PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium: Erfahrungen mit Ortsantrag in Berlin



Euryale
18.05.2016, 10:05
Hallo an alle,
ich möchte mich an der Charité in Berlin über die Wartezeitquote bewerben. Da man nur eine Chance mit einem Sozialkriterium hat, wollte ich mal nach Erfahrungen fragen. Ich würde einen Ortsantrag stellen mit dem Grund 2.3, der die Betreuung Minderjähriger umfasst.. Die erforderten Belege habe ich alle und für die Betreuung der Kinder bin ich tatsächlich verantwortlich. Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Anträgen? Würde mich allgemein über einen Austausch über Ortsanträge freuen, in welchen Fällen sie genehmigt wurden, in welchen nicht.
Vielen, vielen Dank und viele Grüße!

fMRI
18.05.2016, 10:54
Hi

In welchem gestzlichen Verhältnis stehst Du zu diesen Minderjährigen? Du hast ein Kind das nicht bei Dir wohnt und möchtest, damit Du es weiterbetreuen kannst, in Berlin studieren, richtig?

----
Antragsgrund 2: Familiäre Gründe / 2.3 Betreuung eines minderjährigen Kindes

Alleinstehende Person hat ein minderjähriges Kind, gehört aber nicht zur Gruppe der Bewerber(innen), die an der dem Wohnort als nächste zugeordnete Hochschule studieren möchte (soziales Kriterium Nr. 2 im Sinne der Ortsverteilung). Bei einer Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort wäre eine Wahrnehmung der elterlichen Aufgaben stark beeinträchtigt.

Belege:
Bestätigung der Person oder Stelle, bei der das Kind untergebracht ist, eigene Meldebescheinigung und Meldebescheinigung des Kindes.

Euryale
18.05.2016, 11:10
Genau, und es ist nicht mein Kind, ich betreue es nur.
Hast du Erfahrungen mit der Genehmigung von Ortsanträgen in Berlin?

Dergenthiner
18.05.2016, 11:47
Meine Freundin wollte in Berlin studieren( wohnt aber in Potsdam) , weil ihre Mutter in Schichten arbeitet und sie auf ihren kleinen Bruder aufgepasst hat. Das hat aber nicht geklappt, weil der Vater des Kindes in der ersten Linie dafür zuständig sei ( der war arbeitslos aber wohnte auch in Potsdam). Aber probieren soll man auf jeden Fall

Euryale
18.05.2016, 11:51
Haben sie dann angerufen oder wie haben sie das nachgeprüft?

Dergenthiner
18.05.2016, 12:35
Haben sie dann angerufen oder wie haben sie das nachgeprüft?

Nein... Sie hat selber angerufen und gefragt. Es fehlte noch die Meldebescheinigung vom Vater des Kindes bzw. dass nur die Mutter Sorgerecht hat.Vom Vater gab es kaum Unterstützung,aber dadurch, dass er Sorgerecht hatte und in der gleichen Stadt war, hat es nicht funktioniert... Meine Freundin hat dann Arbeit in Berlin gefunden.Das kann man auch als SK beantragen.

fMRI
18.05.2016, 20:37
Genau, und es ist nicht mein Kind, ich betreue es nur.

Sorry, ich habe es immer noch nicht verstanden. Was bitte Dein gesetzliches Verhältnis zu diesem Kind? Könntest Du da etwas mehr erklären. Ich kann wenig beitragen, wenn ich nicht weiss in welcher Beziehung ihr steht.

Du bist also nicht Vater/Mutter bzw. hast es in einer Art "offenen Adoption" oder in Pflege gegeben?
Ein konkretes Beispiel für die Begründung 2.3 wäre z.B. ein Vater, der sich von der Mutter des Kindes getrennt hat bzw. nie mit ihr zusammen war, sie hat Aufenthaltsbestimmungsrecht und wohnt in X -- um den Kontakt mit dem Kind zu ermöglichen, wäre es wichtig, dass der Antragsteller in der Stadt X einen Studienplatz erhält. Auch wenn er "ungebunden" ist, d.h. kein Kind "im Haushalt" hat und auch nicht verheiratet ist (und so seinen Wohnort irgendwie gelten machen kann, also das Risiko hat, "irgendwohin" zugeteilt zu werden).

