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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel von der PKV in die GKV



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Organspende
19.04.2016, 06:46
Mitte des Jahres werde ich meine erste Stelle als Assistenzarzt antreten. Seit dem Studium bin bei einer private Krankenversicherung versichert und überlege mir gerade zurück in die GKV zu wechseln.
Dies ist wohl möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4687,50 Euro monatlich nicht überschritten wird. Wird die Vergütung durch Dienste und Pool-Beteiligung mit einbezogen in die 4687,50 Euro? Eine andere Möglichkeit wäre, sich nach dem Studium arbeitslos zu melden. Sind ein Monat Arbeitslosigkeit ausreichend, oder gibt es dort auch irgendwelche Fristen? Ist von euch schon jemand erfolgreich zurückgewechselt in die GKV?

Jule-Aline
19.04.2016, 08:41
Mitte des Jahres werde ich meine erste Stelle als Assistenzarzt antreten. Seit dem Studium bin bei einer private Krankenversicherung versichert und überlege mir gerade zurück in die GKV zu wechseln.
Dies ist wohl möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4687,50 Euro monatlich nicht überschritten wird. Wird die Vergütung durch Dienste und Pool-Beteiligung mit einbezogen in die 4687,50 Euro?


Ja,wird sie.

Eine andere Möglichkeit wäre, sich nach dem Studium arbeitslos zu melden. Sind ein Monat Arbeitslosigkeit ausreichend, oder gibt es dort auch irgendwelche Fristen? Ist von euch schon jemand erfolgreich zurückgewechselt in die GKV?

1 Tag arbeitslos reicht schon aus.
Warum willst du wechseln?Einfach so,interessehalber.

FirebirdUSA
19.04.2016, 08:45
Wenn du die Jahresobergrenze nicht erfüllst wechselst du zwangsweise in die GKV

Solara
19.04.2016, 08:54
Ja, hier, erfolgreich nach dem Studium zurückgewechselt. Und auch da geblieben.

Organspende
19.04.2016, 09:15
Das mit der Jahresobergrenze ist mir bewusst. Da ich allerdings in an einem Uniklinik beginne werde ich durch die Dienste über den 4687,50 monatlich sein. Daher die Frage ob die Dienste mit in die Gehaltsgrenze einfließen. So wie ich das sehe ist es am einfachsten sich vorübergehend arbeitslos zu melden.
Mich stört die Beitragsentwicklung in der PKV. Wie es sich weiterentwickelt ist nicht absehbar. Vermutlich würde ich mit der PKV günstiger fahren, bevorzuge allerdings eine Versicherung nach dem Solidaritätsprinzip.

Solara
19.04.2016, 09:17
Du machst doch nicht von Anfang an Dienste? Zudem bekommst die Dienste in der Regel erst einige Monate später ausbezahlt. Und mit Grundverdienst bist du auch an der Uni unter der Grenze.

Organspende
19.04.2016, 09:26
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für 2016 bei 4687,50 Euro im Monat oder 56200 Euro für da ganze Jahr. Mit 12 Monatsgehälter würde ich ein ganzes Stück unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Frage ist ob das 13. Gehalt, Dienste, eventuelle Pool-Beteiligung mit hinzugerechnet werden. Falls ja, werde ich definitiv über die 56200 Euro kommen.

Strodti
19.04.2016, 10:20
Aber dein erstes Gehalt wird ja ohne Zulagen und Co sein, da diese i.d.R. erst 2-3 Monate später überwiesen werden. Also dein erstes Gehalt wird das "nackte" Bruttogehalt sein, daher unterhalb der Betragsbemessungsgrenze. Du mußt also (erstmal) in die GKV.

Organspende
19.04.2016, 10:27
Das heißt ich schicke meinen ersten Gehaltszettel persönlich an die PKV und suche mir parallel eine gesetzliche Krankenversicherung und bin dann der 1. Monat noch in der PKV? Oder regelt die Personalabteilung des Krankenhauses alles weitere?

Solara
19.04.2016, 10:43
Du suchst dir eine GKV aus und meldest dich da an.

FirebirdUSA
19.04.2016, 13:21
In der Regel frägt dich die Verwaltung in welcher GKV du versichert bist. PKV kündigen musst du selber

Nico85
19.04.2016, 13:58
Kann man sofort mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in die GVK eintreten oder erst, wenn man mit der ersten Lohnabrechnung bewiesen hat, dass man unter der Grenze bleibt?

Feuerengelchen
19.04.2016, 14:43
Man kann sich von der Lohnbuchhaltung eine Berechnung des voraussichtlichen Gehaltes für die nächsten Monate geben lassen - incl Durchschnittswerten für Dienste. Die wissen. was jemand so Tarif plus Dienste verdient nud ham das offensichtlich auch nicht zum ersten Mal ausgestellt. Da kam dann bei mir raus, dass ich frühestens nach 1 Jahr nud 4-5 Monaten die Grenze für die PKV knacken würde und damit war für mich klar dass ich GKV bin/bleibe (auch weil meine zukünftigen Kinder bei mir versichert werden sollen, da Partner PKV). Ich kam allerdings aus dem Ausland zurück, musste sowieso eine neue Krankenversicherung nehmen.

