PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Apotheken-RECHT!



Seiten : [1] 2 3 4

Lissminder
11.05.2016, 15:09
Hallo zusammen,

ich muss bald anfangen für mein 3. Examen zu lernen und da sträuben sich mir jetzt schon die Nackenhaar, wenn ich das Wort RECHT nur ausspreche.
Könnt ihr mir ein gutes Buch empfehlen?
Ich dachte mir desweiteren, dass es clever ist, wenn ich mir das AMG besorge. Kann mir jmd sagen ob und wo ich das in einer handlichen Ausgabe finde?

Sonst nehme ich natürlich auch gerne alle weiteren Tipps zu diesem Thema auf :-)

z.B.: was sind die wichtigsten Themen, welche sind eher Randgebiete, usw....

Phosphorsalzperle
24.05.2016, 14:39
Hallöchen,

gute Idee dieser Thread. Noch bin ich zwar nicht im PJ, aber vielleicht ergeben sich trotzdem schon Fragen.

Habe letztens gelesen, dass es eine besonderes BTM-Schein für Rettungsdienste gibt. Stimmt das und wie hat man sich das vorzustellen, wie ein Rezept, das die Apotheke beliefern könnte?

Shizr
24.05.2016, 17:28
Habe letztens gelesen, dass es eine besonderes BTM-Schein für Rettungsdienste gibt. Stimmt das und wie hat man sich das vorzustellen, wie ein Rezept, das die Apotheke beliefern könnte?
Nennt sich BtM-Anforderungsschein.

Wesentlicher Unterschied: BtM-Anforderungsscheine haben kein Verfallsdatum. BtM-Rezepte ja schon.

Sind primär bestimmt für Kliniken, aber werden halt auch im Rettungsdienst angewendet.


Eine ähnliche bürokratische Materialschlacht wie BtM-Rezepte. Dreiteiliges amtliches Formular, nummeriert, Dokumentation...

Für Rettungsdienste läuft es so, dass der Träger einen Arzt bestimmt, der für ihn BtM verordnen soll. Der bekommt von der Bundesopiumstelle die BtM-Anforderungsscheine, mit denen kann der Träger dann zu einer bestimmten Apotheke (das muss zwischen Apotheke und Rettungsdienst m.W. schriftlich vereinbart sein) gehen und wird über die mit seinen BtM versorgt.

Lissminder
25.05.2016, 06:50
Genau so ist es wie Shizr schreibt.

Vorher muss es eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Apotheke und dem Rettungsdienst geben. das ist ähnlich wie bei der Versorgung von Heimen.

Kommt aber wirklich nicht so häufig vor. Selber habe ich so einen Schein noch nie in der Hand gehabt.
So oft werden BTM's vom Rettungsdienst auch nicht gebraucht. denke ich mal...

Shizr
25.05.2016, 18:15
So oft werden BTM's vom Rettungsdienst auch nicht gebraucht. denke ich mal...
Ist die Frage, was deine Definition von "oft" ist.

Aber du kannst es dir nicht so vorstellen, dass die BtMs da spazieren gefahren werden, bis sie verfallen.
Die werden schon gebraucht.

Herzinfarkt, alle Arten von Verletzungen, hier und da auch mal präklinische Narkoseeinleitungen... da kommen schon einige Gelegenheiten zusammen.

Minoo
26.05.2016, 10:26
Ist die Frage, was deine Definition von "oft" ist.

Aber du kannst es dir nicht so vorstellen, dass die BtMs da spazieren gefahren werden, bis sie verfallen.
Die werden schon gebraucht.


Spazieren fahren und hier und da mal eine Pille verticken, wer doch mal ein netter Nebenverdienst :-D
Oft definieren wir wohl in Relation zur Apotheke. Je nachdem was die Apotheke für einen Kundenstamm hat bzw welche Praxis in der Nähe ist, kann man schon fast täglich mit BTM's zu tun haben.
In meiner Apotheke sind es vlt 2- 3 BTM's in der Woche.

Minoo
08.06.2016, 09:14
BtM's sind bei uns relativ selten. Merke ich immer daran, dass ich immer noch etwas unsicher mit ihnen bin.

Andererseits sind wir auch nicht traurig drum, da der Arbeitsaufwand eines BTM deutlicher über dem eines normalen Rezept liegt.
Ich hatte außerdem auch noch nie ein T-Rezept in der Hand. Würde ich gerne mal, nicht dass ich im 3. Examen dazu nichts weiß...

