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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu BV/Teilzeit/WB-Anerkennung



Fr.Pelz
07.05.2016, 19:29
Hallo,
im Gespräch mit einer Kollegin kamen folgende Fragen auf:
1. Für die WB zählen ja nur 6-Monats-Abschnitte. Was ist mit einem BV wegen Schwangerschaft (individuelles BV), das z.B nach 2 oder 4 Monaten eines Abschnitts kommt? Man darf ja wegen Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, können da auch kürzere Abschnitte zählen?

2. Wie verlängert sich so ein 6-Monats-Abschnitt wenn man zb 80% arbeitet?

3. Muss man zur FA-Anerkennung der ÄK die Zeiten durch Verträge belegen? Wenn man zb am 3 eines Monats angefangen hat und dann FAST 6 Monate später zum 1. eines Monats aufhört und der AG einem 6 Monate bescheinigt, reicht das dann?

4. Was ist wenn man nicht wusste/vergessen hat, die TZ bei der ÄK zu beantragen, können die das noch rückwirkend genehmigen?

Danke schon mal!

Feuerblick
07.05.2016, 20:12
Das mit den 6-Monats-Abschnitten gilt nur, wenn du die Stelle wechselst, d.h. immer der erste Abschnitt bei einem neuen Arbeitgeber muss 6 Monate betragen (Ausnahmen gibts glaub ich bei Allgemeinmed). Ansonsten gelten auch 7, 9 etc Monate... Insofern bist du also aus dem Schneider, sobald du sechs Monate überschritten hast. Wie das aber vorher ist...keine Ahnung.
Was das Bescheinigen angeht: Die LÄK Hessen möchte ALLE Verträge vorgelegt bekommen, um Zeiten zu sehen und um zu sehen, ob Vollzeit oder Teilzeit. Eine reine Bescheinigung wäre hier zumindest nicht ausreichend. Ob andere auch so pingelig sind, weiß ich nicht.

Solara
07.05.2016, 20:42
Hier muss man keine Verträge vorlegen. Dafür gibt es ja das Weiterbildungszeugnis und die Bestätigung des jeweiligen Weiterbilders, wielange wo welche Abschnitte in VZ/TZ absolviert wurden.

Espressa
07.05.2016, 20:43
Man braucht mindestens 6 Monate Vollzeit - bei TZ entsprechend länger, bei 80% sind es ca 8 Monate - keine Ahnung wie genau die da rechnen.
BV stört nicht, man kann ja hinterher noch Zeiten erarbeiten an der selben Stelle und das dann addieren.
Ich glaube ich musste in RLP keine Verträge vorlegen, eine Anerkennung für Teilzeit war aber zwingend erforderlich. Ob die das nachträglich machen wird sicher auch eher individuell sein, würde ich jedenfalls noch machen, besser als die selber draufkommen lassen wenn man dann mit den bescheinigten Zeiten da ankommt.

vanilleeis
07.05.2016, 20:47
Espressa, das ist nicht korrekt. Die 6 Monate Mindest-WB-Zeit gelten auch bei Teilzeit, zumindest in Berlin, das hab ich sogar schriftlich :-)
Und wenn durch BV etc die 6 Monate nicht eingehalten werden (können), dann hat man Pech gehabt.

Fr.Pelz
07.05.2016, 20:54
Aber wenn man auf jeden Fall 6 Monate voll hat und dann erst ca 4 Monate später ins BV geht, werden einem die 4 Monate anerkannt? Das wäre schon mal sehr gut.

vanilleeis
07.05.2016, 20:57
Also 10 Monate bei einem AG gearbeitet insgesamt? Klar, warum nicht? Oder mißverstehe ich Dich?

Jule-Aline
08.05.2016, 07:47
Aber wenn man auf jeden Fall 6 Monate voll hat und dann erst ca 4 Monate später ins BV geht, werden einem die 4 Monate anerkannt? Das wäre schon mal sehr gut.

In Hessen wird das so anerkannt.Ansonsten gilt : alleArbeitsverträge vorlegen.Sogar wenn man eine Zusatzbezeichnung beantragt

Feuerblick
08.05.2016, 07:59
Aber wenn man auf jeden Fall 6 Monate voll hat und dann erst ca 4 Monate später ins BV geht, werden einem die 4 Monate anerkannt? Das wäre schon mal sehr gut.
Solange du mindestens sechs Monate bei diesem Arbeitgeber und in diesem Fach warst, ist eigentlich alles gut. Ein Weiterbildungsabschnitt ist ja immer die Zeit, die du eben bei einem Arbeitgeber verbringst. Und diese Zeit muss mindestens sechs Monate betragen, damit du es als Weiterbildungsabschnitt anerkannt bekommst (mit Ausnahme Allgemeinmed., da ist einiges anders). Ob sie dann 6,8, 14 oder 20 Monate lang ist, ist total egal. Beispiel: Ich war bei einem Arbeitgeber 26 Monate, beim anderen habe ich dann den Rest abgeleistet. Alles anerkannt worden. Und Hessen ist da wirklich pingelig!

FirebirdUSA
08.05.2016, 08:14
Kann nur für BW sprechen, TZ muss hier nicht mehr beantragt werden für die WB. Alles ab 50% wird zur WB Zeit angerechnet. Arbeitsvertrag muss hier (noch) nicht vorgelegt werden. Aber du musst ja im Logbuch tabellarisch deine WB Zeit angeben und dein Weiterbilder zeichnet es ab.

SuperSonic
08.05.2016, 09:46
In Hessen wird das so anerkannt.Ansonsten gilt : alleArbeitsverträge vorlegen.Sogar wenn man eine Zusatzbezeichnung beantragt
Genauso in Niedersachsen.

klingelpütz
08.05.2016, 20:47
In Nordrhein muss man die TZ beantragen. Aber mit Augen zudrücken (erzählen sie dann wohl immer gerne ganz wichtig und genehmigen es dann doch allen) wird es auch rückwirkend anerkannt. War letztens einer Kollegin so ergangen, die nach der Elternzeit mit TZ wiederkam und nicht wusste, dass sie das hätte angeben müssen.

Fr.Pelz
10.05.2016, 20:17
Hat jetzt bei meiner Kollegin auch geklappt, danke :-)