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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenbeschäftigt - Hat der Arbeitgeber ein Verbotsrecht?



Memeo
25.04.2016, 18:13
Hallo zusammen!

Ich bin Vollzeit nach TV-L an einer Universitätsklinik beschäftigt (und hier wird das Arbeitszeitgesetzt nicht eingehalten! :-D)

Ich würde mir nun gerne am Wochenende oder an dienstfreien Tagen wie bspw. gesetzlichen Feiertagen etwas dazu verdienen und habe da ein ganz gutes Angebot einer Honorarztagentur, allerdings im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass mich die Honorarztagentur sozusagen anstellt (Steuerklasse IV :-heul ) und netto bezahlt.

Formal handelt es sich somit also um eine Nebentätigkeit, die ich dem Arbeitgeber auch gemeldet habe. Hat jemand mit solch einer Situation Erfahrung und kann mir jemand Auskunft darüber geben, in wie fern mir meine Klinik diese Tätigkeit untersagen könnte, bzw. was Gründe hierfür wären? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür viel Handhabe gibt, oder?

Und mal ganz frech: Gibt es für die Klinik oder den Arbeitgeber irgendeine Möglichkeit überhaupt herauszufinden, ob ich einer Nebenbeschäftigung nachgehe? (Dass das nicht sauber wäre, ist mir klar)

Danke für Eure antworten

FirebirdUSA
25.04.2016, 19:00
Wenn der Arbeitgeber begründeten Verdacht hat, dass deine Nebentätigkeit zu einer Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung führt (z.B. jedes Wochenende ) darf er es dir verbieten. Im Zweifel kannst du natürlich ein Verbot auf seine Verhältnismäßigkeit prüfen lassen. Da beides angestellte Tätigkeiten sind musst du außerdem das Arbeitszeitgesetz auch einhalten wenn beide Beschäftigungen gemeinsam beurteilt werden.
Nicht anzeigen einer Zweitbeschäftigung ist eine Grund für eine fristlose Kündigung.

SuperSonic
25.04.2016, 20:08
Ich würde mir nun gerne am Wochenende oder an dienstfreien Tagen wie bspw. gesetzlichen Feiertagen etwas dazu verdienen und habe da ein ganz gutes Angebot einer Honorarztagentur, allerdings im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass mich die Honorarztagentur sozusagen anstellt (Steuerklasse IV :-heul ) und netto bezahlt.
Du meintest wahrscheinlich Steuerklasse VI. Was soll "netto bezahlt" heißen?

Memeo
25.04.2016, 20:55
Genau, ich meinte Steuerklasse VI. Tippfehler...

Und die Frage war, ob es für den "Hauptarbeitgeber" eine Möglichkeit gibt herauszufinden, ob ich einer Nebentätigkeit nachgehe. Nicht, ob er mir dann kündigt...

Evil
25.04.2016, 21:05
Hm, Du willst wissen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand aus Deiner Uniklinik-Verwaltung mitbekommt, wie Du in der Nachbarschaft Honorardienste machst? Tja, das kann wohl keiner so genau sagen, die Frage ist eher, ob Du Zocker genug bist, um das zu riskieren...

Brutus
26.04.2016, 11:27
Naja, doof ist halt, wenn Du als Notarzt Dein eigenes Haus anfährst, oder jemand aus Deinem Haus als Patient bei dem Auftraggeber vor Dir steht. ;-)

FirebirdUSA
27.04.2016, 12:15
Oder du dich bei einem Einsatz verletzt und plötzlich zu BGlichen Reha gehen musst obwohl du doch gar keinen Arbeitsunfall bei deiner "eigentlichen" Arbeit hattest...

Ex-PJ
27.04.2016, 17:53
Bescheidene Frage:
Warum denkt keiner daran, daß Zweit- oder Nebentätigkeit auch über den Rentenversicherer oder die Krankenkasse auffallen kann?!

Kandra
27.04.2016, 19:09
Oder auch ganz einfach durch unbedachte Äußerungen der Sanis, die einen dann ggfs in der Notaufnahme antreffen und fragen wann man sich denn mal wieder auf der Straße begegnet.

PsychoFan
29.04.2016, 19:13
Dass das Arbeitszeitgesetz in Deiner Uniklinik nicht eingehalten wird, finde ich gar nicht lustig. Wenn es solche Kolleginnen und Kollegen wie Du nicht gäbe, die das mitmachen, wären die Arbeitsbedingungen besser.

Wieso bist Du mit Steuerklasse VI so unzufrieden? Wenn Du eine Steuererklärung abgibst, ist sie doch gar nicht ungünstiger.

Ob die Klinik die Nebentätigkeit untersagen darf oder nicht steht in Deinem Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag. Wenn ja, findest Du dort auch die Gründe.

Ob der AG herausfinden kann, ob Du einer Nebentätigkeit nachgehst? Um die Frage zu beantworten, müssten wir wissen, welche formalen und informalen Beziehungen zwischen beiden AG und dem Einsatzort bestehen.

Auf jeden Fall solltest Du aber genauestens die Versicherungsbedingen beider Haftpflichtversicherungen durchlesen.

Und unabhängig von der Nebentätigkeit, sich ein bisschen belesen über fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Auch in Unikliniken passieren Zwischenfälle. Gut ist es dann zu wissen, was man sagen sollte, und was lieber unausgesprochen bleiben sollte.