Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld zwischen 2 Stellen?
BetterCallSaul
04.06.2016, 00:16
Hi zusammen. Ich habe bereits ein Jahr in der Schweiz geschafft und habe nun 3 Monate zwischen der alten und neuen Stelle. Die alte Stelle war befristet. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wo beantrage ich so etwas? Ich habe den ersten Monat "verpennt", da ich mich mit den Schweizer Behörden nicht auseinandersetzen wollte.
Hat jemand von euch Ahnung diesbezüglich?
Freundliche Grüsse
teletubs
04.06.2016, 06:55
Du musst dich beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) melden. Die können dir sicherlich weiterhelfen. Ich habe persönlich keine Erfahrung.
BetterCallSaul
06.06.2016, 00:04
Danke dir! Wie das Ganze dann effektiv aussieht, weiss ich nicht. Da ich noch 29 Jahre alt bin sollte für mich lt. RAV jede Arbeit zumutbar sein :D
"Sie müssen grundsätzlich jede Arbeit unverzüglich annehmen. Unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgenommen ist eine Arbeit, die
den üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht;
nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt; (gilt nicht für unter 30-Jährige)
nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit, Familie);
einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht;
den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;
Ihnen einen Lohn einbringt, der geringer ist als 70% des versicherten Verdienstes, es sei denn, Sie erhalten Kompensationszahlungen im Rahmen eines Zwischenverdienstes. "
Das wird ja ein lustiges Gespräch in der Früh.
teletubs
06.06.2016, 05:31
Ja aber du hast ja eine Anschlussstelle...auf der einen Seite ist natürlich die Frage, warum es kein nahtloser Übergang ist. Auf der anderen Seite wird dich kaum jemand für 3 Monate anstellen. Bei einem Bekannten war es ähnlich, der aber währenddessen er beim RAV war einen Job gefunden hatte...er musste dennoch die geforderten Bewerbungen schreiben...
Wäre super wenn du das Ergebnis deines Gespräches mal hier posten könntest. Werde 2017 ggf in derselben Situation sein.
BetterCallSaul
11.07.2016, 18:07
Du musst persönlich vorsprechen, sonst wird das Ganze nix. Ich hab also erst heute das Ganze in die Wege leiten können und darf noch einiges an Formalia nachreichen - ob sich der Quatsch lohnt.. Aber ich halte dich mal auf dem Laufenden.
Dr.Bundy
29.10.2017, 08:17
Dein Problem ist, dass du nur 1 Jahr gearbeitet hast. Du musst aber 2 Jahre in CH gearbeitet haben um überhaupt Arbeitslosengeld erhalten zu können. Es wird also nix.
Die Idee ist aber top. Habe ich auch schon gemacht, da ich zwischen 2 Stellen 3 Monate arbeitslos war und Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Trotzdem musste ich mich für die Zeit dazwischen bewerben, du bist nur für 1 Monat vor deiner neuen Stelle von der Bewerbungspflicht befreit. Ich musste mich also für die ersten 2 Monate bewerben. Natürlich machst du dich da lächerlich und das auch noch bei potentiellen künftigen Arbeitgebern, deswegen musst du das eben geschickt umgehen.
Dr.Bundy
29.10.2017, 08:19
den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;
Oh, dieser Punkt ist goldwert. Den muss ich mir merken.
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