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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Stelle - Wechsel Ärztekammer/Rentenversicherung?



Dr-Pizza
23.04.2016, 17:01
Hallo Forum! Ich wechsel demnächst meine Arbeitsstelle. Mein neuer Arbeitgeber meinte, dass ich auch die Rentenversicherung wechseln muss. Bislang bin ich bei der Ärztekammer Nordrhein, dann soll ich zu Westfalen-Lippe wechseln. Muss das sein? Kann ich nicht in der jetzigen Kammer und Versorgung bleiben? Meine neue Stelle ist ca. 35 km von meiner jetztigen Arbeitsstelle entfernt. Hat jemand Ahnung von der Materie? Danke für den Input :)

WackenDoc
23.04.2016, 17:08
Du musst dich in dem Bereich anmelden, wo du arbeitest. Wenn der neue Arbeitgeber in einem anderen ÄK-Bereich ist, musst du dich ummelden. Außerdem musst du schauen, ob auch das Versorgungswerk getrennt ist. UND du musst einen neuen Befreiungsantrag bei der DRV stellen.

Shizr
23.04.2016, 23:05
Kann ich nicht in der jetzigen Kammer und Versorgung bleiben?
Wenn dein neuer Arbeitgeber in einem anderen Kammerbereich liegt, dann nein.

Und mit der Ärztekammer wechselst du auch zwangsläufig das Versorgungswerk. (Man kann die Beiträge allerdings unter gewissen Voraussetzungen überleiten lassen.)


Was WackenDoc schreibt, ist extrem wichtig: Nicht den neuerlichen Befreiungsantrag vergessen!

Dr-Pizza
24.04.2016, 10:18
Ich hab es befürchtet...ich ruf da Montag mal an und frag, was der Wechsel so alles mit sich bringt. Danke für die Infos :)

Feuerblick
24.04.2016, 11:54
Mehr als das Erwähnte bringt der Wechsel nicht mit sich. Geht alles relativ unbürokratisch (bis auf die DRV-Befreiung...die ist per se bürokratisch) bei den meisten per E-Mail oder per Formular auf der Homepage. Einfach melden, dass man wechselt und man bekommt die notwendigen Unterlagen zugeschickt.

WackenDoc
24.04.2016, 12:56
Achso- ja. Wenn die aktuellen Beiträge unter 72? Monate liegen, dann kann ma sie mitnehmen. Das Formular gibt es vom jeweilige Versorgungswerk. Das ist total einfach.
Bei der ÄK muss man sich meist auch nicht wieder komplett neu anmelden. Die Akte wird einfach weitergeleitet.

hebdo
24.04.2016, 19:22
ich glaube es sind 96 Monate und man darf beim Wechsel nicht älter als 50 Jahre sein.

rvq64
25.04.2016, 11:45
Kleine Frage zum Mitnehmen von Beiträgen:
Wenn man die Beitrage nicht mitnimmt, zB weil man die Fristen überschritten hat- dann bekommt man am Ende das gleiche Geld, nur eben von mehreren Versorgungswerken aufgeteilt? Oder gibt es da noch eine andere Auswirkung?

FirebirdUSA
25.04.2016, 19:04
Das gleiche Geld vermutlich nicht, da die unterschiedlichen Versorgungswerke die Rente nicht einheitlich berechnen.

Dr-Pizza
27.04.2016, 21:58
Also ich hab immer noch nicht angerufen :-peng Aber mir kommt das schon ein bisschen komisch vor, dass man dann im Alter von verschiedenen Versorgungswerken Teilbeträge überwiesen bekommt. Irgendwie ätzend...