
09.04.2016, 08:18
Mir hat damals bei Vertragsunterzeichnung die Personaltante der Klinik sogar gesagt, im Prinzip könne der Arbeitgeber mir untersagen, in meinem Urlaub so was wie Rucksacktouren durch den Dschungel als Touri zu unternehmen, da dann davon auszugehen sei, dass der Urlaub so nicht meiner Erholung diene und ich damit nicht fit genug für die Arbeit wäre nach selbigem.

Sehr qualifizierte Aussage der Personaltante... Ich lasse mir von meinen Angestellten auch schriftlich zusichern, dass sie spätestens um 23 Uhr im Bett sind und nicht häufiger als 2 x täglich Geschlechtsverkehr pro Tag haben....könnte sich alles auf die Arbeitsleistung auswirken.

Miss
09.04.2016, 11:36
Die Zustimmungspflicht ist abgeschafft. Es gibt nur eine Anzeigepflicht deinerseits.
An das Arbeitszeitgesetz bist du als Freiberufler nicht gebunden, als Angestellter schon. Heisst - es wäre zB statthaft, nach einem Klinikdienst als Freiberufler direkt eine Schicht als NA zu fahren. Umgekehrt musst du aber nach einer Schicht als freiberuflicher NA deine Ruhezeiten bis zum Antritt des Klinikdienstes einhalten. Solange das gewährleistet ist, ist das - abgesehen von der Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber - dein Privatvergnügen.

Achtung: Du brauchst eine Berufshaftpflicht und private Mitgliedschaft/Versicherung in der BG!
Gut zu wissen, daß man nur noch eine Anzeigepflicht hat...dann könnte ich ja auch wirklich mal woanders Narkose machen, einfach interessehalber.

Aber wieso braucht man eine BG-Zugehörigkeit? Vorgeschrieben ist das nicht m.E. nach :-nix

Ansonsten natürlich einfach süß, was die Personalabteilung manchmal so von sich gibt. Ist die Frage, ob so was im Zweifelsfall Bestand hätte. Vielleicht ist für den ein oder anderen Urlaub im Dschungel zwingend für mentale Erholung :-nix Ausfallen kann man sich auch bei banalen, eigentlich ungefährlichen Freizeitaktivitäten :-meinung

Ein Kollege von mir fing auch neulich an, man solle den Leuten das Skifahren und Snowboarden untersagen bzw. man sollte das ja schon von sich aus aufgeben, den Kollegen zuliebe, weil die ja kompensieren müßten, wenn man ausfiele... Ist klar!

(sorry fürs Abschweifen!)

WackenDoc
09.04.2016, 11:54
Mitgliedschaft in der BG ist nicht vorgeschrieben, macht aber durchaus Sinn. Die Konditionen sind ganz gut, keine Gesundheitsprüfung, die monatliche Zahlung ergibt sich aus dem Risiko (da sind aber alle Ärzte gleich) und der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist monatlich kündbar.

Berufshaftpflicht hängt vom Auftraggeber ab. Viele Auftraggeber die über die Börse ausschreiben, haben aber keine für ihre Notärzte. Fährt man nur gelegentlich reicht eine günstige Restrisikoversicherung für Ärzte.

Achso- und wenn es irgendwie geht, keinen Befreiungsantrag bei der DRV stellen und auf jeden Fall das Clrearingverfahren vermeiden.

Miss
09.04.2016, 12:03
Für Nebentätigkeit braucht man das ja auch gar nicht extra. Bzw. DRV-Befreiung stellt man ja als Ärztekammermitglied schon anfangs...

Berufshaftpflicht ist in jedem Fall ein Muss :-meinung

Sebastian1
09.04.2016, 12:15
Die DRV-Geschichte ist reichlich kompliziert, frag mal Wacken oder Brutus....

WackenDoc
09.04.2016, 12:32
Ich hab ne neue Info: Die generellen DRV-Befreiungen waren bis 2011 gültig. Wer jetzt einen Befreiungsantrag stellen muss, muss dies für jedes Arbeitsverhältnis einzeln stellen.

Miss
09.04.2016, 12:38
Aber betrifft halt v.a. hauptberuflich fahrende Notärzte.

WackenDoc
09.04.2016, 12:57
Eigentlich nicht. Es betrifft die hauptberuflichen eher, weil es halt auffällt, wenn gar keine Befreiung da ist.

Feuerblick
09.04.2016, 13:01
Ich hab ne neue Info: Die generellen DRV-Befreiungen waren bis 2011 gültig. Wer jetzt einen Befreiungsantrag stellen muss, muss dies für jedes Arbeitsverhältnis einzeln stellen.Das ist doch gar nicht neu?

Brutus
09.04.2016, 17:47
Eigentlich nicht. Es betrifft die hauptberuflichen eher, weil es halt auffällt, wenn gar keine Befreiung da ist.
Wobei das eigentlich nicht richtig ist. Es fällt halt solange nicht auf, bis irgendwann in dem Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet. Und dann wird halt bei allen geguckt, gibt es eine Befreiung oder nicht. Und wenn da viele Honorarhuren beschäftigt waren, dann prüft man halt ein bißchen genauer. Dabei fallen aber Haupberufliche genauso wie Teilzeitler auf.