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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag1 A41/B12 Schwerbehinderung



drb37
12.04.2016, 18:21
Ist bei der Frage denn überhaupt eine Antwort richtig?

Die Lösung A, die laut Statistik von den meisten Teilnehmern genommen wurde,
kommt eigentlich nicht in Frage, denn der GdB ist nicht in % sondern Einheitslos.

roxolana
12.04.2016, 18:29
Das stimmt. Allerdings ist die Antwort noch die "richtigeste". Man könnte natürlich anfechten...

therese_k
12.04.2016, 18:31
sollte man wohl tun, denn wegen den blöden % habe ich nicht A genommen. boah, auf anfechten hab ich ja nicht so Bock. wie geht man denn da vor? :-oopss

Unregistriert
12.04.2016, 18:49
Ja, deswegen hab ich auch nicht A genommen!...

Jalaila
12.04.2016, 19:11
"GdB und GdS werden in 10er-Graden von 20 bis maximal 100 angegeben. "
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html

Das ist also mit % gleichzusetzen und ich denke, ein Anfechten wird da nichts bringen.

Unregistriert
12.04.2016, 19:21
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest. Beantragt eine erwerbstätige Person die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2), gelten die in § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4 sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 genannten Fristen sowie § 60 Abs. 1 des Ersten Buches entsprechend. Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung ist entsprechend anzuwenden, soweit nicht das Zehnte Buch Anwendung findet. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Durch Landesrecht kann die Zuständigkeit abweichend von Satz 1 geregelt werden.

Das ist ja eben nicht mit % gleichzusetzen. Nur weil sich 20-100 so anhört wie 20%-100% ist es doch nicht identisch.

yolos
12.04.2016, 19:22
In 10er Graden ist genau NICHT mit Prozent gleichzusetzen, wird nur oft fälschlicherweise in Prozent getan. Allerdings steht in der Frage, welche Antwort am ehesten zutrifft und da wüsste ich nicht, welche Antwort da mehr zutreffen sollte. IMPP weiß schon sich abzusichern... Anfechten bringt nichts.

drb37
12.04.2016, 19:23
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest. Beantragt eine erwerbstätige Person die Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2), gelten die in § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4 sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 genannten Fristen sowie § 60 Abs. 1 des Ersten Buches entsprechend. Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung ist entsprechend anzuwenden, soweit nicht das Zehnte Buch Anwendung findet. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Durch Landesrecht kann die Zuständigkeit abweichend von Satz 1 geregelt werden.

Das ist ja eben nicht mit % gleichzusetzen. Nur weil sich 20-100 und 20%-100% ähnlich sind, sind sie doch nicht identisch.

drb37
12.04.2016, 19:25
aber Yolos hat schon recht... das mit dem "am ehesten" ist vermutlich die Absicherung des IMPP, falls sie Fragen falsch stellen.
Wenn da stehen würde "trifft zu", dann wäre keine Antwort richtig.

Vielleicht kann sich ja mal ein Admin oder Dozent zu der Sache hier äußern?

therese_k
12.04.2016, 19:29
ist es nicht anfechtbar, wenn das IMPP in den Antworten einfach falsche Sachverhalte präsentiert? Ich weiß noch, dass es bei Amboss extra mal in nem Kommentar stand - der GdB wird nicht in Prozent angegeben! Das heißt, es ist einfach falsch und jemand vom IMPP war zu faul, richtig nachzugucken oder hat nicht nachgedacht. Zu sagen, dass es trotzdem die "richtigste" Antwort gewesen ist, finde ich nicht sinnvoll. Bei uns in den Uni Klausuren wurden sogar oft Antworten präsentiert mit GdB in Prozent und GdB ohne Prozent - also da wurde ganz spitzfindig darauf geachtet. Ich weiß, das hat keine Konsequenz fürs IMPP, aber GdB in Prozent ist schlichtweg falsch.

Feuerblick
12.04.2016, 19:42
GdB in Prozent ist einfach falsch - nicht mehr, nicht weniger. Wenn es keine "richtigere" Antwort gab, die in Frage kam, dann wäre das Ganze durchaus anfechtbar.

therese_k
12.04.2016, 19:59
:-top sollte ich jetzt darauf hoffen, dass jemand super engagiertes die Frage anficht oder sollte ich das tun?! :-oopss

Feuerblick
12.04.2016, 20:32
Besser man tut es selbst...