Ansonsten: Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der GKV angeben, dann greift die Versicherung ab diesem Stichtag.

Nico85
19.04.2016, 14:51
Besten Dank für die Info :)

Brutus
19.04.2016, 15:47
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für 2016 bei 4687,50 Euro im Monat oder 56200 Euro für da ganze Jahr. Mit 12 Monatsgehälter würde ich ein ganzes Stück unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Frage ist ob das 13. Gehalt, Dienste, eventuelle Pool-Beteiligung mit hinzugerechnet werden. Falls ja, werde ich definitiv über die 56200 Euro kommen.
Also, da sind so ein paar Sachen, die irgendwie nicht stimmen:
13. Monatsgehalt? Welche Uniklinik, wo muss ich mich bewerben? Das 13. Monatsgehalt wurde vor einer langen Zeit gestrichen und in die Monatsbezüge eingearbeitet. Also vergiß es!
Pool-Beteiligung? LOOOOOOOL! Ich habe als Uniassistent damals exakt nullkommanix gekriegt. Ja ich weiß, dass Dir das im Prinzip zusteht. Aber ob Du wirklich was vom Kuchen abkriegst, sei mal dahingestellt. Und als kleinster Assistent kannst Du da keine großen Blumensträuße gewinnen.
Dienste? Als Anfänger? Guter Witz. Aber selbst wenn: Rechnen wir mal Spasseshalber mit meinem Dienstsystem: dann bekommst Du in der Woche nicht ganz EINE Stunde vergütet. Gut, der Rufdienst bekommt mehr und am Wochenende halt auch. Aber ob Du damit über die Beitragsbemessungsgrenze kommst.... ;-)
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29807

Organspende
19.04.2016, 17:29
Freut mich wenn dich mein Beitrag erheitert. Wie du unschwer merkst stehe ich vor dem Antritt der ersten Stelle und habe was Dienste, Gehalt, ... angeht noch keine Ahnung. Daher die Frage hier, ob ich mich ggfs. arbeitslos melden muss vor Arbeitsbeginn, oder ob man definitiv die Jahresgrenze nicht erreicht. ;-)

Solara
19.04.2016, 18:50
Nachdem dir das nun mehrfach beantwortet worden ist: melde dich bei der GKV deiner Wahl an, teile das der PKV mit. Die Kasse teilt dir mit, falls du über die Beitragsbemessungsgrenze kommen solltest und fragt dich dann, ob du freiwillig in der GKV bleiben willst oder in die PKV wechseln möchtest.

FirebirdUSA
19.04.2016, 19:30
Mach es doch viel einfacher und rufe deinen zukünftigen Arbeitgeber an. Die Verwaltung dort wird dir die Frage am einfachsten beantworten können was sie den Sozialkassen melden.

CYP21B
19.04.2016, 21:03
Also, da sind so ein paar Sachen, die irgendwie nicht stimmen:
13. Monatsgehalt? Welche Uniklinik, wo muss ich mich bewerben? Das 13. Monatsgehalt wurde vor einer langen Zeit gestrichen und in die Monatsbezüge eingearbeitet. Also vergiß es!
Pool-Beteiligung? LOOOOOOOL! Ich habe als Uniassistent damals exakt nullkommanix gekriegt. Ja ich weiß, dass Dir das im Prinzip zusteht. Aber ob Du wirklich was vom Kuchen abkriegst, sei mal dahingestellt. Und als kleinster Assistent kannst Du da keine großen Blumensträuße gewinnen.
Dienste? Als Anfänger? Guter Witz. Aber selbst wenn: Rechnen wir mal Spasseshalber mit meinem Dienstsystem: dann bekommst Du in der Woche nicht ganz EINE Stunde vergütet. Gut, der Rufdienst bekommt mehr und am Wochenende halt auch. Aber ob Du damit über die Beitragsbemessungsgrenze kommst.... ;-)
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29807

Ganz so unrealistisch finde ich die Frage jetzt nicht. Bei mir wars noch nicht mal Uni und damit entsprechend niedrigeres Grundgehalt. Direkt ab dem ersten Monat bezahlte Huckepack/Mittlaufdienste gemacht. Auszahlung der Dienste im Folgemonat. Und ab da wäre ich rechnerisch über der Grenze gewesen wenn man den Monatsschnitt nimmt. Wenn man nahtlos in der PKW hätte bleiben wollen hätte man da sicherlich was drehen können.

Solara
19.04.2016, 21:28
Ganz so unrealistisch finde ich die Frage jetzt nicht. Bei mir wars noch nicht mal Uni und damit entsprechend niedrigeres Grundgehalt. Direkt ab dem ersten Monat bezahlte Huckepack/Mittlaufdienste gemacht. Auszahlung der Dienste im Folgemonat. Und ab da wäre ich rechnerisch über der Grenze gewesen wenn man den Monatsschnitt nimmt. Wenn man nahtlos in der PKW hätte bleiben wollen hätte man da sicherlich was drehen können.
Aber es geht darum eben nicht in der PKV zu bleiben.