Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Platz "zurücklegen" lassen
In welchen Fällen kann man sich einen zugeteilten Studienplatz eigentlich um sagen wir ein Jahr "zurücklegen lassen"?
Z.B. wenn Du zum Dienst (als Bund oder Zivi) mußt und deshalb den Studienplatz nicht annehmen darfst, dann darf Dir daraus laut Gesetz kein Nachteil entstehen und Du hast einen Anspruch auf den Platz bei Wiederbewerbung nach dem Dienst.
Allerdings bloß auf den Platz und nicht auf den Ort, da es ja z.b. sein kann, daß die Uni an der Du bereits einmal den Platz bekommen hast nur zum WS zuläßt, Du Dich aber zum SS wiederbewirbst.
Immerhin kannst Du Dich aber bei Deiner Wiederbewerbung mit Ortsantrag A für die Uni bewerben, bei der Du schonmal genommen worden bist, dann wirst Du da bevorzugt hingesetzt.
Welche konkrete Fall schwebt Die denn vor?
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.