MineBiene
12.06.2016, 13:30
Was ist ein T Rezept?
Und inwiefern ist ein BTM aufwändiger ? Wird es nicht ganz normal behandelt wie jedes andere Rezept auch? :-???

Brutus
12.06.2016, 22:48
T = Thalidomid? Also ein Rezept für Contergan...

WhiteMountains
13.06.2016, 05:02
thalidomid, lenalidomid und pomalidomid - aktuelles formular von 2016 zu sehen hier http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/T-Rezept/T-Rezept-Muster.pdf;jsessionid=6DFACC73C28E7E60AFA355D988D1 5C74.1_cid322?__blob=publicationFile&v=4

btm rezepte sind in so fern aufwendiger als "normale" rezepte als zb die abgabe im buch eingetragen werden muss, sie nur 7 tage gültig sind und in dem zeitraum auch abgerechnet werden müssen, einige formalien auf dem dokument selber zu überprüfen sind, höchstabgabemengen zu beachten sind uä. siehe zb https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2012/05/30/btm-rezept-checkliste-hilft-retaxationen-zu-vermeiden

Lissminder
13.06.2016, 12:59
und inzwischen gibt es auch einige neue Indikationen für Thalidomid. Dazu gehören bestimmte Hauterkrankungen, Multiples Myelom und sogar auch Morbus Crohn.

An sich also ein toller Wirkstoff, solange man beachtet welches Enantiomer man verabreicht.

MineBiene
26.06.2016, 18:21
thalidomid, lenalidomid und pomalidomid - aktuelles formular von 2016 zu sehen hier http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/T-Rezept/T-Rezept-Muster.pdf;jsessionid=6DFACC73C28E7E60AFA355D988D1 5C74.1_cid322?__blob=publicationFile&v=4

btm rezepte sind in so fern aufwendiger als "normale" rezepte als zb die abgabe im buch eingetragen werden muss, sie nur 7 tage gültig sind und in dem zeitraum auch abgerechnet werden müssen, einige formalien auf dem dokument selber zu überprüfen sind, höchstabgabemengen zu beachten sind uä. siehe zb https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2012/05/30/btm-rezept-checkliste-hilft-retaxationen-zu-vermeiden

ahhh alles klar, jetzt hab ich den Unterschied auch verstanden. Das muss man das spätestens zu letzten Examen gut drauf haben. und falls sowas mal im PJ kommt, weiß ich zumindest grob Bescheid.

Phosphorsalzperle
29.06.2016, 16:37
gilt die ausführliche Dokumentation nur für BTM Rezepte?

Ich meine, dass es auch für Bluttransfusionen und Sera gilt. Leider weiß ich nicht, auf welcher Art von Rezept diese zu verordnen sind?
Gibt es dafür auch ein besonderes Rezept?

Und noch eine zweite Frage schwirrt mir im Kopf: Muss auf einer Rezeptur die Laufzeit oder Aufbrauchfrist oder beides angegeben werden?

Brutus
29.06.2016, 18:21
An sich also ein toller Wirkstoff, solange man beachtet welches Enantiomer man verabreicht.
Und da willst Du Dich drauf verlassen? :-nix
Ich würde den Satz anders formulieren: An sich ein (guter) Wirkstoff, solange man die Vorschriften beachtet und eine sichere Kontrazeption zur Auflage macht!


gilt die ausführliche Dokumentation nur für BTM Rezepte?
Siehe oben: Btm-Rezepte, T-Rezepte.


Ich meine, dass es auch für Bluttransfusionen und Sera gilt. Leider weiß ich nicht, auf welcher Art von Rezept diese zu verordnen sind?
Gibt es dafür auch ein besonderes Rezept?
Seit wann gehen denn Bluttransfusionen über die Apotheken? Transfusionen regelt das Transfusionsgesetz. Da kann man nachlesen, wie das abzulaufen hat... (Blutspendedienste, Blutbanken, Labor, Versand, Transfusion, Nachbehandlung...)


Und noch eine zweite Frage schwirrt mir im Kopf: Muss auf einer Rezeptur die Laufzeit oder Aufbrauchfrist oder beides angegeben werden?
M.W.n. nicht. Zumindest habe ich nie etwas in der Richtung drauf geschrieben. Was meinst Du denn? Dass der Patient das Zeug nur 5 Tage nehmen soll? Dass das Zeug nach Anbruch nur 6 Wochen benutzt werden soll? Neee, sowas kommt da nicht drauf...

