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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation beantragen aber Studentenstatus behalten?



GelbeKlamotten
02.06.2016, 21:00
Nach dem 3. Examen werde ich ja, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht direkt von der Uni exmatrikuliert, sondern behalte meinen Studentenstatus noch bis Ende des Semesters, solange ich keine Arbeitsstelle annehme.

Gilt das auch, wenn ich meine Approbation beantrage? Kann die Approbation selbst irgendwie meinen Studentenstatus gefährden?

Elena1989
02.06.2016, 21:46
Also, ich wurde erst im März exmatrikuliert und habe seit dem 01.02. gearbeitet :-wow
Es gibt aber glaube ich auch Unis, die einen nach der Prüfung exmatrikulieren. Das habe ich zumindest mal gelesen.

anignu
02.06.2016, 23:24
Nach dem 3. Examen werde ich ja, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht direkt von der Uni exmatrikuliert, sondern behalte meinen Studentenstatus noch bis Ende des Semesters, solange ich keine Arbeitsstelle annehme.

Gilt das auch, wenn ich meine Approbation beantrage? Kann die Approbation selbst irgendwie meinen Studentenstatus gefährden?
Ich kann dir sagen wie es bei mir war: Hammerexamen im April gemacht, Approbation im Juni bekommen, Student bis Ende September gewesen :-) Da hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun.

Oder anders gesagt: ich wurde per Gesetz zwangsexmatrikuliert aufgrund meines Studienerfolgs. Vergleiche mit Art. 49 Abs. 1 BayHSchG welcher besagt "Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben."

CYP21B
03.06.2016, 14:07
An manchen Unis gibt es die Möglichkeit den Studentenstatus sogar noch länger mit einem Promotionsstudium zu behalten. Bei mir war es so, dass ich mich rückwirkend fürs Examenssemester als Promotionsstudent umgeschrieben habe nach Bestehen um damit zum einen die Studiengebühren zurück zu bekommen (die es damals noch gab) und zum anderen aber den "rechtlichen" Status als Student zu behalten (KV, VPN-Client fürs Uninetzwerk, etc.) Damit war ich dann bis Arbeitsbeginn studentisch versichert obwohl dass dann schon im Folgesemester lag. An meinem Studienort war es dann sogar so, dass man das 3 Jahre weiterlaufen lassen konnte. Damit hat man zum einen noch VPN-Client fürs Uninetzwerk, wenn mans braucht Semesterticket, und natürlich alle sonstigen Vergünstigen wo man als Student Rabatt bekommt. Ggf. gibts das an anderen Unis auch?

Pampelmuse
07.06.2016, 14:40
Ist man meiner Uni auch so. :-)

lilapple
01.07.2016, 20:27
An manchen Unis gibt es die Möglichkeit den Studentenstatus sogar noch länger mit einem Promotionsstudium zu behalten. Bei mir war es so, dass ich mich rückwirkend fürs Examenssemester als Promotionsstudent umgeschrieben habe nach Bestehen um damit zum einen die Studiengebühren zurück zu bekommen (die es damals noch gab) und zum anderen aber den "rechtlichen" Status als Student zu behalten (KV, VPN-Client fürs Uninetzwerk, etc.) Damit war ich dann bis Arbeitsbeginn studentisch versichert obwohl dass dann schon im Folgesemester lag. An meinem Studienort war es dann sogar so, dass man das 3 Jahre weiterlaufen lassen konnte. Damit hat man zum einen noch VPN-Client fürs Uninetzwerk, wenn mans braucht Semesterticket, und natürlich alle sonstigen Vergünstigen wo man als Student Rabatt bekommt. Ggf. gibts das an anderen Unis auch?

Das ist bei uns auch so und dazu hätte ich mal ne Frage: Wenn ich jetzt zum August meine erste Arbeitsstelle nach dem Studium antrete, aber noch für ein Semester oder mehr in diesem Promotionsstudium eingeschrieben bin (bei uns seit neuestem Pflicht), zahle ich dann weiterhin die studentischen Krankenkassenbeiträge oder muss ich den normalen Arbeitnehmerbeitrag bezahlen?

Brit2
04.07.2016, 10:03
Wenn ich jetzt zum August meine erste Arbeitsstelle nach dem Studium antrete ...

Wenn Du angestellt und nicht selbstständig tätig bist - zahlt der Arbeitgeber direkt den Beitrag an die KK. Damit kannst Du Dir die Frage selbst beantworten ...

kartoffelbrei
04.07.2016, 18:36
Ich weiß nicht, ob dass die einzelnen GKVen unterschiedlich handhaben können, aber bei mir war klar geregelt, dass mal als Promotionsstudent nicht in der studentischen Versicherung sein kann. Ich musste mich deshalb freiwillig versichern, was deutlich teurer war...