Wenn Du unter "Betreuung" nur eine Art "Babysitting" meinst, das ist damit nicht gemeint, auch nicht wenn es z.B. Nichten und Neffen sind oder Kinder die ihre "eigenen" Eltern haben [das wurde ja schon jemand erklärt]. Auch wird bereits schwierig, wenn es z.B. das Kind vom aktuellen Partner ist, mit dem man nicht liiert ist und das Kind nur Zeitweise nicht im Haushalt lebt -- selbst wenn Du mit ihm verheiratet wärst, hättest Du keine "elterliche Aufgabe". "Die Stelle wo das Kind untergebracht ist" -> das hat damit zu tun, dass ABR und SR oft getrennt werden. Beispiel: Beide Eltern sind sorgeberechtigt ("teilen" sich das Sorgerecht), jedoch hat nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht. So gibt es keinen Streit, wo das Kind wohnt. etc. Oder hat das Kind eine Vormundschaft beim Jugendamt?

Um das ganze mal in Perspektive zu rücken, Hochschulstart hat für Begründungen ein Ranking, je weiter oben auf der Liste, je wichtiger der Grund:

z.B. ist *Dein Grund* wichtiger die "bessere Ereichbarkeit der Hochschule". Hier muss ein offizieller Partner vorhanden sein (Ehe bzw. eingetragene Lebensgemeinschaft) bzw. ein Kind, und dann kann man erklären, dass man zwar "näher" an Stadt X wohnt, Stadt Y jedoch besser zu erreichen ist. Das kann in Ballungsräumen der Fall sein...

z.B. müsste auch jemand, in einer unbefristeten Anstellung ist auch seine Stelle aufgeben, auch das ist unwichtiger.

Hier mal die Liste:

1. Gesundheitliche Gründe
2. Familiäre Gründe
2.1 Pflegebedürftige Angehörige
2.2 Unversorgte minderjährige Geschwister
2.3 Betreuung eines minderjährigen Kindes <- Dein Grund
2.4 Bessere Erreichbarkeit der Hochschule
2.5 Schwangerschaft
2.6 Sonstige vergleichbare Gründe
3. Wirtschaftliche Gründe
3.1 Mitarbeit im elterlichen Betrieb
3.2 Geschwister in Ausbildung
3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis
3.4 Ortsgebundenes Stipendium
3.5 Sonstige vergleichbare wirtschaftliche Gründe
4. Besonderes öffentliches Interesse
4.1 Soziale Pflichten am Wohnort
4.2 Ehrenamtliche Tätigkeit
4.3 Leistungssport
4.4 Frühere Zulassung
5. Sonstige Gründe
5.1 Vorläufige Einschreibung
5.2 Regional eingeschränkte Studienberechtigung
5.3 Zweitstudium

fMRI
18.05.2016, 20:54
Haben sie dann angerufen oder wie haben sie das nachgeprüft?

Und ja, ein Überprüfung erfolgt sehr oft (fast immer?), und das muss auch so sein damit die Angaben nicht "erfunden" werden (was ich Dir auf keinen Fall vorwerfe). Auch nach der Zulassung. Wenn falsche Angaben gemacht wurden, wird der Antrag (und damit die erfolgte Zulassung) auch nachträglich ungültig, z.B. falls jemand mit den Gründen auf Papier zugelassen wurde, diese sich aber (nachträglich) als nicht etabliert herausstellen. Wegen einem Ortswunsch die Exmatrikulation zu riskieren (bzw. noch eine Anzeige dazu wegen falschen Angaben etc) -- das sollte man sich dann doch überlegen (sowie die persönliche Eignung zum Medizinstudium). :-notify Immerhin, in anderen Städten leben ja auch Menschen, ganz so schlimm kann es nicht sein. ;-) Und man kann ja auch noch tauschen.