WhiteMountains
29.06.2016, 19:00
was meinst du jetzt? das rezept mit der rezeptur oder das fertige rezepturarzneimittel?
letzteres muss durchaus ua mit verwendbarkeitsfrist (wenn nötig mit genauem datum oder auch sowas wie "innert 6 wochen nach anbruch") versehen werden.
und mit Hinweisen zur Lagerung, falls erforderlich.
siehe apbetro, den paragraphen hab ich jetzt net mehr im kopf, müsst ich googlen, ist ja doch schon ein paar tage her. müsste aber ziemlich am anfang stehen.

WhiteMountains
29.06.2016, 19:11
ah ok da gabs seit 1996 "überraschung" ;) änderungen: http://www.buzer.de/gesetz/6316/a87690.htm
die verwendbarkeitsfrist muss als genaues datum angegeben werden, nix mehr mit "zum alsbaldigen Verbrauch"

Phosphorsalzperle
12.07.2016, 07:53
ah, das war mir auch neu. Also gefordert ist die Verwendbarkeitsfrist (entspricht der Laufzeit meines Wissens) und wenn diese von der Haltbarkeit nach dem Öffnen abweicht auch noch die Haltbarkeit nach Anbruch.

Muss man diese ganzen Gesetzestexte etwa für das 3. Examen können?:-oopss

Lissminder
12.07.2016, 07:58
Ja Perle, nicht im Wortlaut, aber inhaltlich muss man diese Gesetze wissen. Ich pauke gerade für das 3. Examen. Mir kommen die Paragraphen schon aus den Ohren wieder raus.

zu deiner Frage: Du hast prinzipiell Recht.
Hier nochmal schön formuliert (Wikipedia mein Freund ;-) )
Das Verfalldatum (auch: Verfallsdatum) beschreibt bei Arzneimitteln und Medizinprodukten das auf der Verpackung angegebene Datum, bis zu dem das Produkt zu verwenden ist (Laufzeit seitens des Herstellers). Es setzt eine ordnungsgemäße Lagerung voraus, die die Produktbeschaffenheit im Hinblick auf Qualität und Wirkung nicht verändert.

Fertigarzneimittel in Verpackungen zur Mehrfachentnahme enthalten neben dem Verfalldatum häufig zusätzlich eine Angabe zur Haltbarkeit nach erstmaliger Öffnung des Behältnisses (Verwendbarkeit nach Anbruch, z. B. bei Augentropfen) oder nach der Gebrauchsfertigmachung (Verwendbarkeit nach Zubereitung, z. B. Herstellung eines Trockensaftes durch Zugabe von Wasser zur Trockensubstanz). Analog ist bei vor der Anwendung steril aufzubereitenden Medizinprodukten vorrangig vor dem vom Hersteller aufgedruckten Datum das vom Aufbereiter angegebene Datum zu beachten, bis zu dem die sterile Anwendung möglich ist (Sterilgutlagerfrist)

Minoo
16.07.2016, 07:49
Hi Liss, ach du arme. Das ist so ätzend sich diese Gesetzestexte rein zu ziehen. Ich habe mir da auch so durchgequält, hatte sie am Ende auch richtig gut drauf und dann werde ich nur gefragt welche Räumlichkeiten eine Apotheke und KH-Apotheke haben muss. Vielen Dank, das hätte ich auch noch gerade so gewusst.
Dafür haben sie mir einen Haufen Rezepte gegeben mit FAM die ich alle noch nie gehört habe. Ich kann dir daher den Rezeptetrainer in Karteikartenformat total empfehlen.

MineBiene
17.07.2016, 21:42
Hi Liss, ach du arme. Das ist so ätzend sich diese Gesetzestexte rein zu ziehen. Ich habe mir da auch so durchgequält, hatte sie am Ende auch richtig gut drauf und dann werde ich nur gefragt welche Räumlichkeiten eine Apotheke und KH-Apotheke haben muss. Vielen Dank, das hätte ich auch noch gerade so gewusst.
Dafür haben sie mir einen Haufen Rezepte gegeben mit FAM die ich alle noch nie gehört habe. Ich kann dir daher den Rezeptetrainer in Karteikartenformat total empfehlen.

Gesetze... Das ist glaube ich alles andere als spaßig. Stelle ich mir sehr trocken vor.. Aber viel Glück.