Die "frisch-Verheirateten-Quote" soll aber in beliebten Städten hoch sein, weil viele ein Alter erreicht haben in dem sie schon länger in einer Beziehung leben und dann kommt Hochschulstart und kann einen Partner "verschicken" bzw. eine Wochenendbeziehung etablieren. Dann überlegen sich schon viele ernsthaft, ob sie gemeinsam umziehen würden oder es einfacher wäre zu heiraten. Wir wünschen natürlich das Allerbeste. :-love

Das wäre dann Grund Nr. 2 auf der (s.o.) Liste. ;-)

Euryale
18.05.2016, 22:48
Danke, die Bedingungen kann man ja auf der Homepage sehen, es ging mir mehr um Erfahrungen, wann ein Antrag genehmigt bzw. abgelehnt wurde.

Euryale
18.05.2016, 22:50
Und 2.3 ist eigentlich nicht der Elternteil gedacht unter Betreuung, steht bei der Beschreibung.

Euryale
18.05.2016, 22:53
Hast du denn einen ortsantrag gestellt und kannst aus erfahrungen berichten?

fMRI
19.05.2016, 01:46
Hast du denn einen ortsantrag gestellt und kannst aus erfahrungen berichten?

Selbst einen Antrag gestellt? Nein, bin nicht über Wartezeit zum Studium gekommen, andere Quote, andere Chancen...
Erfahrung? Ja, u.a. durch Mitarbeit in Uni-Verwaltung, da darf ich aber keine Fälle zitieren (... Schweigepflicht...), kann aber individuelle Tipps geben, was so alles geht und was eher nicht. Da Du ja keine Info gibst in welchem Verhältnis Du zu dem Kind stehst, kann ich hier nicht alles durchexerzieren und was man möglicherweise optimieren könnte. Stelle einfach Deinen Antrag wie Du ihn für richtig hältst -- Du wirst es ja dann sehen wie entschieden wird und das kann niemand hier garantieren. Vielleicht teilen einige ihre Erfahrungen mit ihren (erfolgreichen) Anträgen hier.

Ich kann nur ganz allgemein den Tipp geben, dass einige Studierenden nachträglich exmatrikuliert wurden, weil sie falsche Angaben gemacht haben. Und das teils auch wenn sie schon in einem höheren Semester waren (und "Papi mit dem Anwalt" argumentieren wollte, dass man das Kind doch fertig studieren lassen sollte, weil der Steuerzahler ja schon so viel in die Ausbildung investiert hat -- das hat natürlich auch nichts gebracht).

Ortsanträge für "beliebte" Universitäten werden sicherlich etwas genauer durchleuchtet, irgendwas machen die MitarbeiterInnen von Hochschulstart in der Zeit wenn sie gerade keine Anträge bearbeiten... So auf die Art: im Sommer Urlaub und im Winter als Elfen dem Weihnachtsmann helfen und dazwischen Studienplätze verteilen. ;-)

Wenn man keinen guten Grund für den Ortsantrag hat gibt es immer noch den Tausch (der in Berlin zum ersten Semester problemlos möglich ist, mit einem/r Tauschpartner_in aus der entsprechenden Quote).
Nicht vergessen, in anderen Städten leben auch Menschen. :-) :-party :knuddel:

Viel Erfolg!
fMRI

Euryale
19.05.2016, 23:04
Ich habe nicht vor, falsche Angaben zu machen, versuche nur einen Eindruck für Ortsanträge zu bekommen, um die Reihenfolge der Städte sinnvoll angeben zu können. Deshalb fragte ich nach Erfahrungen. Die Ortsanträge werden ja von hochschulstart bearbeitet und nicht von der Uni, oder nicht?